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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im April 2021 (Stand: 26.03.2021)

29.03.2021, Magdeburg – 08/2021

  • Landgericht Magdeburg

Angriffe auf Polizeibeamte und medizinisches Personal in Blankenburg und Halberstadt

22 KLs 833 Js 83553/20 (1/21) – 2. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Sachverständiger

11 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Mittwoch, 07. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:         08. und 22. April 2021, sowie 03. Mai 20021

                                           jeweils 09.30 Uhr, Saal 6

 

Dem 22-jährigen Beschuldigten werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die er gegenüber Polizeibeamten und medizinischem Personal begangen haben soll. So soll der Beschuldigte mit Gegenständen vom Balkon seiner Wohnung auf Polizeibeamte geworfen haben. In der Folgezeit soll er beim Transport in die Klinik die Polizeibeamten und medizinisches Personal angegriffen haben. Am 05. November 2020 soll er dann in einer Klinik in Blankenburg eine Ärztin und zur Hilfe gerufene Polizeibeamte angegriffen haben.

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht.

 

Drogenhandel in Magdeburg und Wolmirstedt

23 KLs 264 Js 9185/20 (2/21) – 3. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

3 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 08. April 2021, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermin:                        15. April 2021, 09.30 Uhr, Saal E 12.

 

Einem 27-jährigen Mann aus Wolmirstedt wird vorgeworfen, von Februar bis November 2020 mit Betäubungsmitteln in Magdeburg und Wolmirstedt Handel getrieben zu haben. Dabei soll es sich um sog. Metamphetamine gehandelt haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 12. November 2020 in der Wohnung des Angeklagten in Wolmirstedt sollen zudem neben Metamphetaminen Waffen und Schlagwerkzeuge sichergestellt worden sein.

 

Wie hoch ist der Schaden, den ehemalige Arztgattin verursacht hat

25 KLs 157 Js 34298/18 (33/20) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagte

1 Zeuge

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 08. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermin:                       9. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 5.

 

Am 10. März 2020 verurteilte die 1. Strafkammer eine heute 42-jährige ehemalige Arztgattin wegen Computerbetrugs, versuchtem Betrug und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten. Die Frau hatte das Vermögen ihres damaligen Mannes über mehrere Jahre geschädigt und unzulässig Geld ihres Mannes für eigene Zwecke gebraucht. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 778.870,24 Euro an. Dieses Geld sollte aus dem Vermögen der Verurteilten abgeschöpft werden, da sie einen Schaden in dieser Höhe verursacht haben soll.

 

Die Frau hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 15.08.2020 (6 StR 194/20) hat der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des BGH die Strafe bestätigt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil allerdings hinsichtlich der Einziehung des Geldes aufgehoben. Der BGH kritisierte, dass das Landgericht bei seinen Berechnungen nicht berücksichtigt hatte, dass die Verurteilte teilweise mit dem Geld auch Verbindlichkeiten ihres damaligen Ehemannes beglichen hat. Die nun zur Entscheidung berufene 5. Strafkammer muss nun ermitteln und neu berechnen, wieviel Geld eingezogen werden kann.

 

Mord in Osterweddingen

22 KLs 164 Js 37644/20 (2/21) – 2. Jugendstrafkammer

 

2 Angeklagte

2 Sachverständige

20 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 12. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:         21. April 2021, 07. und 27. Mai 2021, 07. und 28. Juni 2021,

                                               08., 15. und 21. Juli 2021, 11. und 30. August 2021 sowie

                                             1. September 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 6

 

Einem mittlerweile 21-jährigen und einem 22-jährigen Mann wird Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht vorgeworfen. Beide Angeklagten sollen am 16. Oktober 2020 in der Nähe eines Hotels in Osterweddingen ein dort geparktes Auto beschädigt haben. Als das spätere Opfer die Angeklagten deswegen zur Rede gestellt haben soll, sollen beide Angeklagten den Mann totgeschlagen haben.

 

Der mittlerweile 21-jährige Mann war zur Tatzeit noch 20 Jahre alt und daher Heranwachsender nach dem Jugendgerichtsgesetz, so dass der Prozess vor der Jugendstrafkammer stattfinden muss. Für Heranwachsende sieht das Gesetz abhängig vom Entwicklungsstand vor, dass entweder Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Sollten die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, müssen sie mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt 10 Jahre. Handelt es sich bei der Tat um einen Mord und reicht dieses Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so kann eine Strafe bis zu 15 Jahren verhängt werden. Beide Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren geschwiegen und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

sexuelle Belästigung und Widerstand gegen Polizeibeamte in Halberstadt

25 KLs 813 Js 79598/20 (6/21) – 5. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Sachverständiger

18 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 12. April 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermine:         15. und 19. April 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Dem 28-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, im Juli 2020 in Halberstadt einer mit einem Kinderwagen spazierengehenden Frau an das Gesäß gefasst zu haben und sexuelle Anspielungen und Todesdrohungen geäußert haben. Bei diesem Vorfall soll der Angeklagte von einem Zeugen zur Beweissicherung fotografiert worden sein.

 

Zwei Tage später soll der Angeklagte den Zeugen zufällig in der Stadt getroffen haben und mit einer zerbrochenen Bierflasche angegriffen haben. Als die mittlerweile informierte Polizei eingetroffen ist, soll der Angeklagte zunächst eine drohende Haltung angenommen haben und der Aufforderung, die Flasche fallen zu lassen, nicht Folge geleistet haben. Er konnte dann überwältigt werden.

 

In der zunächst durchgeführten Verhandlung vor dem Amtsgericht Halberstadt haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht.

 

 

Löffler

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