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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Hauptverhandlungen in Strafsachen im Monat Januar 2005

15.02.2005, Magdeburg – 1

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05

 

Magdeburg, den 17. Januar 2005

 

(LG MD) Hauptverhandlungen in Strafsachen im Monat Januar 2005

Aus dem Geschäftsbereich des Landgerichts Magdeburg sind mir folgende Prozesse zur Weiterleitung an die Presse bekannt gegeben worden:

Strafkammer (Schwurgericht)

21 Ks 17/04 (versuchter Totschlag u.a.)

In der Strafsache gegen Latif K. (vgl. Pressemitteilung Nr. 014/2004) hat die 1. Strafkammer weitere Termine wie folgt anberaumt:

Mittwoch, 19. Januar 2005, 09.30 Uhr, Saal A 23,

Mittwoch, 26. Januar 2005, 09.30 Uhr, Saal A 23,

Freitag, 04. Februar 2005, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)

24 Kls 5/03 (Betrug)

Prozessbeginn:

Donnerstag, 20. Januar 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Fortsetzungstermine:

Dienstag, 25. Januar 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 01. Februar 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 08. Februar 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 15. Februar 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 22. Februar 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 01. März 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 08. März 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12,

Dienstag, 15. März 2005, 09.15 Uhr, Saal B 12

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im Jahre 1961 in Hannover geborenen Dr. Ralf G. mit Anklageschrift vom 12. November 2003 vor, in Magdeburg im Zeitraum vom 23. Oktober 1996 bis zum 26. August 1997 die Stadtsparkasse Magdeburg um einen Betrag in Millionenhöhe betrogen zu haben.

Im Einzelnen soll der Angeklagte als Geschäftsführer einer Braunschweiger GmbH & Co KG eine Maschine für Schweißarbeiten an eine Magdeburger GmbH, für die er ab Januar 1997 ebenfalls als Geschäftsführer auftrat, zu einem Preis weit über dem Wert der Anlage unter Einbindung der Stadtsparkasse Magdeburg veräußert haben. Die Stadtsparkasse Magdeburg sollte das Geschäft für die Magdeburger GmbH vorfinanzieren und den Kaufpreis an die Braunschweiger GmbH & Co KG auskehren. Voraussetzung dieser Finanzierung des Kaufpreises über ca. 2 Millionen DM, in die auch Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt einfließen sollten, war seitens der Sparkasse, dass die Anlage neu und ungebraucht ist, was tatsächlich aber nicht der Fall gewesen sein soll. Um dennoch die Auskehrung des Darlehens zu erreichen, soll der Angeklagte der Sparkasse durch entsprechende mündliche und schriftliche äußerungen die Neuwertigkeit vorgespiegelt haben, was letztendlich zur Zahlung der Kaufsumme durch die Sparkasse geführt haben soll.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungsterminen 17 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

5. Strafkammer

25 Kls 12/04 (versuchte schwere räuberische Erpressung pp.)

Prozessbeginn:

Dienstag, 25. Januar 2005, 10.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)

Fortsetzungstermine:

Dienstag, 01. Februar 2005, 10.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)

Freitag, 04. Februar 2005, 09.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)

Freitag, 11. Februar 2005, 09.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)

Mit Anklageschrift vom 12. März 2004 wirft die Staatsanwaltschaft Magdeburg dem 1968 in Magdeburg geborenen Mario G. und dem 1972 in Magdeburg geborenen Andy D. vor, am 13. Februar 2002 in Aschersleben gemeinschaftlich vier Körperverletzungsdelikte begangen zu haben, wobei sie in einem Fall sich zusätzlich einer versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht haben sollen. Neben Mario G. und Andy D. ist der im Jahre 1977 in Aschersleben geborene Uwe F. angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, Mario G. und Andy D. zu ihren Taten Beihilfe geleistet zu haben.

Im Einzelnen soll der Angeklagte Mario G., der ebenso wie der Angeklagte Andy D. zum Tatzeitpunkt zu einer Gruppe von Rauschgifthändlern im Ascherslebener Raum gehörte, mit dem zwischenzeitlich verstorbenen weiteren Mittäter Mario Gr. eine Bestrafungsaktion für den Rauschgifthändler Richard W. organisiert haben, in deren Verlauf Richard W. durch Schläge gezwungen werden sollte, seinen Drogenverkauf in Aschersleben einzustellen. Hintergrund dieser Aktion soll der Umstand gewesen sein, dass Richard W. seine Drogen schwarz, das heißt, ohne Einverständnis der auf diesem Gebiet bereits tätigen Händler verkaufte.

In Ausführung dieses Tatplans sollen die Angeklagten Mario G. und Andy D. gemeinsam mit dem verstorbenen Mario Gr. und dem ebenfalls zwischenzeitlich verstorbenen Steven D., der mit dem Wissen aller Angeklagter eine geladene Pistole bei sich führte, den Richard W. am Tattag maskiert aufgesucht haben. Nachdem Steven D. mit der Pistole in der Hand als erstes die Wohnung, in der sich Richard W. aufhielt, betreten und "Polizei" gerufen haben soll, sollen die Angeklagten Mario G. und Andy D. sofort auf den Geschädigten losgegangen und ihn wuchtig geschlagen und getreten haben. Währenddessen sollen sie ihn zur Herausgabe seiner Betäubungsmittel aufgefordert haben. Dieser Forderung soll der Geschädigte allerdings nicht nachgekommen sein. Darüber hinaus sollen die Angeklagten drei bei dem Geschehen anwesende Freunde des Geschädigten am Eingreifen gehindert haben, indem sie auch diese angriffen und schlugen. Unter den Opfern soll auch eine Frau gewesen sein, die im 8. Monat schwanger war.

Der Angeklagte Uwe F. soll die Angeklagten dergestalt bei der Tatausführung unterstützt haben, dass er ihnen vor der Tat die Wohnung gezeigt haben soll, in der sich der Geschädigte Richard W. seinerzeit aufhielt.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungsterminen 15 Zeugen und 1 Sachverständigen geladen.

 

Allgemeine Hinweise

Für kurzfristige Rückfragen zu Verhandlungsterminen können im Falle der Verhinderung der Pressesprecherin auch die Geschäftsstellen wie folgt gefragt werden:

1. und 2. Strafkammer Tel.: 0391/606-2143

4. und 8. Strafkammer Tel.: 0391/606-2102

6. Strafkammer Tel.: 0391/606-2033

5. Strafkammer Tel.: 0391/606-2210

 

Katja Meyer

Pressesprecherin

 

 

Impressum:

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