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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Hauptverhandlungen in Strafsachen im Monat Februar

31.01.2006, Magdeburg – 2

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/06

 

Magdeburg, den 31. Januar 2006

 

(LG MD) Hauptverhandlungen in Strafsachen im Monat Februar

Folgende Strafprozesse stehen vor dem Landgericht Magdeburg im Monat Februar 2006 zur Verhandlung an:

2. große Strafkammer (Jugendkammer)

22 Kls 10/05 (schwere räuberische Erpressung)

Prozessbeginn:

Mo, 6. Februar 2006, 09.30 Uhr, Saal E 12

Fortsetzungstermine:

Mi, 8. Februar 2006, 09.30 Uhr, Saal E 12,

Fr, 10. Februar 2006, 09.30 Uhr, Saal E 12,

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im Juli 1982 in Magdeburg geborenen Christian S., vor, gemeinschaftlich handelnd mit dem im Mai 1985 in Halberstadt geborenen Denis K. und dem im Mai 1980 in Magdeburg geborenen David Edwin F., die ebenfalls angeklagt sind, am 19. Februar 2003 in Seehausen eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben.

Im Einzelnen sollen die drei Angeklagten in Ausführung eines zuvor gefassten Tatplanes, am Tattag kurz vor Mitternacht die Elf-Tankstelle in Seehausen überfallen haben. Die Angeklagten Christian S. und David Edwin F. sollen sich mit einer Scary-Movie-Maske maskiert und jeweils mit einer Schreckschusswaffe bewaffnet in das Tankstellengebäude begeben haben. Dort sollen sie mit den vorgehaltenen Waffen auf den Tankwart gezielt und mehrfach: "überfall, Kohle her!" gerufen haben. Der Angeklagte Christian S. soll sich sodann hinter den Verkaufstresen begeben und dem Tankwart die Waffe in den Nacken gehalten und einen mitgebrachten Rucksack an diesen übergeben haben. Aus Angst legte der Tankwart ca. 250 ¿ 300 Euro in den Rucksack. Während dessen soll der Angeklagte David Edwin F. mit seinem Schreckschussrevolver auf den Tankwart gezielt und ihn aufgefordert haben, nicht den Alarmknopf zu betätigen. Sodann flüchteten die Angeklagten. Der Angeklagte Denis K. soll das Tatfahrzeug geführt und die bei der Tat benutzten Schreckschusswaffen zur Verfügung gestellt haben.

Mit derselben Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Magdeburg dem Angeklagten Christian S. vor, gemeinschaftlich mit dem im August 1983 in Magdeburg geborenen Jens M. und dem im Juli 1982 in Beckendorf-Neindorf geborenen Christian B. am 11. März 2003 in Wanzleben eine weitere schwere räuberische Erpressung begangen zu haben.

Im Einzelnen sollen die drei Angeklagten in Ausführung eines zuvor gefassten Tatplanes gegen 20.10 Uhr des Tattages das Solarium "Blue Sommer" in Wanzleben überfallen haben. Die Angeklagte Christian S. und Christian B. sollen maskiert mit Sturmmasken und jeweils bewaffnet mit einer Schreckschusswaffe den Kundenaufenthaltsraum betreten haben. Der Angeklagte Christian B. soll sich an der Einganstür positioniert und auf den anwesenden Angestellten mit einem Schreckschussrevolver gezielt haben. Der Angeklagte Christian S. soll sich hinter den Tresen begeben und seine Schreckschusspistole dem Angestellten an den Hals gehalten haben. Sodann soll der diesen mehrfach mit den Worten: "Geld her!" aufgefordert haben, Geld herauszugeben. Aus Angst packte der Angestellte die Tageseinnahmen von ca. 200,00 Euro in den Rucksack des Angeklagten Christian S. Anschließend verließen die beiden Angeklagten das Solarium und flüchteten. Der Angeklagte Jens M. soll das Tatfahrzeug geführt haben.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungsterminen insgesamt 3 Zeugen geladen.

4. große Strafkammer

24 (25) Kls 46/05 (Betrug)

Prozessbeginn:

Di, 14. Februar 2006, 09.30 Uhr, Saal B 12

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im Mai 1971 in Staßfurt geborenen Christian S. vor, im März 2004 in Mainz einen Betrug mit einem Vermögensverlust großen Ausmaßes begangen zu haben.

Im Einzelnen soll der Angeklagte dem später Geschädigten Adolf U. wiederholt den Vorschlag unterbreitet haben, gemeinsam eine GmbH zu gründen, die in Deutschland registriert und Tochtergesellschaften in Rumänien gründen sollte. Als Gesellschafteranteil sollte ein Betrag in Höhe von 250.000,00 Euro eingebracht werden. Da dem Geschädigten keine 250.000,00 Euro, sondern lediglich 50.000,00 Euro zur Verfügung standen, soll der Angeklagte in Täuschungsabsicht angeboten haben, die fehlenden 200.000,00 Euro dem Geschädigten aus seinem privaten Vermögen als Darlehen zu überlassen bzw. ein Darlehen über diese Summe aufnehmen zu wollen, um den Betrag dem Geschädigten zur Verfügung stellen zu können. Im Gegenzug soll der Angeklagte von dem Geschädigten die 50.000,00 Euro verlangt haben, da diese der Bank als Sicherheit dienen sollten. Der Geschädigte übergab im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten die 50.000,00 Euro. In der Folge soll der Angeklagte dem Geschädigten nur noch den Entwurf eines Gesellschaftervertrages vorgelegt haben, zu einer Geschäftstätigkeit einer Firma sei es nicht mehr gekommen, was der Angeklagte auch nie angestrebt haben soll. Auf weitere Nachfragen soll der Angeklagte nicht mehr reagiert haben.

24 (25) Kls 18/05 (schwerer Raub pp.)

Prozessbeginn:

Do, 23. Februar 2006, 09.30 Uhr, Saal B 12

Fortsetzungstermin:

Fr, 03. März 2006, 09.30 Uhr, Saal B 12

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im November 1968 in Magdeburg geborenen Ronald M. vor, am 19. März 2005 in Magdeburg einen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben.

Im Einzelnen soll der Angeklagte gegen 22.40 Uhr des Tattages einem Besucher der Gaststätte "Auerhahn" gefolgt sein. Auf der Straße vor der Gaststätte soll der Angeklagte den Geschädigten tätlich angegriffen haben, wobei der Angeklagte auf ihn eingeschlagen haben soll, bis dieser zu Boden ging. In der Folge soll der Angeklagte massiv mit seinen beschuhten Füßen auf den Kopf und den Körper des wehrlos am Boden liegenden Geschädigten eingetreten haben. Der Geschädigte erlitt dabei eine lebensgefährliche Mittelgesichtsfraktur und andere schwere Verletzungen. Sodann soll der Angeklagte aus der Jacke des jetzt zu keiner Gegenwehr mehr fähigen Geschädigten dessen Handy genommen haben, um es für sich zu behalten.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungsterminen 3 Zeugen und 2 Sachverständige geladen.

5. große Strafkammer

25 Kls 55/05 (schwere räuberische Erpressung)

Prozessbeginn:

Do, 09. Februar 2006, 09.00 Uhr, Saal C 12

Fortsetzungstermin:

Di, 14. Februar 2006, 09.00 Uhr, Saal C 12

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im Jahre 1980 in Jalandhar / Indien geborenen Gurjit S. vor, am 2. August 2001 in Magdeburg eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben. Im Einzelnen soll der Angeklagte am Tattag den Geschädigten Ahmad R. in seiner Wohnung aufgesucht haben, wobei der Angeklagte gewusst haben soll, dass dieser Bargeld in erheblicher Menge in einer Weste bei sich führte. Unter Vorhalt eines 30 cm langen Messers soll der Angeklagte den Geschädigten aufgefordert haben, die Weste abzulegen. Aus Angst soll der Geschädigte der Forderung nachgekommen sein. Der Angeklagte soll sodann durch ein geöffnetes Fenster aus der Parterrewohnung geflüchtet sein. Der Angeklagte soll einen Bargeldbetrag in Höhe von 25.000 DM erbeutet haben.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungstagen 4 Zeugen geladen.

25 Kls 22/05 (Beleidigung pp.)

Prozessbeginn:

Do, 16. Februar 2006, 09.00 Uhr, Saal C 12

Fortsetzungstermin:

Mo, 20. Februar 2006, 11.00 Uhr, Saal C 12

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft der im März 1973 in Beckendorf-Neindorf geborenen Mandy B. vor, im Zeitraum zwischen dem 21. Dezember 2002 und 19. August 2003 im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit 7 Straftaten begangen zu haben.

Im Einzelnen soll die Angeklagte sich der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen Beleidigung und der Bedrohung schuldig gemacht haben.

Die Anklage wurde ursprünglich vor dem Amtsgericht Oschersleben erhoben. Das Amtsgericht Oschersleben hat das Verfahren dem Landgericht Magdeburg zur übernahme vorgelegt. Das Landgericht Magdeburg hat das Verfahren übernommen, da nach dem Ergebnis fachärztlicher Untersuchungen auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Eine solche Maßregel darf nur das Landgericht verhängen.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungsterminen 9 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

25 Kls 34/05 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte pp.)

Prozessbeginn:

Di, 28. Februar 2006, 09.00 Uhr, Saal C 12,

Fortsetzungstermin:

Mo, 06. März 2006, 11.00 Uhr, Saal C 12

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ¿ Zweigstelle Halberstadt ¿ wirft dem im Februar 1965 in Thale geborenen Detlef J. vor, am 21. November 2003 in Thale und Quedlinburg in 2 Fällen jeweils einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen zu haben.

Im Einzelnen soll der Angeklagte im Rahmen einer Identitätsfeststellung aufgrund des Verdachts voran gegangener Sachbeschädigungen zwei Polizeibeamte von sich gestoßen und einem Beamten einen Fußtritt gegen das Knie versetzt haben. Als der Angeklagte daraufhin zum Zwecke der Fesselung zu Boden gebracht wurde, soll er darüber hinaus mittels eines entsprechenden Griffes einem Polizeibeamten eine Geschlechtsteilquetschung zugefügt haben. Als der Angeklagte wegen des gleichen Tatverdachts dem Polizeirevier Quedlinburg zur erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt wurde, soll er einem Polizeibeamten beim Aussteigen aus dem Streifenwagen einen Kniehebeltritt in den Genitalbereich versetzt haben.

Die Anklage wurde ursprünglich vor dem Amtsgericht Quedlinburg erhoben. Das Amtsgericht Quedlinburg hat das Verfahren dem Landgericht Magdeburg zur übernahme vorgelegt. Das Landgericht Magdeburg hat das Verfahren übernommen, da nach dem Ergebnis fachärztlicher Untersuchungen auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Eine solche Maßregel darf nur das Landgericht verhängen.

Die Kammer hat zu den Hauptverhandlungsterminen 15 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

Für kurzfristige Rückfragen zu Verhandlungsterminen im Falle der Verhinderung des Pressesprechers und der stellvertretenden Pressesprecherin stehen auch die Geschäftsstellen wie folgt zur Verfügung:

1. und 2. Strafkammer Tel.: 0391/606-2143

4. und 8. Strafkammer Tel.: 0391/606-2102

6. Strafkammer Tel.: 0391/606-2033

5. Strafkammer Tel.: 0391/606-2210

Katja Meyer

Pressesprecherin

 

 

 

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