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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im November 2021 (Stand: 29.10.2021)

02.11.2021, Magdeburg – 24/2021

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

Einbrüche und Fahrzeugdiebstähle in Halberstadt und Quedlinburg

25 KLs 835 Js 78596/20 (9/21) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychologischer Sachverständiger

15 Zeugen

 

Prozessbeginn: Mittwoch, 03. November 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermin: Dienstag, 09. November 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

 

 

Dem 24-jährigen Angeklagten werden insgesamt 7 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum November 2019 bis Februar 2020 in Halberstadt und Quedlinburg teilweise gemeinsam mit anderen Männern begangen haben soll. Am 10. Dezember 2019 soll der Angeklagte in Halberstadt ein Fahrzeug aufgebrochen und Gegenstände aus dem Fahrzeug entwendet haben. Am 08. Februar 2020 soll er in einen Supermarkt in Halberstadt eingebrochen und vor allem Elektronikartikel entwendet haben. Am 20. Februar 2020 soll er zunächst ein weiteres Fahrzeug aufgebrochen und daraus Gegenstände entwendet haben. Später am gleichen Tag soll er wiederum ein Fahrzeug aufgebrochen und Gegenstände daraus entwendet haben. Am 15. Februar 2020 soll er mit einem gestohlenen Zweitschlüssel in Halberstadt ein Fahrzeug entwendet haben. Am gleichen Tag soll er in ein Fahrradgeschäft in Quedlinburg eingebrochen sein. Anschließend soll er dann das gestohlene Fahrzeug in Brand gesetzt haben.

 

Das Verfahren ist ursprünglich vor dem Schöffengericht Halberstadt anhängig gewesen. Da der Angeklagte bereits wegen anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von über 3 Jahren verurteilt worden ist, muss er im Fall einer neuerlichen Verurteilung mit einer Haftstrafe von mehr als 4 Jahren rechnen. Die Strafgewalt des Amtsgerichts reicht jedoch lediglich bis zu 4 Jahren, so dass nunmehr das Landgericht zur Entscheidung angerufen worden ist.

 

 

 

 

 

Anstiftung zur schweren Brandstiftung und versuchter Betrug einer Versicherung in Magdeburg

21 KLs 456 Js 23205/17 (17/19) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrische Sachverständige

1 Sachverständiger

25 Zeugen

 

Prozessbeginn: Dienstag, 09. November 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: 11., 17., 18., 23., 24. und 25. November 20021,

09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 3 unbekannte Personen angeworben zu haben, um am 14. November 2016 ein von ihm betriebenes Sonnenstudio in Magdeburg anzuzünden. Das Sonnenstudio wurde tatsächlich in Brand gesetzt, wodurch das gesamte Gebäude und auch die darüber liegende Wohnung erheblich beschädigt worden sein sollen. Dem Eigentümer der Immobilie soll ein Sachschaden von rund 120.000,00 € entstanden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Feuerversicherung einen nicht unerheblichen Geldbetrag zu erlangen. Durch das Sonnenstudio soll der Angeklagte jedenfalls zuvor nicht ausreichend Einnahmen erzielt haben, um überhaupt die Kosten zu decken. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen soll die Versicherung keine Zahlungen an den Angeklagten geleistet haben. Unabhängig von dem Strafverfahren klagt der Angeklagte gegen die Versicherung vor der 11. Zivilkammer (Az. 11 O 446/17) auf Auszahlung der Versicherungssumme. In dem Verfahren vor dem Zivilgericht ist eine Entscheidung für den 02. Dezember 2021 anberaumt worden.

 

 

 

versuchter Mord im Zusammenhang mit einer Brandstiftung und einem versuchten Betrug zu Lasten einer Versicherung in Magdeburg

21 Ks 456 Js 32113/20 (4/21) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

31 Zeugen

 

Prozessbeginn: Mittwoch, 10. November 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: 30. November 2021, 01., 02., 09., 14., 16., 21. und

22. Dezember 2021, sowie 11. Januar 2022,

jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23.

 

Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2020 in Magdeburg eine von ihm betriebene sog. "Shisha-Bar" in der Halberstädter Straße angezündet zu haben. Die Shisha-Bar befand sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Durch den Brand und die dadurch verursachte Rauchentwicklung mussten die im Haus lebenden Bewohner durch die Feuerwehr teilweise mittels Drehleitern aus den Wohnungen gerettet werden und sollen auch teilweise verletzt worden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Versicherung Zahlungen aufgrund des Brandereignisses zu erlangen. Zu einer Auszahlung durch die Versicherung soll es bislang noch nicht gekommen sein.

 

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem versuchten Mord von dem Mordmerkmal Heimtücke in der Anklageschrift aus, da der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben soll, dass das Feuer sich weiter ausbreiten würde und die Gefahr bestehen könnte, dass die im Haus lebenden Bewohner, die zum Teil bereits geschlafen haben sollen, arg- und wehrlos waren und durch den Brand hätten ums Leben kommen können. Dem im Haus installierten Rauchmelder soll es zu verdanken gewesen sein, dass die Bewohner rechtzeitig wach wurden und die Feuerwehr zu Hilfe rufen konnten.

 

 

 

Sicherungsverfahren versuchter Totschlag in Aschersleben

21 Ks 162 Js 20380/21 (6/21) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

12 Zeugen

 

Prozessbeginn: Dienstag, 16. November 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: 22. und 26. November 2021 sowie 03. Dezember 2021, sowie vorsorglich 07. und 08. Dezember 2021

jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Dem 38-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 22. Mai 2021 in Aschersleben versucht zu haben seinen Stiefvater mit Hilfe eines Radladers zu töten. Der Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein. Der Mann soll zunächst mit dem Radlader auf den Pkw seines Stiefvaters zugefahren sein, um diesen zu töten. Tatsächlich sollen jedoch in dem Pkw seine Mutter und ihre drei Enkel gesessen haben. Beim Zusammenstoß mit dem Radlader soll der Pkw erheblich beschädigt worden sein. Die Insassen sollen jedoch unverletzt geblieben sein. Anschließend soll der Beschuldigte mit dem Radlader zur Wohnanschrift seines Stiefvaters gefahren sein, um nunmehr die Tat umzusetzen. Dem Stiefvater soll es jedoch gelungen sein, den Rammversuchen mit dem Radlader auszuweichen.

 

Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

 

sexueller Missbrauch in der westlichen Börde

22 KLs 268 Js 30252/19 (7/20) – 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenkläger

1 aussagepsychologische Sachverständige

8 Zeugen

 

Prozessbeginn: Dienstag, 30. November 2021, 09.30 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine: 07., 13., 16. und 17. Dezember 2021, jeweils 09.30 Uhr,

Saal 6

 

 

Einem 34-jährigen Mann wird vorgeworfen, in 3 Fällen im Jahr 2019 bis 19. August 2019 einem 8-jährigen Jungen, der Teilnehmer an einem vom Angeklagten geleiteten Tanzprojekt gewesen sein soll, sexuell missbraucht zu haben.

 

Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Es ist allerdings ggf. damit zu rechnen, dass im Verlauf des Prozesses die Öffentlichkeit zum Schutz des mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen wird.

 

 

 

II. Zivilverfahren

 

Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests

 

10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer

 

Termin: Mittwoch, 17.11.2021, 13.30 Uhr, Saal C12

 

Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt.

 

Löffler

 

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