Menu
menu

Kontakt

Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de

03.01.2022, Magdeburg – 01/2022

  • Landgericht Magdeburg

versuchter Totschlag in Magdeburg

21 Ks 162 Js 28466/21 (7/21 – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

7 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Dienstag, 04. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:         05. und 07. Januar 2022 sowie vorsorglich 10., 14., 17. und 21. Januar 2022,

                                            jeweils 09.00 Uhr,  Saal A 23

 

Einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2021 in einer Sammelunterkunft versucht zu haben, nach einem Streit einen Mitbewohner zu erstechen. De Mann überlebte nach einer Notoperation.

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Die 1. Große Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss vom 11. November 2021 darauf hingewiesen, dass ggf. die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt neben oder anstelle einer möglichen Strafe in Betracht kommt.

 

Sicherungsverfahren: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischer Diebstahl in Magdeburg und Gröningen

21 KLs 177 Js 11313/19 (2/21) – 1. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

2 Sachverständige

16 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Dienstag, 11. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:                     12. und 13. Januar 2022, 02. Februar 2022 sowie

                                                         vorsorglich 08. und 10. Februar 2022,

                                                         jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Dem 24-jährigen unter Betreuung stehenden Beschuldigten werden mehrere Straftaten vorgeworfen. Am 31. Oktober 2018 soll er im Bereich Magdeburg auf Bahngleisen gegangen sein, so dass ein Zug eine Gefahrenbremsung hätte durchführen müssen. Als die hinzugerufenen Polizeibeamten ihn auf sein Tun angesprochen und seine Identität haben feststellen wollen, soll der Beschuldigte versucht haben, die Polizeibeamten zu schlagen, weshalb er gefesselt werden musste.

 

Am 19. November 2018 soll der Beschuldigte in einem Supermarkt Getränkedosen gestohlen haben. Auf den Diebstahl angesprochen, soll er die ihm verfolgende Zeugen beleidigt und mit dem Tode bedroht haben, als diese versucht haben soll, den Rucksack des Beschuldigten festzuhalten. Am 25. November 2020 soll der Beschuldigte in der Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung, in der er lebte, zwei Mitbewohnerinnen körperlich angegriffen und verletzt haben.

 

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Schwerer Raub in Blankenburg

25 KLs 807 Js 70063/19 (6/20) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

15 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Montag, 17. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5                

Fortsetzungstermine:                     19., 24. und 26. Januar 2022 sowie

                                                        8. Februar 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Der 59-jährige Angeklagte und ein anderer Mann sollen in den frühen Morgenstunden des 09. Oktober 2018 in ein Einfamilienhaus in Blankenburg eingebrochen und der Bewohnerin mitgeteilt haben, dass sie Schulden eintreiben wollten. Die Geldforderung soll gegenüber dem verstorbenen Ehemann der Frau bestanden haben. Tatsächlich soll es die Forderung nicht gegeben haben. Da die im Schlafzimmer anwesende Frau mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedroht worden sein soll, soll sie den Tresor geöffnet haben. In der Folgezeit sollen der Angeklagte und der gesondert Verfolgte Bargeld im 5-stelligen Bereich, Gold- und Silbermünzen, eine Luxusarmbanduhr sowie einen Pkw nebst Schlüssel erbeutet haben.

 

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tat bestritten und behauptet, zur Tatzeit an einem ganz anderen Ort gewesen zu sein.

 

Tod eines Radfahrers im Bereich Wanzleben

21 Ks 323 Js 28159/19 (3/21) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Nebenklägerinnen

4 Sachverständige

23 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Dienstag, 18. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:                     20., 25. und 27. Januar 2022 sowie 01. und

                                                      3. Februar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Am 04.08.2019 kam es zu einem Unfall in einem als Privatweg gekennzeichneten Verbindungsweg von Klein Wanzleben in Richtung Meindorf. Der mittlerweile 33-jährige Angeklagte steuerte nach dem Ergebnis der damaligen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oschersleben mit einem Blutalkoholgehalt von 0,78 Promille einen Transporter. In einer unübersichtlichen Rechtskurve stieß er aufgrund seiner zu hohen Annäherungsgeschwindigkeit und der alkoholbedingt verminderten Reaktionsfähigkeit mit einem ihm entgegenkommenden 78-jährigen E-Bike-Fahrer zusammen, der infolge der Kollision nach wenigen Sekunden verstarb. Anschließend entfernte sich der Angeklagte nach dem amtsgerichtlichen Urteil unerlaubt vom Unfallort.

 

Das Amtsgericht verurteilte nach einer mehrtägigen Verhandlung am 18.12.2020 den Angeklagten u. a. wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Gegen diese Verurteilungen legten sämtliche Prozessbeteiligte Berufung ein. Die 8. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg legte das Verfahren der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zu Übernahme vor, da aus Sicht des Berufungsgerichts der Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts bestehen würde. Die 1. Strafkammer hat mit Beschluss vom 03. Juni 2021 das Verfahren übernommen und hinsichtlich der rechtlichen Bewertung ausgeführt, dass möglicherweise anstelle einer fahrlässigen Tötung ein versuchter Mord in Verdeckungsabsicht oder möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt. Es besteht aus Sicht der Kammer ein hinreichender Verdacht dahingehend, dass der Angeklagte nach dem Unfall davon ausgegangen ist, dass das Opfer noch lebte und durch sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen hätte überleben können. Um aber als Verursacher des möglicherweise tödlichen Unfalls nicht entdeckt und verfolgt werden zu können, könnte sich der Angeklagte entschlossen haben, weiterzufahren und keine Rettungskräfte zu verständigen. Obwohl das Opfer tatsächlich verstorben ist, käme hier aus rechtlichen Gründen ein versuchter Mord durch Unterlassen in Betracht, da das Unfallopfer tatsächlich in keinem Fall mehr hätte gerettet werden können, weil der Unfall sofort zum Tode führte.

 

Das Verfahren wird nun komplett neu vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht verhandelt, weil diese allein für vorsätzliche Tötungsdelikte zuständig ist.

 

Überfälle auf eine Apotheke und eine Bäckereifiliale in Magdeburg

21 KLs 222 Js 11643/21 (10/21) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

5 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Mittwoch, 19. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermin:                        26. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 20. März 2021 mit einem pistolenähnlichen Gegenstand eine Apotheke in einem Einkaufscenter in Magdeburg überfallen zu haben. Der Mitarbeiter händigte jedoch kein Geld aus, sondern rief laut um Hilfe, worauf der Angeklagte geflüchtet sein soll. Am nächsten Tag, dem 21.03.2021, soll der Angeklagte mit einer Spielzeugpistole eine Bäckereifiliale überfallen und dort rund 100 € Bargeld erbeutet haben.

 

Überfall auf eine Spielothek in Calvörde

22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer

 

3 Angeklagter

1 Sachverständiger

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Freitag, 28. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Fortsetzungstermine:         2. und 16. Februar, 9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach

                                           Aushang

 

Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben.

 

Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht.

 

"Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt."

 

Löffler

Pressesprecher

Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Weiterführende Links