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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode, Magdeburg und anderen Orten

04.02.2019, Magdeburg – 9

  • Landgericht Magdeburg

 

 

29

KLs 622 Js 39007/14 (1/14) ? 9. Strafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

88

Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen

 

                               Schadensersatz fordern)

 

 

 

In

dem am 11.08.2017 begonnen Prozess hat die Staatsanwaltschaft am 17.01.2019

plädiert. Für den mittlerweile 55-jährigen Angeklagten wurde eine

Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für die 50-jährige Mitangeklagte

beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10

Monaten. Nach den Plädoyers der Verteidigung und den letzten Wort des

Angeklagten wird nun am

 

 

 

Donnerstag,

den 07.02.2019 um 14.00 Uhr in Saal B12                  

 

 

 

das

Urteil verkündet.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Einem

55-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 50-jährigen Frau 580

Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis

November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen "Direktinvest

Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem irrigen Vertrauen

auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio ? auf verschiedene Konten

eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund 1,4 Mio ? auf andere

Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.

 

 

 

 

Der

Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in

Form von Einlagengeschäften zu tätigen. 

 

 

 

Der

angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten

Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll,

dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und

gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen.

 

 

 

Zudem

soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund

500.000,00 ? Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls

gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell

stammte.

 

 

 

Nach

Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des

gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften

strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche

schuldig gemacht haben.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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