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(LG MD) Gewerbsmäßiger Betrug in Wernigerode, Magdeburg und anderen Orten
04.02.2019, Magdeburg – 9
- Landgericht Magdeburg
29
KLs 622 Js 39007/14 (1/14) ? 9. Strafkammer
2
Angeklagte
88
Adhäsionskläger (Geschädigte, die im Strafverfahren zivilrechtlichen
Schadensersatz fordern)
In
dem am 11.08.2017 begonnen Prozess hat die Staatsanwaltschaft am 17.01.2019
plädiert. Für den mittlerweile 55-jährigen Angeklagten wurde eine
Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für die 50-jährige Mitangeklagte
beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10
Monaten. Nach den Plädoyers der Verteidigung und den letzten Wort des
Angeklagten wird nun am
Donnerstag,
den 07.02.2019 um 14.00 Uhr in Saal B12
das
Urteil verkündet.
Hintergrund:
Einem
55-jährigen Mann werden 192 Straftaten und einer 50-jährigen Frau 580
Straftaten vorgeworfen. Die Taten sollen sich über den Zeitraum März 2012 bis
November 2015 erstreckt haben. Der Mann soll ein Anlagemodell mit dem Namen "Direktinvest
Plus" vertrieben haben. Die Anleger sollen dann in dem irrigen Vertrauen
auf eine sichere Geldanlage insgesamt rund 1,9 Mio ? auf verschiedene Konten
eingezahlt haben. Von dem Betrag soll der Angeklagte rund 1,4 Mio ? auf andere
Konten weitergeleitet bzw. bar abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.
Der
Angeklagte soll zudem keine Erlaubnis gehabt haben, derartige Bankgeschäfte in
Form von Einlagengeschäften zu tätigen.
Der
angeklagten Frau soll in etlichen Fällen Zahlungen auf von ihr eingerichteten
Konten von dem Mitangeklagten erhalten haben, wobei sie gewusst haben soll,
dass diese Beträge durch Täuschung der Anleger über ein angeblich sicheres und
gewinnbringendes Anlagemodell betrügerisch erlangt worden sein sollen.
Zudem
soll die Angeklagte in mindestens 566 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund
500.000,00 ? Verfügungen über Gelder vorgenommen haben, wobei sie ebenfalls
gewusst haben soll, dass das Guthaben aus dem betrügerischen Anlagemodell
stammte.
Nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich der männliche Angeklagte des
gewerbsmäßigen Betruges und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften
strafbar gemacht haben. Die Frau soll sich der gewerbsmäßigen Geldwäsche
schuldig gemacht haben.
Löffler
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