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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2019 (Stand: 31.01.2019)
04.02.2019, Magdeburg – 10
- Landgericht Magdeburg
I. Strafverfahren
Drogenhandel in Ebendorf
25 KLs 262 Js 25681/18 (44/18) ? 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
5 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag,
1. Februar 2019, 09.300 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: 08.
Februar, 09.30 Uhr, Saal C 12
Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in
Ebendorf am 15.08.2018 rund 4.300 Ecstasy Tabletten, rund 400 g Kokain und
kleinere Mengen Crystal besessen zu haben, um mit diesen gewinnbringend zu
handeln.
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg
22 KLs 144 Js 33756/17 (24/17) ? 2.
Jugendstrafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
9 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
04. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 07.
und 08. Februar, jeweils 09.30 Uhr, Saal
E 12
Dem mittlerweile 21-jährigen unter Betreuung
stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 01. November
2017 in Magdeburg die damals 7-jährige Schwester seiner Lebensgefährtin sexuell
missbraucht zu haben.
Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung in Magdeburg
22 KLs 231 Js 25348/18 (29/18) ? 2.
Jugendstrafkammer
4 Angeklagte
1 Nebenkläger
1 Sachverständiger
18 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
04. Februar 2019, 14.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 25.
und 28. Februar 2019, 18. und 26. März 2019,
02.,
10., 11. und 25. April 2019,
jeweils
09.30 Uhr, Saal E 12
Vier Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren
werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die sie mit wechselnder Beteiligung
am 13. August 2018 zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr im Bereich des
Hasselbachplatzes in Magdeburg begangen haben sollen. Dort soll es zwischen den
Angeklagten, die syrische Staatsangehörige sind, zu einer zunächst verbalen
Auseinandersetzung mit kurdischen Staatsangehörigen gekommen sein. Einer der
Angeklagten soll dann mit einer Eisenkette auf andere Personen eingeschlagen
haben. Der spätere Geschädigte, der an der vorangegangenen Auseinandersetzung
völlig unbeteiligt gewesen sein soll, soll dann von den vier Angeklagten
gemeinsam angegriffen worden sein. Dabei soll einer der Angeklagten, ohne
Absprache mit den übrigen Angeklagten, mehrfach mit seinem Klappmesser auf den
Geschädigten eingestochen haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte soll durch
eine Notoperation gerettet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von dem
Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" aus.
Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Oschersleben
22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) ? 2. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Zeugin
Prozesstag: Dienstag,
05. Februar 2019, 10.00 Uhr, Saal E 12
Am 13.12.2017 verurteilte die 1. Strafkammer des
Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 34-jährige Angeklagten wegen versuchten
Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in drei rechtlich
zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete zudem
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der
Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige
Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt)
umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max.
2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und
diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm
billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich
nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich
konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu
ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine
von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster
sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im
Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der
Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig
zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der
entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.
Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des
Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. August 2018 (4 StR
162/18) verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der
Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte
des versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit
mit schwerer Brandstiftung und versuchter besonderer schwerer Brandstiftung
schuldig ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den
Feststellungen im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzuges eines
Teils der Strafe aufgehoben. Der Bundesgerichtshof kann nicht ausschließen,
dass das Landgericht zu einer höheren Bestrafung des Angeklagten gelangt wäre,
wenn es noch die versuchte schwere Brandstiftung berücksichtigt hätte.
Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer
muss sich nun mit der Höhe der Strafe und der Frage, welcher Teil der Strafe
vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vollzogen werden muss, erneut
beschäftigen.
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs steht
allerdings fest, dass der Angeklagte einen versuchten Mord, schwere
Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung begangen hat.
Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2017 in
Untersuchungshaft.
Versuchter Mord in Magdeburg
21 Ks 162 Js 29754/18 (17/19) ? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
5 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
07. Februar 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 08.
und 15. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Einem 37-jährigen aus Magdeburg stammenden Mann wird
vorgeworfen, am 18.09.2018 in Magdeburg in einem Supermarkt am Olvenstedter
Platz seine ehemalige Freundin niedergestochen zu haben. Motiv des Angeklagten
soll Rache darüber gewesen sein, da die Frau ihn verlassen haben soll. Die
Geschädigte überlebte aufgrund einer Notoperation.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte
bestritten, die Tat begangen zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 19.
September 2018 in Untersuchungshaft.
Sicherungsverfahren, Totschlag in Bernburg
22 KLs 164 Js 26061/18 (30/18) ? 2. Strafkammer
1 Beschuldigte
2 Sachverständige
7 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag,
19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 08.,
12. und 14. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12
Der 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.
August 2018 in Bernburg im Zustand der Schuldunfähigkeit im Fachkrankenhaus für
Psychiatrie eine 91-jährige Frau erwürgt zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte
dafür, dass die nicht vorbestrafte Frau aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig
ist. Sollte die Beschuldigte schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen
werden, und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im
Ermittlungsverfahren hat sich die Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.
II. Zivilverfahren
Sturz auf einem schneebedeckten Weg
im Harz
10 o 503/18 ? 10. Zivilkammer
Prozesstag: Donnerstag
07. Februar 2019, 10.30 Uhr, Saal B 13
Ein Wanderer fordert von dem Land Sachsen-Anhalt
Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 ?. Der Kläger behauptet, am 01.
März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der kalten
Bode gestürzt und sich verletzt zu haben. Unter anderem soll er sich seinen Arm
gebrochen haben. Ursache für den Sturz sollen zwei gummiartige Förderbänder
gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und
daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land
vertritt, verteidigt sich damit, dass der Weg als Wanderweg im Winter nicht
vorgesehen sei. Vielmehr handle es im Winter um eine Loipe. Zum Schutz der
Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom
Schnee fernzuhalten.
Vergütungsklage der ehemaligen Geschäftsführerin der
Kreisvolkshochschule Harz
31 O 83/18 und 31 O 114/18 ? 1. Kammer für
Handelssachen
Prozesstag: Dienstag,
19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 14
Die ehemalige Geschäftsführerin der
Kreisvolkshochschule Harz klagt ihre Vergütung ein, nachdem ihr durch die
Kreisvolkshochschule mit Schreiben vom 22.08.2018 außerordentlich gekündigt
wurde.
Mit sogenanntem "Vorbehaltsurteil" vom
13.11.2018 im Verfahren 31 O 83718 hatte
die Kammer in einem Urkundenprozess die Beklagte verurteilt, für den Monat
September 2018 der Klägerin ihr Gehalt von 5.683,23 ? brutto zu bezahlen. Als
Beweismittel waren bislang nur Urkunden zugelassen. In dem nun sich
anschließendem Nachverfahren kann auch mit anderen Beweismitteln als mit
Urkunden geklärt werden, ob die fristlose Kündigung wirksam gewesen ist.
Im Verfahren 31 O 114/18 fordert die Klägerin die
Weiterzahlung ihres Gehaltes im Urkundenprozess bis Dezember 2020.
Möglicherweise wird der Termin noch aufgehoben,
falls sich die Parteien auf eine nichtöffentliche gerichtliche Mediation
einigen.
Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde
Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018
(31 O 111/18 ? Handelskammer)
Der ursprüngliche Termin
vom 29.01.2019 ist verlegt worden auf den
Dienstag,
19. Februar 2019, 11.00 Uhr, Saal E 14
Der
Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben
einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.
In
einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017
im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren
entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung
des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des
ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.
In
dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung
vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im
Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab
2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.
In
dem jetzt beginnen neuen Prozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018
den Zuschuss bezahlen muss.
Aufgrund eines Vertrages aus
dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu
bezahlen. Die Gemeinde Barleben hat den
Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint
hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an
dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.
Löffler
Pressesprecher
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