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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2019 (Stand: 31.01.2019)

04.02.2019, Magdeburg – 10

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Strafverfahren

 

 

 

Drogenhandel in Ebendorf

 

25 KLs 262 Js 25681/18 (44/18) ? 5. Strafkammer

 

 

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

5 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Freitag,

1. Februar 2019, 09.300 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:          08.

Februar, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in

Ebendorf am 15.08.2018 rund 4.300 Ecstasy Tabletten, rund 400 g Kokain und

kleinere Mengen Crystal besessen zu haben, um mit diesen gewinnbringend zu

handeln.

 

 

 

 

 

 

 

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg

 

22 KLs 144 Js 33756/17 (24/17) ? 2.

Jugendstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

9 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag,

04. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         07.

und 08. Februar,  jeweils 09.30 Uhr, Saal

E 12

 

 

 

 

 

Dem mittlerweile 21-jährigen unter Betreuung

stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 01. November

2017 in Magdeburg die damals 7-jährige Schwester seiner Lebensgefährtin sexuell

missbraucht zu haben.

 

 

 

 

 

Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung in Magdeburg

 

22 KLs 231 Js 25348/18 (29/18) ? 2.

Jugendstrafkammer

 

 

 

4 Angeklagte

 

1 Nebenkläger

 

1 Sachverständiger

 

18 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag,

04. Februar 2019, 14.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         25.

und 28. Februar 2019, 18. und 26. März 2019,

 

                                         02.,

10., 11. und 25. April 2019,

 

                                         jeweils

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Vier Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren

werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die sie mit wechselnder Beteiligung

am 13. August 2018 zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr im Bereich des

Hasselbachplatzes in Magdeburg begangen haben sollen. Dort soll es zwischen den

Angeklagten, die syrische Staatsangehörige sind, zu einer zunächst verbalen

Auseinandersetzung mit kurdischen Staatsangehörigen gekommen sein. Einer der

Angeklagten soll dann mit einer Eisenkette auf andere Personen eingeschlagen

haben. Der spätere Geschädigte, der an der vorangegangenen Auseinandersetzung

völlig unbeteiligt gewesen sein soll, soll dann von den vier Angeklagten

gemeinsam angegriffen worden sein. Dabei soll einer der Angeklagten, ohne

Absprache mit den übrigen Angeklagten, mehrfach mit seinem Klappmesser auf den

Geschädigten eingestochen haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte soll durch

eine Notoperation gerettet worden sein.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von dem

Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" aus.

 

 

 

 

 

 

 

Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Oschersleben

 

22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) ? 2. Strafkammer

 

1 Angeklagter

 

1 Zeugin

 

 

 

 

 

Prozesstag:            Dienstag,

05. Februar 2019, 10.00 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Am 13.12.2017 verurteilte die 1. Strafkammer des

Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 34-jährige Angeklagten wegen versuchten

Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in drei rechtlich

zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete zudem

die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

 

 

 

Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der

Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige

Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt)

umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max.

2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und

diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm

billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich

nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich

konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu

ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine

von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster

sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im

Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der

Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig

zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der

entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.

 

 

 

Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des

Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. August 2018 (4 StR

162/18) verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der

Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte

des versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit

mit schwerer Brandstiftung und versuchter besonderer schwerer Brandstiftung

schuldig ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den

Feststellungen im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzuges eines

Teils der Strafe aufgehoben. Der Bundesgerichtshof kann nicht ausschließen,

dass das Landgericht zu einer höheren Bestrafung des Angeklagten gelangt wäre,

wenn es noch die versuchte schwere Brandstiftung berücksichtigt hätte.

 

 

 

Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer

muss sich nun mit der Höhe der Strafe und der Frage, welcher Teil der Strafe

vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vollzogen werden muss, erneut

beschäftigen.

 

 

 

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs steht

allerdings fest, dass der Angeklagte einen versuchten Mord, schwere

Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung begangen hat.

 

 

 

Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2017 in

Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Versuchter Mord in Magdeburg

 

21 Ks 162 Js 29754/18 (17/19) ? 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

5 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Donnerstag,

07. Februar 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:         08.

und 15. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Einem 37-jährigen aus Magdeburg stammenden Mann wird

vorgeworfen, am 18.09.2018 in Magdeburg in einem Supermarkt am Olvenstedter

Platz seine ehemalige Freundin niedergestochen zu haben. Motiv des Angeklagten

soll Rache darüber gewesen sein, da die Frau ihn verlassen haben soll. Die

Geschädigte überlebte aufgrund einer Notoperation.

 

 

 

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte

bestritten, die Tat begangen zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 19.

September 2018 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

 

 

Sicherungsverfahren, Totschlag in Bernburg

 

22 KLs 164 Js 26061/18 (30/18) ? 2. Strafkammer

 

 

 

1 Beschuldigte

 

2 Sachverständige

 

7 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag,

19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         08.,

12. und 14. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Der 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.

August 2018 in Bernburg im Zustand der Schuldunfähigkeit im Fachkrankenhaus für

Psychiatrie eine 91-jährige Frau erwürgt zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte

dafür, dass die nicht vorbestrafte Frau aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig

ist. Sollte die Beschuldigte schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen

werden, und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im

Ermittlungsverfahren hat sich die Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.

 

 

 

 

 

 

 

II. Zivilverfahren  

 

 

 

 

Sturz auf einem schneebedeckten Weg 

im Harz

 

10 o 503/18 ? 10. Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:            Donnerstag

07. Februar 2019, 10.30 Uhr, Saal B 13

 

 

 

 

 

Ein Wanderer fordert von dem Land Sachsen-Anhalt

Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 ?. Der Kläger behauptet, am 01.

März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der kalten

Bode gestürzt und sich verletzt zu haben. Unter anderem soll er sich seinen Arm

gebrochen haben. Ursache für den Sturz sollen zwei gummiartige Förderbänder

gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und

daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land

vertritt, verteidigt sich damit, dass der Weg als Wanderweg im Winter nicht

vorgesehen sei. Vielmehr handle es im Winter um eine Loipe. Zum Schutz der

Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom

Schnee fernzuhalten.

 

 

 

 

 

Vergütungsklage der ehemaligen Geschäftsführerin der

Kreisvolkshochschule Harz

 

31 O 83/18 und 31 O 114/18 ? 1. Kammer für

Handelssachen

 

 

 

 

 

Prozesstag:            Dienstag,

19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 14

 

 

 

 

 

Die ehemalige Geschäftsführerin der

Kreisvolkshochschule Harz klagt ihre Vergütung ein, nachdem ihr durch die

Kreisvolkshochschule mit Schreiben vom 22.08.2018 außerordentlich gekündigt

wurde.

 

 

 

Mit sogenanntem "Vorbehaltsurteil" vom

13.11.2018 im Verfahren 31 O 83718  hatte

die Kammer in einem Urkundenprozess die Beklagte verurteilt, für den Monat

September 2018 der Klägerin ihr Gehalt von 5.683,23 ? brutto zu bezahlen. Als

Beweismittel waren bislang nur Urkunden zugelassen. In dem nun sich

anschließendem Nachverfahren kann auch mit anderen Beweismitteln als mit

Urkunden geklärt werden, ob die fristlose Kündigung wirksam gewesen ist.

 

 

 

Im Verfahren 31 O 114/18 fordert die Klägerin die

Weiterzahlung ihres Gehaltes im Urkundenprozess bis Dezember 2020.

 

 

 

Möglicherweise wird der Termin noch aufgehoben,

falls sich die Parteien auf eine nichtöffentliche gerichtliche Mediation

einigen.

 

 

 

 

 

 

 

Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde

Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018

 

(31 O 111/18 ? Handelskammer)

 

 

 

Der ursprüngliche Termin

vom 29.01.2019 ist verlegt worden auf den

 

 

 

Dienstag,

19. Februar  2019, 11.00 Uhr, Saal E 14

 

 

 

Der

Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben

einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.

 

 

 

In

einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017

im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren

entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung

des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des

ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.

 

 

 

In

dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung

vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im

Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab

2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.

 

 

 

In

dem jetzt beginnen neuen Prozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018

den Zuschuss bezahlen muss.

 

 

 

Aufgrund eines Vertrages aus

dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen

Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu

bezahlen.  Die Gemeinde Barleben hat den

Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint

hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an

dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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