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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im März 2019 (Stand: 1. März 2019)

01.03.2019, Magdeburg – 12

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Strafverfahren

 

 

 

Sicherungsverfahren - versuchte gefährliche Körperverletzung in

Magdeburg

 

25 KLs 376 Js 17703/18 (4/19) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

1 Sachverständiger

 

8 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch,

06. März 2019, 11.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         14.

März, 2019, 09.30 Uhr, 19. März 2019, 13.00 Uhr

 

                                         und

09. April 2019, 09.30 Uhr, jeweils Saal C 12

 

 

 

Dem 38-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am

05. Mai 2018 gegen 21.00 Uhr im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße eine

17-jährige Jugendliche angegriffen zu haben. Der Beschuldigte soll aus einer

Deo-Dose in Richtung des Kopfes der jungen Frau gesprüht haben und die

Sprühgase mit einem Feuerzeug entzündet haben. Der Geschädigten soll es

gelungen sein, der Flamme auszuweichen. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass

der nicht vorbestrafte Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig

ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen

werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im

Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.

 

 

 

 

 

 

 

Drogenhandel in Magdeburg

 

5 KLs 263 Js 31832/18 (45/18) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch,

13. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:           28. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Dem 46-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.

September 2018 in Magdeburg mit Marihuana, Ecstasy-Tabletten und

"Crystal" Handel getrieben zu haben. 

Zudem soll er ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw gefahren sein. Bei einer

Polizeikontrolle am 28. September 2018 wurde der Angeklagte in Magdeburg

festgenommen. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem

Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Sicherungsverfahren - Brandstiftung in Wernigerode

 

5 KLs 801 Js 80982/18 (47/18) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

1 Sachverständiger

 

8 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag,

19. März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin: 20.

März 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Dem 33-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am

21. Mai 2018 in Wernigerode einen Holzstapel an einer Garage angezündet zu

haben. In der Folgezeit soll die Garage bis auf die Grundmauern niedergebrannt

sein. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer

Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm

die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt

eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat eingeräumt.

 

 

 

 

 

Sicherungsverfahren - schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in

Magdeburg

 

22 KLs 268 Js 24282/15 (22/17) ? 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

1 Nebenkläger

 

1 psychiatrischer Sachverständiger

 

1 aussagepsychologische Sachverständige

 

3 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Freitag,

22. März 2019, 09.00 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         28.

und 29. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem 25-jährigen unter Betreuung stehenden

Angeklagten wird vorgeworfen, im ersten Halbjahr 2015 in 6 Fällen einen damals

8-jährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte

dafür, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Situation

schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Taten

nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine

dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im

Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.

 

 

 

 

 

II. Zivilverfahren  

 

 

 

 

 

 

Schadensersatzansprüche

aus dem Absturz eines Notausstiegspodestes an einem Wohnhaus in Magdeburg am

14. März 2014

 

? 10.  Zivilkammer : 10 O 704/15 sowie 10 O 1050715

 

 

 

Fortsetzungstermin : 29.03.2018, 09.30 Uhr Saal nach

Aushang

 

 

 

mündliche Verhandlung und

Anhörung eines Sachverständigen

 

 

 

Nachdem

im Termin vom 25.01.2017 sich im Rahmen der Anhörung des damaligen

Sachverständigen herausgestellt hat, dass bei dem Gutachter die Besorgnis der

Befangenheit besteht, hat das Gericht einen neuen Sachverständigen bestellen

müssen. Der für Tragwerke im Stahlbau öffentlich bestellte und vereidigte

Sachverständige, ein Diplom Ingenieur, 

hat am 30.07.2018 sein schriftliches Gutachten eingereicht.  Im Termin am 29.03.2019 soll nun der

Sachverständige mündlich angehört werden.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Am

14. März 2014 brach in Magdeburg ein sog. zweiter Rettungsweg, der aus einem

außen an der Hauswand anliegenden Podest und einer Feuerleiter bestand,

zusammen, so dass insgesamt 3 Personen in die Tiefe stürzten und verletzt

wurden.

 

 

 

Das

Gericht verhandelt die Verfahren von 2 Geschädigten. Kläger in dem ersten

Prozess ist ein zum Unfallzeitpunkt 24-jähriger Student, der sich auf dem

Podest aufgehalten hat. Kläger in dem zweiten Verfahren ist ein 26-jähriger

Student, der sich ebenfalls auf dem Podest aufgehalten hat. Der 24-jährige

Student forderte Schadensersatz in Höhe von knapp 80.000,00 ? sowie ein

Schmerzensgeld von mindestens 130.000,00 ?. Der damals 26-jährige Student

fordert Schadensersatz von rund 53.000,00 ? und Schmerzensgeld von mindestens

110.000,00 ?.

 

 

 

Die

Kläger haben zum einen den Vermieter (1. Beklagter) verklagt. Weiterhin wurde

der Mann (2. Beklagter) verklagt, der das Ausstiegspodest und die Leiter im

Jahr 1995 errichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen den

jetzigen Beklagten zu 2. am 14. Januar 2015 Anklage erhoben (130 Js 19336/14).

Das Amtsgericht Magdeburg hatte dann mit Beschluss vom 04.08.2015

(rechtskräftig) die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen

abgelehnt, da die angeklagte Tat der fahrlässigen Körperverletzung verjährt

war.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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