Kontakt
Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Eilverfahren: Journalisten machen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt geltend
21.03.2019, Magdeburg – 15
- Landgericht Magdeburg
9
O 324/19 9. Zivilkammer
Prozesstag: Montag,
25.03.2019, 12.30 Uhr, Saal B13
Zwei
Journalisten aus Halle (Antragsteller) verlangen von Holger Stahlknecht
(Antragsgegner), dem Innenminister des
Landes Sachsen-Anhalt, dass er es unterlässt, eine in einer Pressemitteilung
des Innenministeriums vom 27.02.2019 aufgestellte Behauptung u.a. zu verbreiten.
Der Text wurde zudem am 27.02.2019 auf der persönlichen
"Facebook" Seite des Antraggegners veröffentlicht.
Am 27.02.2019 veröffentlichte der Pressesprecher des
Innenministeriums eine Pressemitteilung folgenden Inhalts:
"Innenminister
Holger Stahlknecht erstattet Strafanzeige
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger
Stahlknecht hat am heutigen Abend auf Grund einer wahrheitswidrigen
Berichterstattung, veröffentlicht auf dem Online-Portal ?Städtische
Zeitung?, Strafanzeige gegen den verantwortlichen Journalisten ?(hier
enthält die Pressemitteilung den Namen) ? und Weitere wegen Verleumdung und
falscher Verdächtigung gestellt. Darüber hinaus wird ein Medienanwalt zur
Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche beauftragt."
Hintergrund
des Streits ist ein von einem der Antragsteller auf dem Online-Portal
gezeichneter Artikel mit der Überschrift "Stahlknecht lässt offenbar für
Wunschinski die Muskeln spielen"
Die Antragsteller sind der Meinung, die
Berichterstattung auf dem Online-Portal in Halle entspreche der Wahrheit und
die Äußerungen in der Pressemitteilung seien ehrverletzend und
geschäftsschädigend.
Der Antragsgegner meint, hinsichtlich der
Pressemitteilung müsse nicht er, sondern das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch
genommen werden, da es sich um eine offizielle Pressemitteilung des
Ministeriums handle. Im Übrigen sei der Antrag unbegründet. Der eine Journalist
sei durch die Erklärungen nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden.
Gegen den anderen Journalisten habe er keine Strafanzeige erstattet, so dass
dieser überhaupt nicht betroffen sei.
Die
mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.
Löffler
Pressesprecher
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de