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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Eilverfahren: Journalisten machen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt geltend

21.03.2019, Magdeburg – 15

  • Landgericht Magdeburg

 

 

9

O 324/19 9. Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:  Montag,

25.03.2019, 12.30 Uhr, Saal B13

 

 

 

Zwei

Journalisten aus Halle (Antragsteller) verlangen von Holger Stahlknecht

(Antragsgegner), dem Innenminister des

Landes Sachsen-Anhalt, dass er es unterlässt, eine in einer Pressemitteilung

des Innenministeriums vom 27.02.2019 aufgestellte Behauptung u.a. zu verbreiten.

Der Text wurde zudem am 27.02.2019 auf der persönlichen

"Facebook" Seite des Antraggegners veröffentlicht.

 

 

 

Am 27.02.2019 veröffentlichte der Pressesprecher des

Innenministeriums eine Pressemitteilung folgenden Inhalts:

 

 

 

"Innenminister

Holger Stahlknecht erstattet Strafanzeige

 

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger

Stahlknecht hat am heutigen Abend auf Grund einer wahrheitswidrigen

Berichterstattung, veröffentlicht auf dem Online-Portal ?Städtische

Zeitung?,  Strafanzeige gegen den verantwortlichen Journalisten ?(hier

enthält die Pressemitteilung den Namen) ? und Weitere wegen Verleumdung und

falscher Verdächtigung gestellt. Darüber hinaus wird ein Medienanwalt zur

Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche beauftragt."

 

 

 

Hintergrund

des Streits ist ein von einem der Antragsteller auf dem Online-Portal

gezeichneter Artikel mit der Überschrift "Stahlknecht lässt offenbar für

Wunschinski die Muskeln spielen"

 

 

 

Die Antragsteller sind der Meinung, die

Berichterstattung auf dem Online-Portal in Halle entspreche der Wahrheit und

die Äußerungen in der Pressemitteilung seien ehrverletzend und

geschäftsschädigend.

 

 

 

Der Antragsgegner meint, hinsichtlich der

Pressemitteilung müsse nicht er, sondern das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch

genommen werden, da es sich um eine offizielle Pressemitteilung des

Ministeriums handle. Im Übrigen sei der Antrag unbegründet. Der eine Journalist

sei durch die Erklärungen nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

Gegen den anderen Journalisten habe er keine Strafanzeige erstattet, so dass

dieser überhaupt nicht betroffen sei.

 

 

 

Die

mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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