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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Eilverfahren: Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt macht nunmehr zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Verantwortlichen einer Online Zeitung aus Halle geltend

16.04.2019, Magdeburg – 20

  • Landgericht Magdeburg

 

 

9

O 371/19 9. Zivilkammer

 

 

 

Der Termin am Mittwoch, 17.04.2019 um 14.00 Uhr entfällt.

 

 

 

Grund

hierfür ist, dass der Beklagte mittlerweile erklärt hat, dass er den Anspruch

auf Unterlassung des Innenministers anerkenne. Das Gericht hat darauf im

schriftlichen Verfahren am 15.04.2018 ein sogenanntes

"Anerkenntnisurteil" erlassen, wonach dem Beklagten unter Androhung

von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt wird bestimmte Äußerungen über den

Innenminister zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten.

 

 

 

Hintergrund:

 

Der

Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt

(Antragsteller) macht gegen den Verantwortlichen einer Online Zeitung aus Halle

(Antragsgegner) Unterlassungs-ansprüche geltend. Der Antragsteller soll es

unterlassen, weiter zu behaupten, dass Holger Stahlknecht unlauter auf

Gemeinderatsmitglieder in Teutschenthal eingewirkt habe.

 

 

 

In einem vorangegangenen Verfahren, in dem zwei

Journalisten der Zeitung den Innenminister verklagt hatten, hat die 9.

Zivilkammer am 29.03.2019 (Az. 9 O 324/19 vgl. Pressemitteilung 15/19)

entschieden, dass die Zeitung Holger Stahlknecht nicht verbieten darf, sich wie

folgt zu äußern:

 

 

 

"Innenminister

Holger Stahlknecht erstattet Strafanzeige

 

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger

Stahlknecht hat am heutigen Abend (Anmerkung: gemeint ist der 27.02.2019) auf

Grund einer wahrheitswidrigen Berichterstattung, veröffentlicht auf dem

Online-Portal ?Städtische Zeitung?,  Strafanzeige gegen den

verantwortlichen Journalisten ?(hier enthält die Pressemitteilung den Namen) ?

und Weitere wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gestellt. Darüber

hinaus wird ein Medienanwalt zur Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche

beauftragt."

 

 

 

Hintergrund

des Streits ist ein auf dem Online-Portal gezeichneter Artikel mit der

Überschrift "Stahlknecht lässt offenbar für Wunschinski die Muskeln

spielen"

 

 

 

Die

mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung

verhandeln.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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