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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2019 (Stand: 02.05.2019)
03.05.2019, Magdeburg – 21
- Landgericht Magdeburg
I. Strafverfahren
sexueller Missbrauch
eines Kindes in Dolle
22
KLs 143 Js 34563/18 (36/18) ? 2. Jugendschutzkammer
1
Angeklagter
1
Nebenklägerin
2
Zeugen
Prozesstag: Montag, 06. Mai 2019, 09.30 Uhr,
Saal E 12
Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von
2017 bis Oktober 2018 seine damals 7 bzw. 8 Jahre alte Tochter sexuell
missbraucht zu haben.
Im Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte zur
Sache nicht eingelassen. Er befindet sich seit 16. November 2018 in
Untersuchungshaft.
fahrlässige
Körperverletzung in Burgstall
227
Js 1111080/17 3 Ds 210/17 ? Amtsgericht Haldensleben
1
Angeklagter
1
Nebenkläger
2
Zeugen
Prozesstag: Montag, 06. Mai 2019, 09.30 Uhr,
Saal nach Aushang
Amtsgericht
Haldensleben, Stendaler Str. 18 in Haldensleben
Dem mittlerweile 28-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, auf der Bundesstraße 189 infolge unzureichenden Abstands zu dem
vorausfahrenden Pkw auf diesem aufgefahren zu sein. Durch den Aufprall soll der
andere Pkw-Fahrer erheblich verletzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft
Magdeburg wirft insoweit dem Angeklagten fahrlässige Körperverletzung vor.
Ein erster Termin vor dem Amtsgericht Haldensleben
im Oktober 2017 ist abgesetzt worden, weil der Angeklagte nach seiner Wahl in
den deutschen Bundestag am 24. September 2017 Immunität genoss. Im Juni
2018 hat der Bundestag die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten
beschlossen, so dass das Strafverfahren fortgesetzt werden kann. Für den Fall
einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Angeklagte mit
der Verhängung einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
rechnen.
Berufungsprozess
sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode wird neu aufgerollt
21
Ns 821 Js 74526/15 (2/17) ? 1. Strafkammer als Jugendschutzkammer
1
Angeklagter
Prozesstag: Dienstag, 07. Mai 2019, 09.00 Uhr,
Saal A 23
Mit Urteil der Berufungsstrafkammer des Landgerichts
Magdeburg vom
22. November 2017 wurde der Angeklagte wegen schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen sowie des Bezugs kinderpornografischer
Schriften mittels Telemedium zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9
Monaten verurteilt, von der 1 Monat als vollstreckt gilt.
Auf die diesbezügliche Revision des Angeklagten hin
hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 23. Mai 2018 das Urteil
des Landgerichts vom 22. November 2017 im Gesamtstrafen Ausspruch und den
Feststellungen insoweit aufgehoben, als dass der Angeklagte wegen des Bezuges
kinderpornografischer Schriften mittels Telemediums verurteilt worden ist. Das
Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass in den zuvor ergangenen Entscheidungen
nicht ausreichend festgestellt worden ist, inwieweit der Straftatbestand des
Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium erfüllt ist. Den
Straftatbestand des gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von
Kindern in 2 Fällen hat auch das Oberlandesgericht weiter für gegeben erachtet.
Das Landgericht muss nun prüfen, ob sich der Angeklagte
auch wegen des Bezuges kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium
strafbar gemacht hat und im Ergebnis eine neue Strafe festsetzen.
Überfall auf einen "Spätshop" in Magdeburg
25 KLs 267 Js 6938/19 (10/19) ? 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
7 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag
14. Mai 2019, 09.30Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: 15.
Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12
Einem 39-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 13. März
2018 in Magdeburg in der Friedrich-Ebert-Straße einen "Spätshop" gegen
23 Uhr maskiert mit einer Schreck-schusspistole, die wie eine echte Pistole
ausgesehen haben soll, überfallen zu haben. Der Inhaber des Geschäfts soll sich
gewehrt haben, worauf es dem Angeklagten gelungen sein soll, ohne Beute zu
flüchten. Ein mitangeklagter 37-jähriger Mann soll dem Angeklagten bei der Tat
geholfen haben. Der 39 Jährige wurde bereits am 01.03.2019 durch die 5.
Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und der Unterbringung in der
Entziehungsanstalt verurteilt. Gegen den 27-Järigen wird nun verhandelt.
sexueller Missbrauch von Kindern in Barby
22 KLs 143 Js 36194/18 (2/19)
1 Angeklagter
2 Nebenkläger
5 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
15. Mai 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 16.
und 17. Mai 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12
Dem 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von
November 2017 bis November 2018 in Barby in insgesamt 30 Fällen 4 Jungen im
Alter zwischen mittlerweile 12 und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren
geständig eingelassen und befindet sich seit 16. November 2018 in Untersuchungshaft.
Sicherungsverfahren ? gefährliche Körperverletzungen in Osterwieck
21 KLs 853 Js 77259/18 (4/19) ? 1. Strafkammer
1 Beschuldigter
1 Sachverständiger
15 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
22. Mai 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 3.,
6. und 7. Juni, sowie vorsorglich 11. und 14. Juni, jeweils 09.00 Uhr,
Saal A 23
Dem 39-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen im
April und August 2018 Mitbewohner eines Anwesens, auf dem er wohnte,
angegriffen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte, geschlagen, getreten und
einmal mit einem Messer zugestochen haben.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der nicht
vorbestrafte Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte
der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für
die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der
Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen eingelassen. Im Übrigen hat
er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
II. Zivilverfahren
Fußgängerin stürzt auf Gehweg in Magdeburg
10
O 309/19 9. Zivilkammer
Prozesstag: Mittwoch,
29. Mai 2019, 14.00 Uhr, Saal nach Aushang
Eine
Anwohnerin (Klägerin) aus Magdeburg verlangt mit ihrer Klage vom November 2018 von
der Landeshauptstadt (Beklagte) Schmerzensgeld von mindestens 3.000 ? und
Schadensersatz von rund 300 ?. Die Klägerin behauptet im November 2016 in den
frühen Morgenstunden auf einem schadhaften Gehweg in der Juri-Gagarin-Straße
gestürzt zu sein.
Die
Klägerin meint die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt .
Die Beklagte meint, dass die ortskundige Klägerin nicht gestürzt wäre, wenn sie
ausreichend auf den Weg geachtet hätte.
Beeinträchtigung eines
Nachbargrundstücks durch Blendung eines Edelstahlschornsteins in Wernigerode
10
O 1937/15 ? 10. Zivilkammer
Prozesstag: Donnerstag, 9. Mai 2019, 11.15 Uhr, Saal B 13
Die
Parteien sind Nachbarn. Die Klägerin hat ein Urteil des Oberlandesgerichts
Naumburg vom 26. Juni 2018 (12 U 92/17) erstritten, wonach die Beklagte
verurteilt wurde, die Edelstahlschornsteinanlage auf dem Dach ihres Hauses in
Wernigerode durch geeignete Maßnahmen in einen Zustand zu versetzen, der
ausschließt, dass von der Edelstahlschornsteinanlage auf dem Haus an sonnigen
Tagen, insbesondere im frühen Hochsommer von Ende April bis Mitte September des
Jahres unzumutbare Reflexblendungen gegenüber dem Nachbarn (Klägerin) ausgehen.
In
einem seit Oktober 2018 beim Landgericht nun anhängigen
Zwangsvollstreckungsverfahren streiten die Nachbarn nun darum, ob die von der
Beklagten durchgeführten Maßnahmen ausreichend sind, um die Blendung zu
verhindern.
Löffler
Pressesprecher
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