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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Terminverschiebung: Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg

09.05.2019, Magdeburg – 22

  • Landgericht Magdeburg

 

 

22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18)

? 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger für

Rechtsmedizin

 

12 Zeugen

 

 

 

Der für den 18. Juni bis

voraussichtlich 27. Juni 2019 angekündigte Prozess startet voraussichtlich erst

im Herbst 2019.

 

 

 

Grund für die

Aufhebung der Termine im Juni 2019 ist, die Auslastung der Kammer mit einer

vorrangig zu verhandelnden Haftsache. In Haftsachen gilt  ein besonderes Beschleunigungsgebot, da hier

sich Beschuldigte ohne Urteil in Untersuchungshaft befinden. Im Rahmen der

personellen Möglichkeiten werden daher Haftsachen beschleunigt terminiert und

verhandelt. . Dies kann im Einzelfall wegen der Belastung der

Gerichte dazu führen dass Nicht-Haftsachen erst später verhandelt werden

können.

 

 

 

Hintergrund:

 

Die 2. Jugendstrafkammer des

Landgerichts Magdeburg verhandelt in einem insgesamt nicht öffentlichen Prozess

gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen männlichen Jugendlichen. Dem mittlerweile

18-Jährigen nicht vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen am 29.09.2017 in

Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 30-jährigen Mann mit

einem Fausthieb geschlagen zu haben. Das Opfer soll dann bewusstlos auf den

Hinterkopf gefallen und trotz Notoperation aufgrund einer

Schädel-Hirnverletzung verstorben sein.

 

 

 

Da der Angeklagte zum

Tatzeitpunkt minderjährig gewesen ist, findet nach § 48 JGG die komplette

Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils in nichtöffentlicher

Sitzung statt.

 

 

 

Die vorläufige rechtliche

Bewertung ergibt, dass der Angeklagte einer Körperverletzung mit Todesfolge

verdächtig ist. Der Angeklagte soll nicht die Absicht gehabt haben, sein Opfer

zu töten, musste aber damit rechnen, dass aufgrund des Faustschlages das Opfer

stürzt und zu Tode kommt.

 

 

 

 

 

Im Fall einer Verurteilung droht

dem Angeklagten eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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