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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Steuerhinterziehung von rund 8,5 Mio. ? bei der Produktion von "Diesel-Kraftstoff" in Burg ("Diesel 4")

17.05.2019, Magdeburg – 26

  • Landgericht Magdeburg

 

 

29

KLs 308 Js 19755/18 3/19 ? 9. Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

Zeugenladungen

erfolgen nach und nach

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 29. Mai 2019, 10.00

Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         31. Mai, 10.00 Uhr, 11. Juni 14.00 Uhr

sowie vorerst                                                   weitere

28 Termine bis Montag, den 30.09.2019

 

 

 

 

 

Einem

49-jährigen Mann werden insgesamt 504 Straftaten vorgeworfen, die sich im Zeitraum

September 2017 bis Januar 2019 erstreckt haben sollen. Es geht dabei um

Straftaten der Steuerhinterziehung. Der Angeklagte soll Geschäftsführer einer Firma

in Berlin gewesen sein. Entsprechend dem Tatplan soll der Angeklagte über ein

Firmengelände in Burg angekaufte Schmieröle weiter als Schmieröle vertrieben

haben. Hierbei soll es sich um rund 14 Millionen Liter gehandelt haben. Tatsächlich

sollen die als Schmieröle deklarierten Flüssigkeiten im Ausland als Dieselkraftstoff

weiterverkauft worden sein.

 

 

 

Der

Steuerschaden soll dadurch entstanden sein, dass Schmieröle wesentlich geringer

als Kraftstoffe besteuert werden.

 

 

 

Für

den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe

zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen.

 

 

 

Bislang

gibt bzw. gab es beim Landgericht in Magdeburg drei weitere sogenannten

"Diesel / Schmieröl ? Prozesse", bei denen immer auch das

Firmengelände in Burg eine Rolle spielt. Die Methode soll auch immer ähnlich

gewesen sein. Flüssigkeiten wurden als Schmieröle deklariert, aber tatsächlich

als Kraftstoff verkauft.

 

 

 

"Diesel 1": Prozessbeginn war 18 Dezember 2015. Dieser Prozess

ist seit Ende August 2018 ausgesetzt und beginnt am 22.08.2019 neu.

 

Hintergrund:

In dem Verfahren waren ursprünglich

sechs Männer und Frauen angeklagt gewesen. Gegen einen Mann wurde das Verfahren

im Februar 2016 und gegen eine Frau im Juli 2018  eingestellt. Übrig sind derzeit noch drei

Männer und eine Frau.

 

 

 

Den verbliebenen vier Angeklagten im Alter

zwischen mittlerweile 33 und 43 Jahren wird in wechselnder Beteiligung eine

Vielzahl von Straftaten im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 vorgeworfen. Tatort

soll ein Firmengelände in Burg bei Magdeburg gewesen sein, auf dem sich eine

Anlage zur Herstellung von Biodiesel befindet. Die Bande soll aus verschiedenen

Zutaten  Kraftstoff hergestellt haben,

der von der Qualität her Diesel nahe kam. Dieser Kraftstoff soll gegenüber den

Abnehmern auch als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein. Dafür hätte dann

Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den Steuerbehörden soll

dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle und Mittel

hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig sind. Dadurch soll

insgesamt ein Steuerschaden von knapp 7 Millionen Euro entstanden sein.

 

 

 

"Diesel 2": Ein weiteres Großverfahren betreffend dem Zeitraum

Januar 2012 bis Oktober 2014 läuft derzeit bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer

seit September 2016. Insgesamt soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein

Steuerschaden von rund 78 Millionen Euro entstanden sein Ein Ende dort ist

derzeit nicht absehbar.  Von den

ursprünglich 8 Angeklagten wird noch gegen einen Angeklagten verhandelt. Zwei

Angeklagte  wurden zu Haftstrafen von 2

Jahren und 6 Monaten und 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Gegen die übrigen

Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt.

 

 

 

"Diesel 3": Hier gab es ein Verfahren gegen einen 33-jährigen

Mann, das am 10. Oktober 2017 begann und am 11. Juni 2018 mit einem Freispruch

endete. Ihm wurden 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den Zeitraum 13.

Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Insgesamt soll dabei zu

Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ? entstanden sein. Gegen

das freisprechende Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das

Verfahren befindet sich derzeit zur Prüfung beim Bundesgerichtshof in

Karlsruhe, dessen Entscheidung noch aussteht.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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