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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Eilverfahren: AFD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt macht gegen einen Mitarbeiter der Evangelischen Landjugend einen Unterlassungsanspruch wegen dessen Äußerung auf der facebook Seite der Fraktion geltend

22.05.2019, Magdeburg – 27

  • Landgericht Magdeburg

 

 

9

O 505/19. Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:    Dienstag,

21. Mai 2019, 13.00 Uhr, Saal E 13

 

 

 

Die

AFD-Fraktion (Antragstellerin) möchte erreichen, dass der Mann (Antragsgegner)

aus Oberfranken eine bestimmte Behauptung zum Umgang der AFD mit Behinderten

auf der facebook Seite der Fraktion vom 18.03.2019 (sogenannter

"post") unterlässt. So bezichtigt der Antragsgegner u.a. die AFD der

"Lüge" und wirft ihr vor Menschen mit Behinderung zu separieren, satt

zu inkludieren.

 

 

 

Die

Antragstellerin sieht sich durch die Behauptungen in ihrer Ehre verletzt und

grob herabgewürdigt. Der Antragsgegner meint, die AFD hätte den

"post" jederzeit löschen können. Im Übrigen sei die Äußerung im  Rahmen des politischen Meinungsstreits

erlaubt.

 

 

 

Die

mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung

verhandeln.

 

 

 

 

 

 

 

Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

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