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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im November 2019

05.11.2019, Magdeburg – 46

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

LANDGERICHT MAGDEBURG

 

-

Pressestelle -

 

 

 

 

 

Pressemitteilung

Nr. 46/19                                           Magdeburg, 04.11.2019

 

                                                                                 Halberstädter

Straße 8

 

                                                                                 Tel.:

(0391) 606-0

 

 

 

Pressesprecher:

 

 

 

RiLG Christian Löffler                                                RiinLG

Claudia Lanza-Blasig

 

Durchwahl: 606-2061                                                 Durchwahl:

606-2110

 

Handy: 0175/ 933 55 37

 

 

 

                                                                                

 

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im November

2019

 

 

 

 

 

I. Strafrecht

 

Drogenhandel in

Magdeburg

 

25

KLs 263 Js 21672/19 (31/19) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

2

Sachverständige

 

11

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch,  06. November 2019, 14.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:        13. November 2019, 13.00 Uhr, und 15.

November 2019,

 

09.30 Uhr, jeweils Saal C 12

 

 

 

 

 

Einem 36-jährigen Mann wird vorgeworfen, in

Magdeburg im Zeitraum vom Januar bis Mitte Juni 2019 gewerbsmäßig mit

Methamphetaminen, Marihuana und Ecstasytabletten Handel getrieben zu haben. Die

Pflanzen für das Marihuana soll er selbst in einer Gartensparte herangezogen

haben. Zudem soll der Angeklagte in seiner Wohnung griffbereit zu Verteidigungszwecken

verschiedene Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände bereit gehalten haben.

 

 

 

Der Angeklagte befindet sich seit Mitte Juni 2019 in

Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

schwerer Raub in

Magdeburg

 

22

KLs 338 Js 17117/19 (16/19) ? 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

1

Sachverständige

 

5

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 06. November 2019,

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:                    07. und 12. November 2019,

jeweils 09.30 Uhr,

 

                                         jeweils

E 12

 

 

 

 

 

Am

10. Mai 2019 kurz vor Mitternacht sollen ein damals noch Heranwachsender Mann

und ein weiterer 30-jähriger Mann eine sog. "Spielothek" in Magdeburg

maskiert und mit einer Gasdruckpistole und einer Machete bewaffnet überfallen

haben. Bei dem Überfall sollen die Männer nicht einmal 300 ? erbeutet haben.

 

 

 

Der

30-jährige soll bei der Polizei ein Geständnis abgelegt haben. Der mittlerweile

21-jährige soll von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben.

 

 

 

 

 

Drogenhandel im

Salzlandkreis

 

25

KLs 263 Js 14526/19 (29/19) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständiger

 

8

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Freitag,

 08. November 2019, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:          11. November 2019, 09.30 Uhr, Saal E

12 

 

 

 

 

 

Einem noch 26-jährigen Mann aus Staßfurt wird vorgeworfen,

im April 2019 mit rund 1,8 kg Marihuana Handel getrieben zu haben. Dabei soll

er versucht haben, mit einem Transporter, in dem er die Drogen transportiert

haben soll, einer bevorstehenden Polizeikontrolle zu entkommen. In einem Acker

soll er sich dann festgefahren haben und konnte im Weiteren auf seiner Flucht

zu Fuß durch die Polizeibeamten gestellt werden. In dem Fahrzeug soll er zudem

zur Verteidigung ein Baseballschläger 

und eine Schreckschusspistole griffbereit liegen gehabt haben. Der

Angeklagte soll drogenabhängig sein.

 

 

 

 

 

 

 

schwerer sexueller

Missbrauch eines Kindes in Quedlinburg und Gernrode

 

22

KLs 839 Js 76173/17 (7/19) ? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer                

 

1

Angeklagter

 

3

Sachverständige

 

1

Nebenklägerin

 

3

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 13. November 2019, 09.30

Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:        28. und 29. November 2019 sowie 09.

Dezember 2019,

 

jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Einem mittlerweile 34-jährigen Mann aus Quedlinburg

wird vorgeworfen, vom Januar 2016 bis März 2017 seine damals 10 bzw. 11 Jahre

alte Adoptivtochter sexuell missbraucht zu haben.  

 

 

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten

bestritten. Unter anderem ist im Ermittlungsverfahren ein

aussagepsychologisches Gutachten eingeholt worden.

 

 

 

Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung

in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre des geschädigten

Kindes nicht öffentlich sein wird.

 

 

 

 

 

Vergewaltigung in Magdeburg

 

22 KLs 143 Js 8033/18 (15/18)

? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Nebenkläger

 

2 Sachverständige

 

7 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. November 2019,

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:        27. November 2019, 03. und 05. Dezember

2019,

 

                                         jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Einem mittlerweile

54-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, im Juli und August 2017 einen

damals geistig behinderten 15-jährigen Jugendlichen sexuell missbraucht und

vergewaltigt zu haben. 

 

 

 

Der Angeklagte hat im

Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im

Ermittlungsverfahren ist auch ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt

worden.

 

 

 

 

 

Überfälle auf ein Lottogeschäft in Magdeburg

 

25 KLs 235 Js 9105/18 (26/19)

? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

17 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. November 2019,

09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:        22. November 2019 und 6. Dezember 2019,

 

                                         jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Einem mittlerweile

40-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 16. und 22. Januar 2018 jeweils ein

Lottogeschäft im Kroatenweg in Magdeburg mit einer Spielzeugpistole überfallen

zu haben. Am 16. Januar soll er rund 450 ? und am 22. Januar 370 ? erbeutet

haben.

 

 

 

Im Ermittlungsverfahren hat

der Angeklagten von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er verbüßt derzeit

in anderer Sache eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und ist zudem in einer

Entziehungsanstalt untergebracht.

 

 

 

 

 

II.

 

 

 

Abgasverfahren am Landgericht

gegen Porsche und Daimler (Mercedes)

 

10. Zivilkammer

 

 

 

Verhandlungstag:             Donnerstag, 21.11..2019

 

                                         10.15 Uhr, 11.15 Uhr und

11.30 Uhr, Saal B13

 

 

 

Neben neun Verfahren gegen VW

und Audi verhandelt die 10. Zivilkammer zwei Verfahren gegen Porsche und ein

Verfahren gegen Daimler.

 

 

 

In dem Verfahren um 10.15 Uhr

verlangt der Käufer eines neuen Porsche Cayenne Diesel mit einer Leistung von

265 PS rund 85.000 Euro von einem Porsche Händler in Magdeburg. Von der Porsche

AG will er etwaige in der Zukunft noch entstehende Schäden ersetzt verlangen  Der Kläger behauptet bei dem Kauf im Jahr 2015

auf der Suche nach einem umweltfreundlichen und wertstabilen Fahrzeug gewesen

zu sein und das Fahrzeug enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der

Händler meint, dass vertragliche Ansprüche verjährt seien. Im übrigen habe der

Händler den Kläger nicht getäuscht. Der Hersteller verteidigt sich damit, dass

das Kraftfahrzeugbundesamt lediglich angeordnet habe, dass die Motor

Steuerungssoftware derart angepasst werden müsse, dass sich der

Harnstoffkatalysator nach einem Kaltstart schneller aufheize. Diese habe

Porsche getan.

 

 

 

In dem Verfahren um 11.15 Uhr

behauptet der Käufer eines gebrauchten Porsche Cayenne Diesel, dass das

Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und verlangt von der

Porsche AG knapp 40.000 Euro. Porsche verteidigt sich damit, dass der PKW keine

unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und es überhaupt keinen behördlichen

Rückruf für dieses Modell gegeben habe. Ganz im Gegenteil habe das Kraftfahrzeugbundesamt

im Februar 2019 mitgeteilt, dass der Motor dieses Fahrzeuges nicht betroffen

sei

 

 

 

In dem Verfahren um 11.30 Uhr

behauptet der Käufer eines Mercedes CLS 250 Diesel, dass das Fahrzeug eine

unzulässige Abschalteinrichtung aufweise und verlangt von der Daimler AG knapp

60.000 Euro. Daimler verteidigt sich damit, dass der PKW keine unzulässige

Abschalteinrichtung aufweise und es überhaupt keinen behördlichen Rückruf für

dieses Modell gegeben habe.

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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