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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Urteil: Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg

27.03.2020, Magdeburg – 10

  • Landgericht Magdeburg

22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18) . 2.JugendstrafkammerIn dem am 28.02.2020 begonnen nicht öffentlichen Prozess wurde am 26.03.2020 in nicht öffentlicher Sitzung das Urteil verkündet. Der nicht vorbestrafte Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil erging aufgrund einer Verständigung zwischen dem Angeklagten, Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht (3 Berufsrichterinnen, 1 Jugendschöffe, 1 Jugendschöffin. Die Nebenklage hat der Verständigung widersprochen.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verfahrensbeteiligten einschließlich der Nebenklage haben nunmehr eine Woche Zeit, das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

 

 

Hintergrund:

Einem männlichen Angeklagten (zur Tatzeit 17 Jahre alt), wurde vorgeworfen, am 29.09.2017 in Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 30-jährigen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer soll sodann auf den Hinterkopf gestürzt und schwere Kopfverletzungen erlitten haben, an denen er noch gleichen Tage verstorben sein soll.

 

Für den Fall, dass der Angeklagte wegen der angeklagten Tat einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch, StGB) verurteilt werden sollte, muss er mit der Verhängung einer Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren (§ 18 Jugendgerichtsgesetz, JGG) rechnen.

 

Die Jugendstrafkammer hat im gerichtlichen Zwischenverfahren unter anderem geprüft, wie alt der aus Syrien stammende Angeklagte zur Tatzeit gewesen ist, da keine ausreichenden Dokumente hinsichtlich des Alters des Angeklagten vorgelegen haben. Die gerichtlichen Ermittlungen haben ergeben, dass nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahr gewesen ist.

 

Nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (§ 48) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben, dass die gesamte Hauptverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung nicht öffentlich ist.

 

Da der Angeklagte nach der Tat in den Bezirk des Landgerichts Magdeburg verzogen ist und das Jugendprozessrecht Anwendung findet, wird das Verfahren nach dem Wohnortprinzip am Landgericht Magdeburg und nicht nach dem Tatortprinzip am Landgericht Dessau verhandelt.

 

 

Löffler

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