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Urteil verkündet: Anstiftung zur schweren Brandstiftung und versuchter Betrug einer Versicherung in Magdeburg
23.12.2021, Magdeburg – 31/2021
- Landgericht Magdeburg
21 KLs 456 Js 23205/17 (17/19) – 1. Strafkammer
In dem am 09.11.2021 begonnen Prozess ist am 20.12.2021 das Urteil verkündet worden.
Der 36-jährige Angeklagte wurde wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchtem Betrug zum Nachteil seiner Versicherung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt, so dass sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen muss.
Hintergrund:
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 3 unbekannte Personen angeworben zu haben, um am 14. November 2016 ein von ihm betriebenes Sonnenstudio in Magdeburg anzuzünden. Das Sonnenstudio wurde tatsächlich in Brand gesetzt, wodurch das gesamte Gebäude und auch die darüber liegende Wohnung erheblich beschädigt worden sein sollen. Dem Eigentümer der Immobilie soll ein Sachschaden von rund 120.000,00 € entstanden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Feuerversicherung einen nicht unerheblichen Geldbetrag zu erlangen. Durch das Sonnenstudio soll der Angeklagte jedenfalls zuvor nicht ausreichend Einnahmen erzielt haben, um überhaupt die Kosten zu decken. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen soll die Versicherung keine Zahlungen an den Angeklagten geleistet haben. Unabhängig von dem Strafverfahren klagt der Angeklagte gegen die Versicherung vor der 11. Zivilkammer (Az. 11 O 446/17) auf Auszahlung von rund 90.000 Euro. In dem Verfahren vor dem Zivilgericht die Klage des Mannes mit Urteil vom 02. Dezember 2021 abgewiesen worden. Das Zivilgericht ist hier zu der Überzeugung gelangt, dass der dortige Kläger schon deswegen keinen Anspruch habe, da er gegen den Versicherungsvertrag verstoßen habe. Gegenüber der Versicherung habe er für das Sonnenstudio einen Kaufpreis von über 60.000 Euro angegeben, tatsächlich habe er das Studio für einen symbolischen Euro gekauft. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Hier ist eine Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg möglich.
weitere Termine: versuchter Mord im Zusammenhang mit einer Brandstiftung und einem versuchten Betrug zu Lasten einer Versicherung in Magdeburg
21 Ks 456 Js 32113/20 (4/21) – 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
31 Zeugen
In dem am 30.11.2021 begonnen Prozess finden noch folgende weitere Termine statt:
Mittwoch, 22. Dezember 2021, 09:00 Uhr, Saal A23
Montag, 10. Januar 2022, 10:00 Uhr, Saal A23
Dienstag, 11. Januar 2022, 9:00 Uhr, Saal A23
Montag, 17. Januar 2022, 9:00 Uhr, Saal A23
Freitag, 21. Januar 2022, 9:00 Uhr, Saal A23
Freitag, 28. Januar 2022, 9:00 Uhr, Saal A23
Freitag, 4. Februar 2022, 9:00 Uhr, Saal A23
Mittwoch, 9. Februar 2022, 9:00 Uhr, Saal A23
Dienstag, 15. Februar 2022, 9:00 Uhr, Saal A2
Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2020 in Magdeburg eine von ihm betriebene sog. "Shisha-Bar" in der Halberstädter Straße angezündet zu haben. Die Shisha-Bar befand sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Durch den Brand und die dadurch verursachte Rauchentwicklung mussten die im Haus lebenden Bewohner durch die Feuerwehr teilweise mittels Drehleitern aus den Wohnungen gerettet werden und sollen auch teilweise verletzt worden sein. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, von der Versicherung Zahlungen aufgrund des Brandereignisses zu erlangen. Zu einer Auszahlung durch die Versicherung soll es bislang noch nicht gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft geht bei dem versuchten Mord von dem Mordmerkmal Heimtücke in der Anklageschrift aus, da der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben soll, dass das Feuer sich weiter ausbreiten würde und die Gefahr bestehen könnte, dass die im Haus lebenden Bewohner, die zum Teil bereits geschlafen haben sollen, arg- und wehrlos waren und durch den Brand hätten ums Leben kommen können. Dem im Haus installierten Rauchmelder soll es zu verdanken gewesen sein, dass die Bewohner rechtzeitig wach wurden und die Feuerwehr zu Hilfe rufen konnten.
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