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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im Dezember 2022 (Stand: 30.11.2022)

Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im Dezember 2022 (Stand: 30.11.2022)

30.11.2022, Magdeburg – 34/2022

  • Landgericht Magdeburg

Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im Dezember 2022 (Stand: 30.11.2022)

 

 

Neuauflage: Mord oder Totschlag - Tötung eines Hoteliers in Osterweddingen

23 KLs 164 Js 37644/20 (8/22) – 3. Jugendstrafkammer

 

2 Angeklagte

3 Nebenkläger

1 Sachverständige

 

Prozessbeginn:                 Montag, 5. Dezember 2022, 09.30 Uhr, Saal E124

 

Fortsetzungstermine:        12. Dezember 09.30 Uhr, 19. Dezember 10.00 Uhr und 20. Dezember 09.30 Uhr, jeweils Saal E12

 

Am 14. September 2021 verurteilte die 2. Jugendstrafkammer wegen Totschlags einen mittlerweile 22 Jahre alten Mann zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten und einen mittlerweile 24 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten.

 

Die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 09.03.2022 verworfen. Aufgrund der weiteren erfolgreichen Revisionen der Nebenkläger hob der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 15.06.2022 (6 StR 23/22) das Urteil des Landgerichts teilweise auf und verwies die Sache zur (teilweisen) Neuverhandlung an eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zurück.

 

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs steht zwar fest, dass die Angeklagten ihr Opfer vorsätzlich getötet haben und ein Totschlag vorliegt. Das Landgericht muss jedoch in einer neuen Verhandlung prüfen, ob nicht doch ein Mord vorliegt.

 

 

Hintergrund:

Den beiden Männern wurde in der Anklageschrift Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht vorgeworfen. Beide Angeklagten haben am 16. Oktober 2020 in der Nähe eines Hotels in Osterweddingen ein dort geparktes Auto beschädigt. Als das spätere Opfer die Angeklagten deswegen zur Rede gestellt hatte, haben beide Angeklagten den Mann totgeschlagen.

 

Der jüngere Mann war zur Tatzeit noch 20 Jahre alt und daher Heranwachsender nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), so dass der Prozess vor der Jugendstrafkammer stattfinden muss. Für Heranwachsende sieht das Gesetz abhängig vom Entwicklungsstand vor, dass entweder Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Sollten die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, müssen sie mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt 10 Jahre. Handelt es sich bei der Tat um einen Mord und reicht dieses Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so kann eine Strafe bis zu 15 Jahren verhängt werden. Beide Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren geschwiegen und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

 

Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel in Magdeburg unter Nutzung eines Kryptomessengerdienstes

25 KLs 275 Js 31654/21 (19/22) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

9 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Donnerstag, 8. Dezember 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Fortsetzungstermine:        9., 13., 15., 19. und 20. Dezember 2022, sowie 10. Januar 2023, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5.

 

 

Einem 36-jährigen Mann aus Magdeburg werden insgesamt 38 Straftaten vorgeworfen, die er in 37 Fällen von März bis Mai 2020 und in 1 Fall im Juli 2022 begangen haben soll. Er soll vorwiegend mit Marihuana im Einzelfall bis zu 100 kg, Kokain und Methamphetamin im Einzelfall bis zu 1 kg gehandelt haben. Durch den Handel soll der Angeklagte insgesamt über 900.000 Euro Einnahmen erzielt haben.

 

Bei der Durchsuchung und Festnahme des Angeklagten sollen in einem PKW am 14.07.2022 in Magdeburg rund 3,5 kg Cannabis, rund 70.000 Euro Bargeld und in einem Geschäftsraum eine Luxusarmbanduhr sichergestellt worden sein.

 

Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein. Hierzu sollen die französischen Ermittlungsbehörden ab April 2020 Daten den deutschen Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt haben.

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und befindet sich seit Mitte Juli 2022 in Untersuchungshaft.

 

Löffler

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