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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im August 2024 (Stand: 2. August 2024)
02.08.2024, Magdeburg – 15/2024
- Landgericht Magdeburg
Urteil verkündet – Freispruch
29 KLs 567 Js 4478/15 (5/19) – 9. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)
In dem im September 2023 begonnenen Verfahren wurden die drei Angeklagten mit Urteil vom 31. Juli 2024 von dem Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt freigesprochen. Die Kammer sah den Vorwurf, die Angeklagten hätten nicht den Sozialkassen gemeldete Arbeitnehmer beschäftigt und "schwarz" bezahlt, nicht als erwiesen an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im August 2024 (Stand: 2. August 2024)
Raubdelikt in Schönebeck
21 KLs 260 Js 6863/23 (7/24) – 1. Große Strafkammer
2 Angeklagte
3 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 6. August 2024, 09.00 Uhr, Saal A23
Fortsetzungstermine: 14., 20. und 22. August 2024, jeweils 09.00 Uhr, Saal A23
Zwei zur Tatzeit 25 beziehungsweise 29 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, einen vermeintlichen Autoverkauf initiiert zu haben, um bei der verabredeten Geldübergabe – gemeinsam mit weiteren unbekannt gebliebenen Tätern – unter Vorhalt eines Messers an den Hals des Geschädigten diesem die als Kaufpreis vereinbarten 10.000 € Bargeld wegzunehmen, was sie in Ausführung des entsprechend gefassten gemeinsamen Tatplans auch getan haben sollen. Nach diesem Geschehen soll der Begleiter des Geschädigten einen der Täter an der Flucht gehindert haben, wobei der Täter sich dadurch vergeblich gewehrt haben soll, dass er mit einem Springmesser in Richtung des Begleiters stach, der jedoch in der Lage gewesen sein soll, sich zu schützen.
Einer der Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft, der andere ist unbekannten Aufenthalts.
2-facher Mord und 3-facher versuchter Mord in Magdeburg
22 KLs 164 Js 11264/24 (13/24) – 2. Große Jugend Strafkammer (Schwurgericht)
1 Angeklagter
3 Nebenkläger
3 Sachverständige
26 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 6. August 2024, 09.00 Uhr, Saal 6
Fortsetzungstermine: 12. und 28. August, 3., 10., 16., 24. und 27. September 2024, jeweils 09.00 Uhr
Dem zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten (Heranwachsender) wird vorgeworfen, am 3. März 2024 in Magdeburg seine Mutter sowie seinen jüngsten Bruder ermordet und daneben versucht zu haben, seine weiteren drei Geschwister zu ermorden. Das fortschreitende Gefühl, nicht genügend Privatsphäre in der mit seinen Geschwistern und seiner Mutter gemeinsam bewohnten Wohnung zu haben, soll ihn dazu veranlasst haben, nachts mit einem Küchenmesser auf seine zum Teil schlafenden Geschwister sowie seine Mutter in der Absicht, sie zu töten, vielfach Male eingestochen zu haben. Im Eröffnungsbeschluss hat die Kammer darauf hingewiesen, dass hinsichtlich aller Taten die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe in Betracht kommen können
Der Angeklagte befindet sich seit dieser Tat in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Gefährliche Körperverletzung bei eingeschränkter Schuldfähigkeit
22 KLs 376 Js 47690/23 (10/24) – 2. Große Strafkammer (Jugendkammer)
1 Angeklagte
2 Sachverständige
2 Sachverständige Zeugen
9 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 13. August 2024, 09.00 Uhr, Saal 6
Fortsetzungstermine: 20. und 27. August 2024, 4., 17. und 18. September 2024, jeweils 09.00 Uhr
Der 35-jährigen, an einer psychischen Erkrankung leidenden, Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober und November 2023 in Magdeburg im Zustand mindestens verminderter Schuldfähigkeit zwei gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben. In einen Fall wird ihr vorgeworfen, den Geschädigten mit einem Baseballschläger mehrmals auf die Stirn und den Hinterkopf geschlagen und ihn anschließend am Hals gewürgt zu haben. Aufgrund der stumpfen Gewalt soll der Geschädigte einen Schädelbruch und Blutungen erlitten haben. In dem weiteren ihr vorgeworfenen Fall soll die Angeklagte ohne ersichtlichen Grund eine minderjährige Geschädigte in deren Wohnung mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen, diese zu Boden gebracht und gewürgt haben. Die Geschädigte soll dadurch Schmerzen und Blutungen im Gesicht sowie Rötungen im Halsbereich erlitten haben.
Sollten der Angeklagten die Taten nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Dort ist die Frau bereits vorläufig untergebracht.
Drogenhandel in Magdeburg
21 KLs 263 Js 56823/23 (9/24) – 1. Große Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
1 Zeuge
Prozessbeginn: Dienstag, 13. August 2024, 09.00 Uhr, Saal A23
Fortsetzungstermin: 15. August 2024, 09.00 Uhr, Saal A23
Einem 35 Jahre alten Mann wird vorgeworfen am 19.03.2024 in Magdeburg u.a. mit Amphetaminen (rund 340 g) und Kokain (rund 13 g) gehandelt zu haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er die Tat bestritten.
bandenmäßiger Drogenhandel in Magdeburg
23 KLs 276 Js 33500/23 (5/24) – 3. Große Strafkammer
4 Angeklagte
1 Sachverständiger
6 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 22. August 2024, 09.30 Uhr, Saal C24
Fortsetzungstermine: 26. August,11., 12., 13 und 16. September 2024, jeweils
09.30 Uhr, Saal C24
Vier Männern im Alter zwischen 30 und 47 Jahren wird vorgeworfen 2019 eine Bande gegründet um mit verschiedenen illegalen Drogen in Magdeburg zu handeln. Konkret werden 4 Straftaten verhandelt die vom Spätsommer 2023 bis Januar 2024 begangen worden sein sollen. Dabei soll es um 1 kg Kokain, rund 4 kg Amphetamin, 1 kg Crystal und mehr als 10 kg Marihuana Blüten gegangen sein.
Drei der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Tankstellenüberfälle in Magdeburg
21 KLs 130 Js 16634/24 (11/24) – 1. Große Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
4 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, den 27. August 2024, 09.00 Uhr, Saal A23
Fortsetzungstermin: 29. August 2024, 09.00 Uhr, Saal A23
Dem zur Tatzeit 24 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 4. April 2024 in Magdeburg zwei Tankstellen überfallen zu haben. Nach dem ersten Überfall, bei welchem er der Kassiererin unter vorgehaltener funktionsfähiger Softairwaffe drohte, aber gleichwohl lediglich 16 Packungen Zigaretten erbeuten konnte, soll sich der Angeklagte wegen der geringen Beute dazu entschieden haben, eine weitere Tankstelle zu überfallen. In Ausführung dieses Vorhabens soll der Angeklagte bei einer weiteren Tankstelle den dortigen Mitarbeiter ebenfalls unter vorgehaltener geladener Softairpistole zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Aus Angst um seine körperliche Unversehrtheit soll der Mitarbeiter die Kassenschublade geöffnet und Bargeld in Höhe von 415 € in den vom Angeklagten vorgelegten Plastikbeutel gepackt haben. Daraufhin soll der Angeklagte die Tankstelle mit dem Geld verlassen haben.
Aufgrund des von dem Angeklagten angegebenen Drogenkonsums wird das Gericht zu prüfen haben, ob eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.
Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
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