Kontakt
Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Urteil erwartet: Drogenhandel und Verstöße gegen das Waffengesetz in Magdeburg
27.07.2020, Magdeburg – 21/2020
- Landgericht Magdeburg
25 KLs 253 Js 33345/18 (35/19) – 5. Strafkammer
In dem am 02. Dezember 2019 begonnen Prozess wird für
Donnerstag, den 30.07.2020, 09.00 Uhr, Saal A 23
nach 25 Verhandlungstagen die Verkündung des Urteils erwartet.
In ihren Schlussvorträgen hatte zuvor die Staatsanwaltschaft die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 3 Monaten und die Verteidigung Freispruch beantragt.
Einem 35-jährigen Mann werden Straftaten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Drogengeschäften vorgeworfen, die er von August 2015 bis Juni 2019 begangen haben soll. Im August 2015 sollen im Auto des Angeklagten in Magdeburg verbotene Mittel nach dem Arzneimittelgesetz sichergestellt worden sein. Im September 2016 soll der Angeklagte trotz eines Waffenbesitzverbotes u. a. einen geladenen Revolver besessen haben. Im September 2017 soll der Angeklagte einen Mann in einem Einkaufszentrum in Magdeburg mit einem Schlagwerkzeug zusammengeschlagen haben. Im November 2017 sollen in der Wohnung des Angeklagten verbotene Stich- und Hiebwaffen vorgefunden worden sein. Von März 2018 bis 21.Juni 2019 soll der Angeklagte gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel gehandelt haben. Von Anfang 2019 bis Mitte Mai 2019 soll er u. a. mit rund 300 g Metamphetaminen, 13 kg Amphetaminen und 300 g Kokain Handel getrieben haben. Zudem soll er verbotene Waffen, wie ein Schnellfeuergewehr und einen Revolver, besessen haben.
Der Angeklagte befindet sich seit 21.06.2019 in Untersuchungshaft. Die Vorsitzende der Strafkammer hat zur Gewährleistung der störungsfreien Durchführung der Hauptverhandlung eine Sicherheitsverfügung erlassen, auf deren Text hingewiesen wird.
Die Vorsitzende ordnet gemäß § 176 GVG an:
1. Während der Sitzung wird – neben den vorzuführenden Beamten – die Anwesenheit von acht weiteren Justizwachtmeistern angeordnet.
2. Es ist untersagt, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Transparente und Flaschen in den Sitzungssaal mitzunehmen.
3. Der Zugang zum Sitzungssaal erfolgt über die Tür 1 des Sitzungssaales A 23 durch eine Kontrollstelle, die mit zwei Justizwachtmeistern besetzt ist. Der Zugang zum Sitzungssaal wird nur gestattet, wenn zuvor eine Durchsuchung hinsichtlich mitgeführter Gegenstände wie Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Transparenten und Flaschen durchgeführt sowie ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass – Ausländer mit einem entsprechenden Legitimationspapier), welches mit einem Lichtbild versehen ist, vorgelegt wird. Von dem amtlichen Ausweisdokument ist eine Kopie zu fertigen. Diese Kopie ist nach Beendigung des Sitzungstages entweder an den Besucher zu übergeben oder, soweit dieser nicht mehr anwesend sein sollte, zu vernichten. Soweit es sich um weibliche Personen handelt, hat die Kontrolle durch eine weibliche Beamtin zu erfolgen.
4. Es ist untersagt, Telekommunikationselektronik (z. B. Handys, Tablets etc.) in den Sitzungssaal mitzunehmen.
Ausgenommen von der Anordnung zu Ziff. 3. (Durchsuchung und Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes) u. 4. sind die Prozessbeteiligten sowie die Vertreter der Medien.
5. Hinsichtlich der Vertreter der Medien wird folgende Anordnung getroffen:
Die Anordnung gilt ausschließlich für Personen, die sich durch einen gültigen bundeseinheitlichen Presseausweis (mit Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite) legitimieren können oder die den Kontrollpersonen als Vertreter der Medien bekannt sind.
Die Empore des Sitzungssaales A 23 ist für Vertreter der Medien reserviert.
Von Medienvertretern wird keine Kopie des Personalausweises gefertigt.
Medienvertretern ist es gestattet, Handys, Kameras, Laptops, Tablets etc. in den Sitzungssaal mitzunehmen und dort im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit zu benutzen, sofern keine störenden Geräusche verursacht werden.
Ton- und/oder Bildaufnahmen sind nur vor der Verhandlung bis nach dem Einzug des Gerichts, in den Verhandlungspausen und fünf Minuten nach Beendigung der Sitzung gestattet. Die Medienvertreter werden darauf hingewiesen, dass sie bei Ton- und/oder Bildaufnahmen die Rechte der Betroffenen nach den jeweils gültigen Vorschriften eigenverantwortlich zu wahren haben.
Hierzu gilt folgender Hinweis:
Bundeseinheitlicher Presseausweis.
Die durch Vereinbarung von Innenministerkonferenz und Trägerverein des Deutschen Presserates im Dezember 2016 eingerichtete "Ständige Kommission" hat sechs Verbänden auf deren Antrag hin die Anerkennung als ausgabeberechtigter Verband ausgesprochen. Damit besitzen sie die Berechtigung, den bundeseinheitlichen Presseausweis nach Maßgabe der Vereinbarung im Jahre 2018 auszustellen.
Im Einzelnen sind dies:
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
- Deutscher Journalistinnen- und Journalistenunion in Ver.di (DJU),
- Deutsche Journalisten-Verband (DJV),
- Freelens,
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS),
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de