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Schöffen

Für unseren demokratischen Rechtsstaat hat die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung eine besondere Bedeu­tung. Sie gewährleistet, dass tatsächlich alle Gewalt vom Volke ausgeht, wie dies das Grundgesetz vorsieht.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Zur Wahrnehmung eines solchen Amtes ist jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin verpflichtet. Nur bei besonderen persönlichen Umständen kann die Beru­fung ins Schöffenamt abgelehnt werden.

Hinweise und Informationen zum Amt des Schöffen, aber auch Allgemeines zum Ermittlungs- und zum Strafverfahren hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.