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Videokonferenzen und Audiovisuelle Vernehmungen

Gemäß § 128a ZPO kann das Gericht den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Gleiches gilt für Zeugen und Sachverständige. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen; eine Aufzeichnung der Videokonferenz findet nicht statt.

Im Landgericht Magdeburg werden Videokonferenzen aktuell mit JITSI (https://meet.jit.si/) durchgeführt. Für die Gegenseite reicht ein schlichtes Notebook mit Kamera und Mikrofon oder auch ein mobiles Gerät wie iPad, iPhone und Android-Gerät. Seitens des Landgerichts werden entsprechende virtuelle Säle (Meeting-ID's) eingerichtet, deren Name den Teilnehmern im Vorfeld der Durchführung mitgeteilt werden.

Diese Meeting-ID's werden zum Termin der Vehandlung nach Öffnen der Startseite von JITSI dort eingegeben und so eine Verbindung zu den jeweiligen virtuellen Sälen hergestellt.

Bei technischen Rückfragen steht Ihnen die Systemverwaltung des Landgerichts Magdeburg gern zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter der Mail-Adresse sv.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de.