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Das Landgericht Magdeburg...

...ist eines von insgesamt 4 Landgerichten in Sachsen-Anhalt.

Allgemeines

Die Landgerichte sind einerseits Eingangsgericht (I. Instanz) in Zivil- und Strafsachen, aber auch Berufungsgericht. Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, und zwar Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammern (§ 60 GVG), ferner Kammern für besondere Rechtsstreitigkeiten.

Besetzung

Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Sie entscheiden grundsätzlich mit drei Berufsrichtern. Die Kammern für Handelssachen sind neben dem Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern, die kleinen Strafkammern mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die großen Strafkammern mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

Das Landgericht nimmt auch zahlreiche Aufgaben der Justizverwaltung wahr. Zu den Justizverwaltungsangelegenheiten gehören z.B. auch die Erteilung von Apostillen und Legalisationen sowie die Bestellung und Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern.

Zuständigkeiten

Die Landgerichte sind zuständig
 

 a) in erster Instanz

  • in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug für alle
    Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind
     
  • für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
    mit Ausnahme der Familien- und Kindschaftssachen sowie der Land-
    wirtschaftssachen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist
    (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2 GVG),
     
  • für Strafsachen im ersten Rechtszug zur Aburteilung von Verbrechen -
    insoweit auch als Schwurgericht - und Vergehen, soweit nicht das
    Amtsgericht oder ein höheres Gericht zuständig ist,
     

 b) in zweiter Instanz

  • für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der
    Amtsgerichte (§§ 72 ff. GVG) als Zivilgericht und als Strafgericht
    (Einzelrichter und Schöffengericht).

 

Das Landgericht nimmt auch zahlreiche Aufgaben der Justizverwaltung wahr. Zu den Justizverwaltungsangelegenheiten gehören z.B. auch die Erteilung von Apostillen und Legalisationen sowie die Bestellung und Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern.

 

Das Landgericht Magdeburg ist landesweit zentral zuständig für die Anerkennung von Personen oder Vereinigungen als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, soweit diese nicht bereits durch § 34 b Abs. 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz eingerichtet sind. Eine Auflistung der bereits anerkannten Gütestellen finden Sie unter der Rubrik "Zentrale Dienste" auf der Homepage des Landgerichts.

Darüber hinaus sind die Aufgaben der Führungsaufsichtsstelle für das Land Sachsen-Anhalt bei dem Landgericht Magdeburg zentralisiert. Näheres dazu erfahren Sie in der Rubrik „Themen“ im Unterpunkt Führungsaufsicht.

Zum Bezirk des Landgerichts Magdeburg gehört auch das Amtsgericht Aschersleben mit dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt.