Menu
menu

Dolmetscher, Übersetzer, Notare und Rechtsanwälte

Dolmetscher und Übersetzer

Für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern ist der Präsident des Landgerichts zuständig, in dessen Bezirk sich die berufliche Niederlassung befindet.

Zur Information über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer wurde eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank geschaffen. Neben einer Dolmetschersuche finden Sie hier auch allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sowie eine Liste der zuständigen Behörden, Verbände und Organisationen. 

Die zuständige Geschäftsstelle beim Landgericht Magdeburg erreichen Sie zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0391 606-2075

 

Notare und Rechtsanwälte

Wenn Sie einen Notar suchen, nutzen Sie bitte die Angebote der
Notarkammer Sachsen-Anhalt oder der Bundesnotarkammer.

Jede Rechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt oder der Bundesrechtsanwaltskammer.