Apostille und Legalisation
Deutsche öffentliche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, benötigen eine Bestätigung der Echtheit durch Erteilung einer Apostille oder Legalisation.
Zuständig für die Erteilung der Apostille oder Legalisation etwa auf gerichtlichen und notariellen Urkunden oder auf Übersetzungen, die von einem im Landgerichtsbezirk ansässigen anerkannten Übersetzer gefertigt wurden, ist der Präsident eines Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk. Für Urkunden von Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden) ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt zuständig.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten.
Die zuständige Geschäftsstelle beim Landgericht Magdeburg erreichen Sie zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0391 606-2076.
Hinweis
Vom 05. bis 14.08.2024 werden Anträge auf Apostillen und Vorbeglaubigungen nur schriftlich entgegengenommen.