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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im September 2020 (Stand: 28. August 2020)
28.08.2020, Magdeburg – 23/2020
- Landgericht Magdeburg
versuchte Brandstiftung in Magdeburg
25 KLs 233 Js 11826/18 (45/19) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 psychiatrischer Sachverstäniger
13 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 01. September 2020, 09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: 03. und 08. September 2020, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12
Einem 33-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, am 15. März 2018 am Vormittag nach Streitigkeiten mit seiner Exfreundin und der Großmutter in der Küche einer Wohneinrichtung den Herd mit einer mit Fett gefüllten Pfanne angeschaltet zu haben, um hierdurch ein Feuer zu entfachen. Infolge eines vorhandenes Rauchmelders konnte die alarmierte Feuerwehr den in Entstehung befindlichen Brand löschen, bevor dieser auf wesentliche Gebäudeteile hätte übergreifen können. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift aufgrund einer geistigen Behinderung davon aus, dass der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben könnte und möglicherweise die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Mit Beschluss vom 21. Februar 2020 hat die 5. große Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, da nach vorläufiger Auffassung der Kammer von einem strafbefreienden Rücktritt des Angeklagten auszugehen sei. Die gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte vor dem Oberlandesgericht Naumburg Erfolg. Das Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 03. April 2020 angeordnet, dass die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird und die 5. große Strafkammer das Strafverfahren durchführen muss. Damit steht aber lediglich fest, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht, so dass eine Hauptverhandlung durchgeführt werden muss, um den Sachverhalt vollständig zu klären.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt.
Sicherungsverfahren: versuchter Totschlag in Oschersleben
22 KLs 164 Js 12316/20 (9/20) – 2. Jugendstrafkammer
1 Beschuldigter
2 Sachverständige
10 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 29. September 2020, 09.30 Uhr,
Saal nach Aushang
Fortsetzungstermine: 01., 06., 26. und 30. Oktober 2020 sowie
- November 2020, jeweils 09.30 Uhr,
Saal nach Aushang
Einem zur Tatzeit 20-jährigen Heranwachsenden wird vorgeworfen, in Oschersleben am 02. April 2020 versucht zu haben, einen Bekannten mit einem Messer zu erstechen. Erst als der Geschädigte sich totgestellt haben soll, soll der Beschuldigte von diesem abgelassen haben.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits seit dem 02.04.2020 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hat er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Straftaten im Zusammenhang mit Sprengstoff in Magdeburg
21 KLs 233 Js 4229/18 (14/19) – 1. Strafkammer
1 Angeklagter
17 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 29. September 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 30. September 2020, 07. und 08. Oktober 2020, sowie
vorsorglich 09. Oktober 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Dem 38-jährigen Angeklagten aus Magdeburg werden verschiedene Straftaten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten vorgeworfen, die er im Zeitraum Januar 2018 bis Februar 2019 begangen haben soll. So soll er u. a. in der Nacht vom 26. auf den 27.01.2018 einen Fahrkartenautomaten in einer Bahnstation in Magdeburg mit einer selbstgebastelten Rohrbombe versucht haben aufzusprengen. Am 29.01.2018 soll er am Sudenburger Tor in Magdeburg einen selbst gefertigten Sprengkörper zur Detonation gebracht haben. Kurz danach soll er an gleicher Stelle wiederum einen Sprengkörper zur Detonation gebracht haben. Am 01.02.2018 soll er den Briefkasten eines Wohnhauses am Sudenburger Tor mit einer selbst gebauten Rohrbombe gesprengt haben. Bei zwei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten im Februar 2018 und Februar 2019 sollen bei ihm in der Wohnung explosionsgefährliche Stoffe und Zündvorrichtungen vorgefunden worden sein.
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