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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg Januar 2021 (Stand: 14.01.2021)

15.01.2021, Magdeburg – 1/2021

  • Landgericht Magdeburg

Gefährliche Körperverletzung auf dem Gelände der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt

 

3 Ds 841 Js 80122/19 (141/20)

Amtsgericht Halberstadt

 

3 Angeklagte

4 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   18. Januar 2021, 09.00 Uhr, Saal 205

Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt.

 

Den 44-, 52- und 34-jährigen Männern aus Halberstadt, Gröningen und Seeland wird vorgeworfen bei einer von den Angeklagten durchgeführten Einlasskontrolle einen Asylbewerber, der deutlich alkoholisiert war, pöbelte und verweigerte sich auszuweisen, körperlich durch Tritte und Schläge misshandelt zu haben.

 

Die Medienvertreter werden darauf hingewiesen, dass von Beginn bis Ende der Hauptverhandlung Ton-, Film-, Foto- und Bildaufnahmen nicht gestattet sind und die Mitnahme von Geräten in den Sitzungsaal, mit denen Bild- und Tonaufnahmen gefertigt werden können, aufgrund einer sitzungspolizeilichen Anordnung der Strafrichterin nicht gestattet ist.

 

 Sicherungsverfahren: Bedrohung und gefährliche Körperverletzung mit Küchenmessern in Magdeburg

22 KLs 330 Js 28433/20 (16/20) 2. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

13 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   27. Januar 2021, 8:30 Uhr Saal 6

 

Fortsetzungstermine:         28.01.2021 um 8:30 Uhr

04.02.2021 um 9.30 Uhr

19.02.2021 um 9:30 Uhr

22.02.2021 um 11.00 Uhr

04.03.2021 um 9:30 Uhr immer im Saal 6.                   

 

Dem 21-jährigen Beschuldigten, der syrischer Staatsbürger ist, wird vorgeworfen am 06.08.2020 an der Haltestelle Milchweg eine Frau mit zwei Küchenmessern (18 cm lang und 8 cm Klingenlänge) und den Worten, er werde alle umbringen, die nicht an Allah glauben, bedroht und zwei Personen durch Stichverletzungen verletzt zu haben.

 

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund eine psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Lanza-Blasig

Stellv. Pressesprecherin

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