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Neuer Termin und Änderungen am Landgericht Magdeburg im Februar 2021
19.02.2021, Magdeburg – 06/2021
- Landgericht Magdeburg
Sicherungsverfahren: versuchte Brandstiftung in Haldensleben
25 KLs 233 Js 33701/20 (44/20) 5. Strafkammer
1 Beschuldigter
1 Sachverständiger
11 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch 24. Februar 2021, 10.30 Uhr Saal nach Aushang
Fortsetzungstermine: 11. und 26. März, jeweils 09.30 Uhr
Dem 37-jährigen unter Betreuung stehenden Beschuldigten wird vorgeworfen am 15.09.2020 in Haldensleben versucht zu haben seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand zu setzen. Ein Hausbewohner und die Polizei konnten das Feuer schnell löschen. Anschließend soll der Beschuldigte die Polizeibeamten mit einem Schraubenzieher angegriffen haben.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
weitere Angeklagte im Verfahren Totschlag in Wefensleben
21 Ks 162 Js 45781/20 (9/20) – 1. Strafkammer
1 Beschuldigter
1 Angeklagte
2 Sachverständige
15 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 25. Februar 2021, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 26. Februar 2021, 10., 11. und 17. März 2021,
jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Neben dem 38-jährigen Beschuldigten und Vater des Kindes ist nun auch die Mutter angeklagt worden, nachdem sie sich am 19.01.2021 der Polizei gestellt hatte. Beiden Eltern wird Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Sie sollen gemeinsam in den Wochen und Monaten vor dem 02. September 2020 ihren Ende Juli 2019 geborenen Sohn unzureichend ernährt haben. Zudem sollen sie festgestellt haben, dass es dem Kleinkind gesundheitlich sehr schlecht gegangen sein soll. Dennoch wurde keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Das Kind soll dann vermutlich am 02.09.2020 verstorben sein. Bei rechtzeitigem Eingreifen, insbesondere Herbeiholung von ärztlicher Hilfe hätte das Kind behandelt und gerettet werden können. In dem Haushalt soll der Angeklagte mit drei weiteren Kindern im Alter von 3, 6 und 7 Jahren und der Kindesmutter gelebt haben.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte bereits vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht. Die Kindesmutter befindet sich in Untersuchungshaft. Bei ihr besteht derzeit kein konkreter Verdacht einer Schuldunfähigkeit.
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