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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im August 2022 (Stand: 28. Juli 2022)
Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im August 2022 (Stand: 28. Juli 2022)
28.07.2022, Magdeburg – 20/2022
- Landgericht Magdeburg
Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im August 2022 (Stand: 28. Juli 2022)
Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im August 2022 (Stand: 28. Juli 2022)
Vergewaltigung und versuchter Raub in Magdeburg 22 KLs 269 Js 21729/20 (3/21), hierzu verbunden
22 KLs 230 Js 46862/21 (7/22) – 2. Jugendstrafkammer
2 Angeklagte 1 Nebenkläger 15 Zeugen 2 Sachverständige
Der komplett nicht öffentliche Prozess beginnt Mitte August 2022. Sieben Hauptverhandlungstage sind bis Mitte September 2022 angesetzt. Einem zum Tatzeitpunkt Minderjährigen wird unter anderem vorgeworfen, im Jahr 2018 auf einer Messe in Magdeburg gemeinsam mit weiteren Personen ein zur Tatzeit minderjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben, wobei der weitere Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt ebenfalls minderjährig war, dabei geholfen haben soll. Dem Gehilfen wirft die Staatsanwaltschaft darüber hinaus vor, im Mai 2021 gemeinsam mit weiteren Personen versucht zu haben, einem Passanten in der Nähe des Allee-Centers Magdeburg unter Anwendung von Gewalt einen Gegenstand mit religiösem Bezug wegzunehmen. Da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt minderjährig waren und heute Heranwachsende sind, findet die gesamte Hauptverhandlung nach § 48 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nichtöffentlich statt. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung werden daher weder die genauen Termine noch Details zur Anklageschrift veröffentlicht. Über das Ergebnis des Prozesses wird die Pressestelle informieren.
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes 22 KLs 268 Js 18516/18 (17/19) –
2. Große Strafkammer 1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 5 Zeugen 3 Sachverständige
Prozessbeginn: 2. August 2022, 13.30 Uhr, Saal 6 Fortsetzungstermine: 9., 16., und 23. August 2022, 6. und 15. September 2022, 6. und 25. Oktober 2022 sowie 1. November 2022, jeweils 13.30 Uhr, Saal 6
Dem heute 87-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Oktober 2008 bis Anfang März 2015 in fünf Fällen ein im Jahr 2001 geborenes Mädchen an verschiedenen Orten, nämlich im Wohnhaus und Gartenbungalow des Angeklagten sowie auf einem weiteren Grundstück in Magdeburg, ausgezogen und an ihr sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Schwerer Raub in Magdeburg 25 KLs 220 Js 17010/20 (17/21) –
5. Große Strafkammer 1 Angeklagter 20 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 15. August 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 17., 19., 23., und 24. August 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5
Der Angeklagte soll im November 2019 mit weiteren Personen einen Mann in dessen Wohnung in Magdeburg ausgeraubt haben. Ein Mittäter soll dabei - wie verabredet - dem Mann mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, wodurch dessen Nase geblutet haben soll. Weiter soll dem Mann damit gedroht worden sein, ihn "abzustechen", falls er seine Wertsachen und Bargeld nicht herausgeben sollte. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, soll einer der Mittäter ein Klappmesser auf Brusthöhe des Mannes geschwenkt haben. Aus der Tat sollen die Täter Bargeld und Gegenstände im Wert von etwa 3.500 € erlangt haben. Das Verfahren wird nur gegen den Angeklagten geführt, weil einer der Beteiligten wegen der Tat bereits rechtskräftig verurteilt wurde und die anderen Mittäter bislang unbekannt geblieben sind. Der Angeklagte befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt.
Versuchte Anstiftung zum Mord in Blankenburg 21 Ks 853 Js 84610/21 (3/22) –
1. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer 2 Angeklagte 10 Zeugen 1 Sachverständiger Prozessbeginn: Donnerstag, 18. August 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 29. und 31. August, 20. und 21. September, 10., 12., 17., 18., und 19. Oktober 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, seit August oder September 2021 bis April 2022 in Blankenburg gemeinsam versucht zu haben, einen Dritten dazu anzustiften, den Nachbarn des einen Angeklagten derart schwer zu verletzen, dass dieser Dauerschäden davontragen oder daran sterben würde. Der Dritte habe dafür einen Betrag von mindestens 7.000,00 € erhalten sollen. In der Folgezeit soll eine Person gefunden worden sein, die im Rahmen eines Treffens zum Schein zugesagt haben soll, die Ausführung der Tat zu übernehmen. Weil aber einer der Angeklagten befürchtetet haben soll, dass der Dritte Kontakte zur Polizei hat, soll das Vorhaben mit diesem Dritten nicht weiter verfolgt worden sein. Gegen beide Angeklagten wurde Haftbefehl erlassen, wobei einer der Haftbefehle außer Vollzug gesetzt wurde.
Sicherungsverfahren nach Brandstiftung 25 KLs 233 Js 766/22 (10/22) –
5. Große Strafkammer 1 Angeklagte 11 Zeugen 2 Sachverständige
Prozessbeginn: Donnerstag, 18. August 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 22. und 25. August 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5
Der zur Tatzeit 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 6. Januar 2022 in Magdeburg versucht zu haben, die von ihr angemietete Wohnung in Brand zu setzen. Dazu soll sie in ihrer Küche fünf Nitroverdünner-Büchsen geöffnet und den Nitroverdünner über den Kühlschrank gegossen und angezündet haben. Danach soll sie sich mit einem Rucksack, in welchem sich ein Beil befunden haben soll, auf den Dachboden begeben haben und dort geblieben sein. Die von der Nachbarin gerufene Feuerwehr soll das Feuer gelöscht und ein Übergreifen auf das übrige Gebäude verhindert haben. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert oder völlig schuldunfähig ist. Sollte sie schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Die Angeklagte ist derzeit vorläufig im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem italienischen Restaurant in Halle/Saale 24 KLs 583 Js 314/15 (5/22, ehemals 2/15) – 4. Wirtschaftsstrafkammer
1 Angeklagter 13 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 26. August 2022, 09.30 Uhr, Saal 4 Fortsetzungstermine: 29. und 31. August, 2., 6., 12., 16., 19., 22. und 23. September, 17. und 21. Oktober, 10., 17., 18., 22., 24. und 29. November 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 4
Das Landgericht Halle hat einen mittlerweile 67-jährigen Italiener am 26. November 2013 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der Angeklagte soll als Betreiber eines italienischen Restaurants in Halle in den Jahren 2002 bis 2005 insgesamt 700.000 € Steuern hinterzogen haben. Zudem soll er versucht haben, weitere 200.000 € Steuern zu hinterziehen. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2014 (1 StR 214/14) wurde das Urteil des Landgerichts Halle aufgehoben und das Verfahren zur komplett neuen Verhandlung und Entscheidung an die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Der Prozess sollte bereits vor rund sieben Jahren am 20. Oktober 2015 hier in Magdeburg beginnen. Damals ist der Angeklagte jedoch nicht erschienen. In den folgenden Jahren wurde mit deutschem und europäischem Haftbefehl nach dem Angeklagten gefahndet. Im Juni 2022 konnte der Angeklagte in Portugal festgenommen werden und befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt.
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 25 KLs 855 Js 85690/21 (13/22) –
5. Große Strafkammer 1 Angeklagter 6 Zeugen 1 Sachverständiger Prozessbeginn: Montag, 29. August 2022, 09.30, Saal 5 Fortsetzungstermine: 31. August 2022, 09.30 Uhr, und 21. September 2022, 13.00 Uhr, jeweils Saal 5
Dem 51- jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. Dezember 2021 in seiner Wohnung in Blankenburg knapp 400 g Metamfetamine zum Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. Am selben Ort soll sich zur Sicherung der Betäubungsmittel eine funktionsfähige Schreckschusspistole befunden haben. Der Angeklagte befindet sich seit April 2022 in Untersuchungshaft.
Bewaffneter Überfall auf eine Spielothek 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2.
Große Strafkammer 3 Angeklagte 1 Nebenklägerin 12 Zeugen 1 Sachverständiger
Prozessbeginn: Dienstag, 30. August 2022, 09.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 1. und 13. September 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23, 4. Oktober 2022, 09.30 Uhr, Saal C 24, 11., 12., 18., und 20. Oktober 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23
Zwei der drei Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. Juni 2016 maskiert und mit Pistolen bewaffnet eine Spielothek in Calvörde überfallen zu haben. Dabei soll die dort befindliche Mitarbeiterin unter vorgehaltener Pistole mit Kabelbindern gefesselt und zur Herausgabe der Schlüssel aufgefordert worden sein. Dem soll sie nachgekommen sein, weshalb die beiden Angeklagten die Spielothek mit ca. 25.500 € Bargeld verlassen haben sollen. Der weitere Angeklagte soll in der Weise geholfen haben, dass er sich zum Schein als Gast in der Spielothek aufgehalten hat, um die beiden Angeklagten per Handy über einen günstigen Zugriffszeitpunkt zu informieren. Während des Überfalls soll er absprachegemäß - um den Anschein mangelnder Beteiligung zu erwecken – von einem der anderen Angeklagten unter vorgehaltener Pistole aufgefordert worden sein, sich auf den Boden zu legen und die Kapuze über den Kopf zu ziehen. Einer der Angeklagten ist gegenwärtig im Maßregelvollzug untergebracht.
Krahl stv. Pressesprecherin
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