Menu
menu

Kontakt

Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD)
Folgende Straf- und Zivilprozesse finden vor dem Landgericht Magdeburg im November 2007 statt (Stand: 29.10.2007)

29.10.2007, Magdeburg – 36

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/07

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/07

 

Magdeburg, den 29. Oktober 2007

 

(LG MD)

Folgende Straf- und Zivilprozesse finden vor dem Landgericht Magdeburg im November 2007 statt (Stand: 29.10.2007)

21 Ks 14/07 (versuchter Mord u.a.) ¿ 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 rechtsmedizinischer Sachverständiger

1 psychiatrischer Sachverständiger

11 Zeugen

 

Prozessbeginn: Dienstag, 06. November 2007, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: 22. November, 4. 6. und 11. Dezember 2007

jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Der im Januar 1984 geborene Portugiese Vitor F. soll im Juli 2007 in Magdeburg versucht haben, seinen Landsmann A. zu ermorden. Im Rahmen eines Trinkgelages kam es zu einem Streit zwischen den Angeklagten und dem Zeugen. Nachdem durch andere Gäste bereits verhindert worden sein soll, dass der Angeklagte den A. mit einer Bierflasche angriff, soll der Angeklagte die Gaststätte verlassen haben. Mit einem Messer bewaffnet soll er dann zurückgekehrt und den A. unter dem Vorwand der Versöhnung vor die Tür gelockt haben. Dort soll der Angeklagte den Geschädigten heimtückisch mit 3 Messerstichen in Brust, Rücken und Leiste niedergestreckt und lebensgefährlich verletzt haben. Der Geschädigte überlebte die Tat.

 

Der im Ermittlungsverfahren eine Tötungsabsicht bestreitende Angeklagte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.

 

 

21 KLs 15/07 (schwerer Raub) ¿ 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

17 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 08. November 2007, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: Montag, 12. November 2007, 9.30 Uhr und

 

 

 

 

 

 

Donnerstag, 15. November 2007, 9.30 Uhr,

 

 

jeweils Saal A 23

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft mit Anklage vom 23. August 2007 dem im August 1984 geborenen Steffen R. vor, im Juli 2007 in Oschersleben mitten in der Nacht bei dem Geschädigten Dirk W. gewaltsam versucht zu haben, angebliche Schulden in Höhe von 35,00 ¿ einzutreiben.

 

 

 

25 KLs 53/06 (schwere Körperverletzung) ¿ 5. Strafkammer

 

1 Angeklagte

1 psychiatrischer Sachverständiger

1 rechtsmedizinischer Sachverständiger

9 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 08. November 2007, 9.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine: Freitag, 09. November 2007, 9.00 Uhr,

 

 

 

 

 

 

Mittwoch, 14. November 2007, 9.00 Uhr und

Freitag, 16. November 2007, 9.30 Uhr,

jeweils Saal C 12

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft der im Juni 1983 geborenen Angeklagten Heike S. vor, ihre im Juni 2004 geborene Tochter Melanie erheblich verletzt zu haben.

 

So soll die Angeklagte im Juli 2004 in ihrer damaligen Wohnung in Halberstadt ihre Tochter in einem plötzlichen Wutanfall derart massiv zu Boden geworfen haben, dass das Baby einen Schädelbruch erlitt. Im Juli 2005 soll die Angeklagte ihre Tochter in der damaligen Wohnung in Düren mit einem Bügeleisen verbrannt haben.

 

Das Kind befindet sich mittlerweile bei Pflegeeltern. Die Angeklagte ist hinsichtlich ihrer Schuldfähigkeit und einer etwaigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) durch einen Sachverständigen begutachtet worden.

 

Die Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten eingeräumt.

 

 

24 KLs 2/06 (Menschenhandel) ¿ 4. Strafkammer

 

5 Angeklagte

16 Zeugen

 

Prozessbeginn: Dienstag, 23. November 2007, 9.30 Uhr, Saal 4

 

Fortsetzungstermine: Mittwoch, 21. November 2007, 9.30 Uhr,

 

 

 

 

 

 

Montag, 26. November 2007, 9.30 Uhr und

Donnerstag, 13. Dezember 2007, 9.30 Uhr,

jeweils Saal 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Deutschen und vier polnische Staatsbürger erhoben. Es handelt sich hierbei um Guido W. (geb. Februar 1969), Czeslaw A. (geb. Dezember 1960), Karolina A. (geb. September 1980), Agniszka M. (geb. Mai 1978) sowie Izabela C. (geb. Februar 1972).

 

Den Angeklagten werden mit wechselnder Beteiligung unterschiedliche Straftaten im "Rotlichtbereich" vorgeworfen, die von Juni 2000 bis Mai 2003 in den Orten Halberstadt, Unseburg, Winningen, Harsleben und Cattenstedt begangen worden sein sollen. Hierbei ging es im Wesentlichen darum, dass ausländischen Prostituierten geholfen worden sein soll, illegal nach Deutschland zu gelangen und dort in verschieden Bordellen zu arbeiten. Von den Einnahmen sollen den Prostituierten lediglich 23 % verblieben sein. Teilweise sollen die Prostituierten zur Disziplinierung auch geschlagen worden sein.

 

Da sämtliche Prostituierte als Zeugen derzeit nicht mehr in Deutschland leben, hat die Kammer bislang ausschließlich die ermittelnden Polizeibeamten als Zeugen geladen.

 

 

 

21 Ks 30/06 (versuchter Totschlag u.a.) ¿ 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychologischer Sachverständiger

14 Zeugen

 

Prozessbeginn: Dienstag, 27. November 2007, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: Mittwoch, 28. November 2007 und

Donnerstag, 29. November 2007, jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Sämtliche dem Verfahren zugrunde liegenden Straftaten sollen sich im Jahr 2004 ereignet haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft im Februar 2006 gegen den im April 1961 geborenen Lutz H. Anklage wegen Körperverletzungs- und Nötigungsdelikten vor dem Amtsgericht Aschersleben erhoben hatte, verwies das Amtsgericht Aschersleben mit Beschluss vom 02. November 2006 das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg, da es der Auffassung war, dass in einem Fall der Anklage nicht nur der Verdacht einer Körperverletzung, sondern der eines versuchten Totschlags besteht.

 

In diesem Fall soll der Angeklagte die Zeugin Karin N. ¿ seine damalige Lebensgefährtin - mehrfach getreten, zu Boden geworfen, sich rücklings auf sie gesetzt und sie über einen längeren Zeitraum derart gewürgt haben, dass die Geschädigte keine Luft mehr bekommen und Todes-angst gehabt haben soll. Darüber hinaus soll der Angeklagte sich auch geäußert haben, dass er die Zeugin umbringen wollte. Neben diesem Tatvorwurf soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin auch an anderen Tagen genötigt und geschlagen haben.

 

 

 

 

 

25 KLs 19/07 (Körperverletzung) ¿ 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

11 Zeugen

 

Prozesstermin: Dienstag, 27. November 2007, 8.30 Uhr, Saal C 12

 

Der im Juni 1981 geborene Angeklagte Andrew K. soll in den Jahren 2005 und 2006 in Halberstadt in mehreren Fällen auf Passanten zugegangen und diese geschlagen haben.

 

Die Staatsanwaltschaft erhob zunächst Anklage beim Schöffengericht in Halberstadt. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten hat Hinweise dafür ergeben, dass der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Daraufhin hat das Amtsgericht das Verfahren an das Landgericht abgeben, da nur das Landgericht nach dem Gesetz befugt ist, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB anzuordnen.

 

 

22 Ks 15/07 (Mord) ¿ 2. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

 

Prozesstag: Mittwoch, 28. November 2007, 12.00 Uhr, Saal E12

 

Am 26. März 2007 verurteilte das Landgericht Magdeburg Norman D. wegen Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 3 Monaten und ordnete nach der Verbüßung von 6 Jahren der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt die Unterbringung in einer Ent-ziehungsanstalt an (= Vorwegvollzug).

 

Auf die Revision des Angeklagten hin erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 18.09.2007 (4 StR 378/07) die Verurteilung weitgehend für rechtmäßig. Aufgrund einer gesetzlichen Neufassung des § 67 StGB zum 20.07.2007 hob der BGH das Urteil nur insoweit auf, als dass der Vorwegvollzug von 6 Jahren Freiheitsstrafe angeordnet wurde.

 

Die Kammer hat nun mit sachverständiger Hilfe allein über die Dauer des Vorwegvollzuges zu entscheiden.

 

 

25 KLs 11/07 (Betrug und Urkundenfälschung) ¿ 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

5 Zeugen

 

Prozesstermin: Donnerstag, 29. November 2007, 9.00 Uhr, Saal C 12

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im März 1975 geborenen Thomas A. vor, in Magdeburg und anderen Orten im Zeitraum von März 2005 bis Januar 2006 16 Straftaten begangen zu haben. Der Angeklagte und der gesondert verfolgte Michael A. sollen sich gegenüber mittelständischen Handwerksbetrieben als tatsächlich nicht existierendes Inkasso-Unternehmen ausgegeben haben. Den Betrieben wurde versprochen, ihren Forderungen gegenüber Schuldnern gegen eine Provision einzutreiben. Tatsächlich soll der Angeklagte jedoch die Provision kassiert haben, ohne die jeweiligen Forderungen tatsächlich einzutreiben. Insgesamt soll er dabei einen Schaden von mehreren 10.000 ¿ verursacht haben.

 

 

 

II. Zivilprozess

 

5 O 1879/07 ¿ 5. Zivilkammer

 

In dem Rechtsstreit Siedlungswerk St. Gertrud Wohn- und Immobilien Service GmbH gegen Uwe Meusel, Inhaber des Ladenlokals "NARVIK" in der Grünen Zitadelle in Magdeburg, hat die 5. Zivilkammer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

 

Mittwoch, den 14. November 2007, 9:40 Uhr, Saal C 14

 

Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet und angekündigt, möglicherweise im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Sortiment des Geschäftes in Augenschein zu nehmen.

 

In einem Beschluss vom 22. Oktober 2007 hat die Kammer zur Vorbereitung der Parteien auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg in einer Strafsache vom 12. September 2005 (Az.1 Ss 58/05) hingewiesen.

 

Der Leitsatz dieser Entscheidung lautet wie folgt:

 

" Das ehem. Markenlogo der Marke "Thor Steinar" erfüllt in seiner konkreten Gestaltung - jedenfalls aus heutiger Sicht - nicht den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen i.S.v. § 86a Abs. 1, Abs. 2 StGB."

 

Die Entscheidung ist im kompletten Wortlaut im Internet unter www.olg.brandenburg.de (unter Entscheidungen / Entscheidungssuche nach dem Az. suchen) als pdf-Datei abrufbar.

 

 

 

 

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links