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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) 24 Kls 5/07 (Betäubungsmittelgesetz u. a.) - 4. Strafkammer - "Domküster"

07.11.2007, Magdeburg – 40

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 040/07

 

Magdeburg, den 7. November 2007

 

(LG MD) 24 Kls 5/07 (Betäubungsmittelgesetz u. a.) - 4. Strafkammer - "Domküster"

 

Die Urteilsverkündung in dieser Sache ist auf Donnerstag, den 8. November 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12 anberaumt worden.

 

Die Kammer hat am heutigen Prozesstag die Beweisaufnahme fortgesetzt. Entsprechend der getroffenen Absprache und der bereits im letzten Termin erfolgten Zusage einer Strafobergrenze von 4 Jahren und 6 Monaten durch die Kammer hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis erstreckte sich auf sämtliche Tatvorwürfe, bei denen dem Angeklagten Verbrechen vorgeworfen wurden. Nach dem Geständnis hat die Kammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der übrigen Taten abgesehen und das Verfahren insoweit eingestellt.

 

Weiterhin hat das Gericht 2 Polizeibeamte als Zeugen gehört, die zu den Ermittlungen und deren Ergebnissen ausgesagt haben.

 

Am Ende des Verhandlungstages erfolgten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Der Verteidiger forderte die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von maximal 4 Jahren und 6 Monaten.

 

Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde durch Gerichtsbeschluss gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Angeklagte befindet sich mittlerweile auf freiem Fuß. Aufgrund des Geständnisses hat die Kammer den Haftgrund der Verdunklungsgefahr nicht mehr feststellen können. Dem fortbestehenden Haftgrund der Fluchtgefahr konnte nach Ansicht des Gerichts aufgrund des Geständnisses und der Absprache ausreichend durch die getroffenen Auflagen Rechnung getragen werden.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

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