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(LG MD) Vernehmung eines Zeugen in Portugal in einer Live-Videokonferenz
29.01.2008, Magdeburg – 2
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/08
Magdeburg, den 29. Januar 2008
(LG MD) Vernehmung eines Zeugen in Portugal in einer Live-Videokonferenz
Erstmalig in Magdeburg vernimmt die Schwurgerichtskammer einen Geschädigten mittels einer Live-Videoschaltung in Portugal. Der Zeuge hatte gegenüber dem Gericht erklärt, nicht zur Vernehmung nach Deutschland reisen zu wollen. Mit Beschluss vom 15. Januar 2008 hat das Gericht daher die audiovisuelle Vernehmung des Zeugen nach § 247 a Strafprozessordnung (StPO) angeordnet.
Die Vernehmung soll im Rahmen der Hauptverhandlung am
Montag, 28. Januar 2008, in Saal A 23
Beginn der Verhandlung: 9.30 Uhr
Beginn der Videokonferenz: 10.30 Uhr
stattfinden. Der Zeuge soll in einem Gericht in Portugal erscheinen. Von dort wird eine Live-Video-und Audio- Verbindung zu dem Gericht in Magdeburg hergestellt.
Zur Prozessgeschichte:
21 Ks 14/07 (versuchter Mord u.a.) ¿ 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 rechtsmedizinischer Sachverständiger
1 psychiatrischer Sachverständiger
11 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 04. Dezember 2007, 9.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 06. Dezember 2007, 9.30 Uhr,
Dienstag, 11. Dezember 2007, 9.30 Uhr,
Donnerstag, 03. Januar 2008, 9.30 Uhr,
Dienstag, 15. Januar 2008, 9.30 Uhr,
Montag, 28. Januar 2008, 9.30 Uhr,
Mittwoch, 30. Januar 2008, 9.30 Uhr,
jeweils Saal A 23
Der im Januar 1984 geborene Portugiese Vitor F. soll im Juli 2007 in Magdeburg versucht haben, seinen Landsmann A. zu ermorden. Im Rahmen eines Trinkgelages kam es zu einem Streit zwischen den Angeklagten und dem Zeugen. Nachdem durch andere Gäste bereits verhindert worden sein soll, dass der Angeklagte den A. mit einer Bierflasche angriff, soll der Angeklagte die Gaststätte verlassen haben. Mit einem Messer bewaffnet soll er dann zurückgekehrt und den A. unter dem Vorwand der Versöhnung vor die Tür gelockt haben. Dort soll der Angeklagte den Geschädigten heimtückisch mit 3 Messerstichen in Brust, Rücken und Leiste niedergestreckt und lebensgefährlich verletzt haben. Der Geschädigte überlebte die Tat.
Der im Ermittlungsverfahren eine Tötungsabsicht bestreitende Angeklagte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.
(Christian Löffler)
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