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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen vor dem Landgericht Magdeburg im Februar 2008 (Stand: 31. Januar 2008):
31.01.2008, Magdeburg – 3
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/08
Magdeburg, den 31. Januar 2008
(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen vor dem Landgericht Magdeburg im Februar 2008 (Stand: 31. Januar 2008):
22 Ns 47/07 (gefährliche Körperverletzung) ¿ Jugendstrafkammer als Berufungsgericht
5 Angeklagte
21 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 01. Februar 2008, 9.30 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermine: Montag, 11. Februar 2008, Donnerstag, 14. Februar 2008,
Freitag, 15. Februar 2008, Donnerstag, 21. Februar 2008,
Freitag, 22. Februar 2008
jeweils 9.30 Uhr, Saal 5
Am 01. Juni 2007 verurteilte das Amtsgericht Bernburg ¿ Jugendschöffengericht ¿ die 5 Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen. Der Angeklagte Christopher A. (geboren März 1986) wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten, der Angeklagte Rene D. (geboren 20. April 1986) wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, der Angeklagte Michel K. (geboren 24. Juli 1985) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Da diese Freiheitsstrafen 2 Jahre überschreiten, kam eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht. Die Angeklagten Marcel K. (geboren Juni 1980) und Daniel H. (geboren März 1985) wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Amtsgericht ist zu der überzeugung gelangt, dass die Angeklagten der rechten Szene in Bernburg angehören.
Am 13. Oktober 2006 fassten die Angeklagten Tobias K. Daniel H., Rene D und Christopher A. den Entschluss, einen bekannten Treffpunkt von "Linken" an einem Gymnasium in Bernburg aufzusuchen und die dortigen Personen zu überfallen und zu verprügeln, wozu es auch gekommen ist. Die Opfer wurde teilweise nicht unerheblich verletzt.
Am 18. November 2006 kam es zu einem erneuten überfall auf den Treffpunkt der "Linken" am Gymnasium in Bernburg, wobei wiederum einige Zeugen diesmal durch alle fünf Angeklagten und zusammengeschlagen wurden.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts waren die Angeklagten bei den überfällen teilweise mit Sturmmasken vermummt und mit Stahlketten und Pfefferspray bewaffnet.
Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt, so dass die beiden überfälle erneut verhandelt werden.
25 Kls 23/07 (Drogenhandel) ¿ 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 psychiatrischer Sachverständiger
4 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 05. Februar 2008, 9.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 06. Februar 2008 und Montag, 11. Februar 2008,
jeweils 9.00 Uhr, Saal C 12
Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 15. Oktober 2007 wird dem im Oktober 1981 geborenen Angeklagten Torsten B. vorgeworfen, von April 2006 bis September 2007 in Quedlinburg und anderen Orten in 32 Fällen Drogen (Heroin, Kokain, Haschisch) gekauft und mit diesen gehandelt zu haben. Der Angeklagte wurde am 20. September 2007 festgenommen und befindet sich seit dem in Untersuchungshaft.
21 Ks 27/06 (Mord) ¿ 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 rechtsmedizinischer Sachverständiger
26 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 19. Februar 2008, 9.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 21. Februar 2008, Montag, 10. März 2008,
Mittwoch, 12. März 2008, Dienstag, 25. März 2008,
Freitag, 28. März 2008 und Montag, 14. April 2008
jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23
Am 26. Juni 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den im März 1959 geborenen Angeklagten Herbert M. Anklage. Ihm wird vorgeworfen, in Drackenstedt im Jahr 1993 einen zur Tatzeit 75 Jahre alten Rentner heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben. Nachdem die Ermittlungen bereits einmal eingestellt gewesen sind, hat die Staatsanwaltschaft nach Jahren die Ermittlungen wieder aufgenommen und Anklage erhoben.
24 Ks KLs 11/07 (Drogenhandel) ¿ 4. Strafkammer
1 Angeklagter
7 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 19. Februar 2008, 9.30 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine: Freitag, 22. Februar 2008 08.15 Uhr, Dienstag 11. März 2008 09.00 Uhr, Mittwoch 12. März 2008 09.15 Uhr, Donnerstag 13. März 2008 10.00 Uhr, jeweils Saal B 12
Am 28. November 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den im Juli 1979 geborenen Mohammed K. Anklage. Ihm wird vorgeworfen von März 2004 bis September 2007 in Staßfurt 68 Straftaten begangen zu haben. Er soll mit Betäubungsmitteln gehandelt haben, Drogen an Minderjährige abgegeben haben und einen Zeugen geschlagen haben.
Der Angeklagte befindet sich seit 13. September 2007 in Untersuchungshaft.
28 Ns 299/07 (uneidliche Falschaussage) ¿ 8. Strafkammer (Berufungskammer)
2 Angeklagte
4 technische Sachverständige
1 Zeuge
Prozesstag: Dienstag, 19. Februar 2008, 10.00 Uhr, Saal A 12
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft Annett S. (geboren Februar 1969) und Norman S. (geboren April 1969) vor, im April 2005 in Magdeburg vorsätzlich vor dem Amtsgericht in einem Zivilverfahren als Zeuge uneidlich falsch ausgesagt zu haben.
Die Angeklagten sagten in einem Zivilverfahren zu einem Hergang eines Verkehrsunfalls übereinstimmend aus, dass ein Zeuge mit seinem Honda auf den vom Angeklagten Norman S. gesteuerten Mercedes aufgefahren sei. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft ist diese Aussage falsch gewesen. Tatsächlich habe der Angeklagte S. den Unfall selbst dadurch verursacht, dass er mit seinem Pkw rückwärts gefahren sei. Anders als in ihrer Aussage behauptet, soll die Zeugin Annett S. zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht am Unfallort gewesen sein.
Nach vorangegangenem Strafbefehlsverfahren wurden die Angeklagten durch Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 14. Mai 2007 vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen.
Das Amtsgericht konnte nach seiner überzeugung auch unter Zuhilfenahme von 2 technischen Sachverständigen nicht genau aufklären, ob der Honda auf den Mercedes aufgefahren ist oder der Mercedes rückwärts gefahren ist. Es hat deshalb die Angeklagten freigesprochen, da es eine Falschaussage von ihnen als Zeugin in dem Zivilprozess nicht feststellen konnte.
Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg am 22. Oktober 2007 Berufung eingelegt und ein Obergutachten eines weiteren technischen Sachverständigen eingeholt, der sich mit den bisher eingeholten Gutachten auseinandergesetzt hat. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird das Obergutachten zur überführung der Angeklagten beitragen.
25 Kls 24/07 (Betrug) ¿ 5. Strafkammer
3 Angeklagte
6 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 26. Februar 2008, 9.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Freitag, 29. Februar 2008 und Montag, 03. März 2008
jeweils 9.00 Uhr, Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat am 04. Oktober 2007 gegen Martin H. (geboren März 1981), Gordon H. (geboren Februar 1984) und Steven K. (geboren Juli 1983) Anklage erhoben. Martin H. werden 6 Betrugsstraftaten, Gordon H. 16 Betrugsstraftaten und Steven K. 8 Betrugsstraftaten vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen in wechselnder Beteiligung mit einer EC-Karte eines gesondert Verfolgten am 06. und 07. Juli 2005 in verschiedenen Geschäften in Magdeburg Waren unter Vorlage der EC-Karte in dem Wissen erworben haben, dass das Konto keinerlei Deckung aufwies. Der gesondert Verfolgte seinerseits sollte nach Erledigung der Einkäufe seine EC-Karte als gestohlen melden.
(Christian Löffler)
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