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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen im Landgericht Magdeburg in November 2008

06.11.2008, Magdeburg – 50

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 050/08

 

Magdeburg, den 6. November 2008

 

(LG MD) Folgende Strafprozesse beginnen im Landgericht Magdeburg in November 2008

(Stand: 29. Oktober 2008):

 

 

Bandenhehlerei an Baumaschinen im Wert von insgesamt ca. 120.000 Eur

26 Ns 42/08 (Bandenhehlerei) ¿ 6. Strafkammer als Gericht 2. Instanz

 

Der Presse war zu entnehmen, dass Straftaten im Zusammenhang mit Baumaschinen stark angestiegen sind. Das Landgericht verhandelt nun einen solchen Fall in 2. Instanz.

 

2 Angeklagte

16 Zeugen

 

Prozessbeginn: Mittwoch, 5. November 2008, 9.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Fortsetzungstermine: 12.11. 11.00 Uhr, 18. 11. 09.00 Uhr, 19. 11. 9.00 Uhr, 25. 11. 13.00 Uhr, 26.11. 09.00 Uhr., 27.11. 09.00 Uhr

 

Nach mehrmonatiger Hauptverhandlung verurteilte das Amtsgericht Magdeburg am 30.01.2008 Reiner K. (geb. Mai 1957) wegen Bandenhehlerei in 3 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Der Mitangeklagte Ralf B. (geb. Juli 1957) wurde wegen Hehlerei in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.

 

Nach überzeugung des Amtsgerichts haben beide Angeklagte drei Volvo Radlader im Gesamtwert von 82.000 Eur zu einem Preis von 60.000 Eur am 27.09.2005 einem Dritten angeboten. Allen Beteiligten war dabei klar, dass die Baumaschinen aus einer Straftat stammten. Tatsächlich waren die Bagger in der Nacht vom 13. auf den 14.09.2005 von einem Firmengelände in Magdeburg entwendet worden.

 

Der Angeklagte Reiner K. hat noch zwei weitere Radlader für 22.000 Eur veräußert, die auf Deichbaustellen in Niegripp und Glindenberg im Zeitraum 06 bis 9.06.2005 entwendet worden waren.

 

Als dritte Tat wird Reiner K. vorgeworfen zwei weitere Radlader für 23.200 Eur (Wert: 40.000 Eur), die Ende Juni auf einer Deichbaustelle und dem Gelände einer Agrargenossenschaft in Heinrichsberge entwendet worden waren, verkauft zu haben.

 

Der Angeklagte Reiner K. soll die Taten gemeinsam mit unbekannt gebliebenen Tätern als Teil einer Bande begangen haben.

 

Beide Angeklagten haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt.

 

 

 

22 Ks 17/08 (versuchter Totschlag)¿ 2. Jugend-Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenkläger

2 Sachverständige

14 Zeugen

 

Prozessbeginn: 3. November 2008, 9.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine: 4., 7., 11, und 18. November jeweils 9.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Mit Anklageschrift vom 10. Juli 2008 wirft die Staatsanwaltschaft dem im Dezember 1988 geborenen Marc Z.. vor, am 11. Mai 2008 in Zilly als Heranwachsender alkoholisiert auf zwei junge Männer mit einem Baseballschläger. Den Nebenkläger Henrik R. soll der Angeklagte auf den Kopf geprügelt haben, um ihn zu töten. Beide Opfer überlebten die Tat.

 

Der Angeklagte befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.

 

 

 

28 Ns 99/08 (gefährliche Körperverletzung) ¿ 6. Strafkammer als Gericht 2. Instanz

 

3 Angeklagte

1 Nebenklägerin

2 Zeugen

 

Prozesstag: 5. November 2008, 9.00 Uhr, Saal 6 (Altbau)

 

Durch erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Halberstadt vom 24. April 2008 wurde der Angeklagte David S. (geb. Januar 1980) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung, die Angeklagte Antje W. (geb. Januar 1986) wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und der Angeklagte Patrick P. (geb. März 1983) wegen gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

 

Nach dem Urteil des Amtsgerichts fuhr die Angeklagte Antje W. am 24.11.2007 betrunken in Schlangenlinien mit ihrer 3-jährigen Tochter auf dem Fahrrad durch Halberstadt.

 

Am 21.12.2007 kurz vor Mitternacht gingen die drei Angeklagten durch den Park "Plantage" in Halberstadt. Dort rief die Angeklagte Antje W. der 19jährigen Nadine S. zu "Du bist doch links" und stieß sie zu Boden. Das Opfer sagte, dass es weder links noch rechts zu sei, worauf die junge Frau von den drei Angeklagten massiv geschlagen und getreten wurde. Patrick P. hat nach dem Urteil dem Opfer auch an das bedeckte Geschlechtsteil gefasst und dort manipuliert.

 

Alle drei Angeklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Angeklagte Antje W. befindet sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

 

 

Zwei ärzte vor Gericht: Totschlag oder erlaubte Sterbehilfe?

21 Ks 5/07 (Totschlag) ¿ 1. Strafkammer als Schwurgericht

 

2 Angeklagte

3 medizinische Sachverständige

18 Zeugen

1 sachverständiger Zeuge

 

Prozessbeginn: 13. November 2008, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: 18., 19., 20., 25., 26. November

01..,03., 08., 10., 15., 22. Dezember

jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Am 9. März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damaligen Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg Prof. S. (geb. Feb. 1946) und den Stationsarzt Dr. K. (geb. Juni 1955) wegen einer Tat im Mai 2004.

 

Prof. S. soll die Behandlung eines schwerkranken Patienten aus England, der selbst zu einer Willensäußerung nicht mehr fähig war, ohne rechtfertigenden Grund abgebrochen haben (= Totschlag). Dr. K. soll seinem Chef dabei geholfen (=Beihilfe zum Totschlag) und dem Opfer zudem ohne medizinische Indikation stark schmerzstillende/sedierende Medikamente verabreicht haben (=Körperverletzung).

 

Der mehrjährige Abstand zwischen Tat und Hauptverhandlung resultiert aus umfangreichen Ermittlungen, der Einarbeitung in komplizierte medizinische Fragen und der Einholung von insgesamt zwei medizinischen Sachverständigengutachten im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und eines weiteren Gutachtens im gerichtlichen Zwischenverfahren.

 

 

 

Bestechungsprozess gegen Helmut R. geht in die 2. Runde

26 Ns 130/08 (Bestechung) ¿ 8. Strafkammer als Gericht 2. Instanz)

 

1 Angeklagter

3 Zeugen

 

Prozesstag: 19. November 2008, 9.00 Uhr, Saal A12

 

Am 04.06.2008 verurteilte das Amtsgericht Haldensleben den ehemaligen Landwirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt Helmut R. wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung.

 

Das Gericht ist zu folgender überzeugung gelangt. Der Angeklagte war als Finanzberater tätig. Seit dem Jahr 2003 stellte er als Berater einer Tierzuchtfirma der Gemeinde Mahlwinkel das Projekt einer Schweinemastanlage vor. Die Errichtung der Anlage wurde jedoch durch den Gemeinderat abgelehnt

 

Am 6. Dezember 2005 bot der Angeklagte in einem Gespräch mit der Bürgermeisterin der Gemeinde dieser persönlich insgesamt 20.000 Eur dafür an, dass sie das geplante Projekt erneut auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung setzt. Die Bürgermeisterin lehnte ab.

 

Gegen die Verurteilung hat der durch zwei Rechtsanwälte vertretene Angeklagte Berufung eingelegt.

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

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