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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Kettensäge - Prozess wird teilweise neu aufgerollt

14.11.2008, Magdeburg – 56

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 056/08

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 056/08

 

Magdeburg, den 14. November 2008

 

(LG MD) Kettensäge - Prozess wird teilweise neu aufgerollt

22 Ks 19/08 2. Strafkammer als Schwurgericht

 

1 Angeklagte

11 Zeugen

2 Sachverständige

2 Nebenkläger

 

Prozessbeginn: 11. Dezember 2008, 9.3 Uhr, Saal A23

 

Fortsetzungstermine: 12.12., 09.30 Uhr; 16.12. 13.00 Uhr., 18.12. 09.30 Uhr

07.01.2009., 09.30 jeweils Saal E 12

 

 

Mit Urteil vom 13. Dezember 2007 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts den im August 1983 geborenen Angeklagten Maik F. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

 

Der Täter hat im Oktober 2005 in Magdeburg seine damals 21-jährige Freundin getötet, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die Leiche zerteilte er mit einer Kettensäge und vergrub sie auf einem Gartengrundstück seiner Eltern in der Nähe von Dresden. Die Leiche wurde dort im März 2007 aufgefunden.

 

Auf die Revision des Verurteilten wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 8. Juli 2008 (Az. 4 StR 229/08 zu finden über www.bundesgerichtshof.de ) die Verurteilung wegen Mordes aufgehoben. Auch der BGH ist allerdings wie das Landgericht der Auffassung, dass Maik F. die junge Frau getötet hat.

 

In dem neuen Prozess wird die 2. Strafkammer daher nur zu prüfen haben, ob Maik F. eines oder mehrere Mordmerkmale verwirklicht hat, oder ob er "nur" wegen Totschlags zu verurteilen ist.

 

Totschlag wird nach § 212 StGB mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren geahndet.

Bei Mord (§ 211 STGB) kann nur auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden.

 

Der 29. März 2007 festgenommene Täter befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

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