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(LG MD) Urteil wegen versuchten Mordes gegen Mutter des Ilsenburger Säuglings rechtskräftig
25.11.2008, Magdeburg – 58
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/08
Magdeburg, den 25. November 2008
(LG MD) Urteil wegen versuchten Mordes gegen Mutter des Ilsenburger Säuglings rechtskräftig
Am 28. März 2008 verurteilte die 1. Strafkammer die 24jährige Kerstin L. aus Ilsenburg wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die junge Mutter hatte in den frühen Morgenstunden des 18. Oktober 2007 in Ilsenburg kurze Zeit nach der Geburt ihren Jungen in einen Bach geworfen, um ihn zu töten. Tatsächlich war der Säugling bereits vorher ohne Einwirkung der Verurteilten verstorben. Die Mutter wollte ihr Kind töten, weil es nicht in ihre Lebensplanung passte und sie "noch etwa erleben" wollte. Damit liegt das Mordmerkmal niedriger Beweggrund vor. Die Frau befindet sich in dieser Sache seit 30. Oktober 2007 in Haft.
Der für das Landgericht Magdeburg zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat genau ein Jahr nach der Inhaftierung der Frau (Az. 4 StR 352/08, Entscheidung als pdf anbei) die Verurteilung wegen versuchten Mordes bestätigt und der Mutter eine "erschreckende Wegwerfmentalität" attestiert. Auch die Höhe der Strafe hat der BGH nicht beanstandet, sondern sie "in Anbetracht der Tatumstände" als "vergleichsweise milde" beurteilt.
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