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(LG MD) Zwei Ärzte vor Geicht: Urteil vor Weihnachten nicht ausgeschlossen

17.12.2008, Magdeburg – 66

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 066/08

 

Magdeburg, den 17. Dezember 2008

 

(LG MD) Zwei ärzte vor Geicht: Urteil vor Weihnachten nicht ausgeschlossen

21 Ks 5/07 (Totschlag) ¿ 1. Strafkammer als Schwurgericht

 

2 Angeklagte

3 medizinische Sachverständige

18 Zeugen

1 sachverständiger Zeuge

 

In dem am 13. November 2008 begonnenen Prozess hat die Kammer am 15. Dezember die Sachverständigen Prof. Prange (Göttingen) und Prof. Burkert (Halle) zum Gesundheitszustand des Patienten vor dem Abschalten der Beatmungsmaschine gehört.

 

In einem Hinweis hat die Kammer dabei mitgeteilt, dass sie das Gutachten des Sachverständigen Burkert nicht verwerten wird, da das Gericht Zweifel an der Geeignetheit des Sachverständigen hat. Dieser hat in der Hauptverhandlung ausgeführt, dass er keine Zeit gehabt habe, ein umfangreiches Gutachten zu erstatten. Der Sachverständige Burkert hatte in seinem schriftlichen ¿ vorläufigem - Gutachten die Angeklagten belastet.

 

Der Sachverständige Prange hat mit seinem mündlich erstatteten Gutachten die Angeklagten entlastet.

 

Nach dem derzeitigem Verfahrensstand ist daher nicht ausgeschlossen, dass am folgenden Termin

 

22. Dezember 09.30 Uhr

 

Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren werden und noch am gleichen Tag das Urteil fällt.

 

Hinweis: Entscheidend im Strafverfahren ist das in der Hauptverhandlung mündlich erstattete Gutachten eines Sachverständigen.

 

Hintergrund:

Am 9. März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damaligen Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg Prof. S. (geb. Feb. 1946) und den Stationsarzt Dr. K. (geb. Juni 1955) wegen einer Tat im Mai 2004.

 

Prof. S. soll die Behandlung eines schwerkranken Patienten aus England, der selbst zu einer Willensäußerung nicht mehr fähig war, ohne rechtfertigenden Grund abgebrochen haben (= Totschlag). Dr. K. soll seinem Chef dabei geholfen (=Beihilfe zum Totschlag) und dem Opfer zudem ohne medizinische Indikation stark schmerzstillende/sedierende Medikamente verabreicht haben (=Körperverletzung).

 

gez.

Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

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