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Landgericht Magdeburg
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RiLG Christian Löffler
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(AG QLB - Pressestelle LG MD) Bootsunglück auf der Bode; Prozessbeginn Amtsgericht Quedlinburg, Halberstädterstr. 45, 06484 Quedlinburg - Akkreditierungshinweise -

09.02.2009, Magdeburg – 5

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 005/09

 

Magdeburg, den 9. Februar 2009

 

(AG QLB - Pressestelle LG MD) Bootsunglück auf der Bode; Prozessbeginn Amtsgericht Quedlinburg, Halberstädterstr. 45, 06484 Quedlinburg - Akkreditierungshinweise -

 

 

1 Angeklagter

8 Zeugen

1 technischer Sachverständiger

4 Nebenkläger

 

Prozesstag: Dienstag, 17. Februar, 9.00 Uhr

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37jährigen Angeklagten Torsten K. fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

 

Am 20.08.2007 fand eine Bootstour mit einer Gruppe von Kindern in 5 Kajaks auf der Bode von Thale nach Quedlinburg statt. Im Bereich des Wehres bei Wedderstedt kam es dabei zu einem Unglück. Ein Boot mit drei Jungen kenterte. Robert S. ertrank, Pascal B. wurde zwar gerettet liegt aber noch immer im Koma, Florian S. überlebte.

 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen als Tourenführer für den Unfall verantwortlich zu sein. Gegen weitere Beschuldigte wird durch die Staatsanwaltschaft noch ermittelt.

 

Der Strafrahmen der fahrlässigen Tötung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von 5 Jahren, § 222 StGB. Die Hauptverhandlung findet vor der Strafrichterin des Amtsgerichts statt, so dass die Staatsanwaltschaft selbst im Fall einer Verurteilung nicht mit der Verhängung von mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnet.

 

 

 

Für Pressevertreter ist eine vorherige schriftliche Akkreditierung (Brief oder Fax 0391 / 606-2068 oder 2069, KEINE E-Mail) bis zum

Freitag, den 13. Februar 2009, 12.00 Uhr

bei der Pressestelle des Landgerichts erforderlich.

Bei der Akkreditierung ist unbedingt anzugeben:

 

 

Name, Vorname des Journalisten, Medium und Funktion

ob ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird.

ob ggfs. ein O-Ton von einem Vertreter des Gerichts benötigt wird

 

Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sie gilt für alle Prozesstage.

Akkreditierten Journalisten wird eine Bestätigung der Akkreditierung übersandt. Diese ist bei der Einlasskontrolle neben dem Presseausweis oder Personalausweis vorzuzeigen.

 

 

 

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061

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Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

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