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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im April 2009 (Stand: 30 März):
30.03.2009, Magdeburg – 16
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 016/09
Magdeburg, den 30. März 2009
(LG MD) Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im April 2009 (Stand: 30 März):
I.
Zivilprozesse
Schadenersatzprozess
gegen Gentechnikgegner
11 O 2106/08 ¿ 11.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Prozessbeginn:
Donnerstag, 23. April 2009, 13.00 Uhr, Saal A 14
Der mit
Pressemitteilung vom 19. Februar 2009 (6/09) mitgeteilte Termin vom 28. Mai
2009 ist auf obigen Termin im April vorverlegt worden.
Hintergrund:
Bei der 11 Zivilkammer
(Az. 11 O 2106/08) ist derzeit ein Schadensersatzprozess gegen 4 Frauen und 2
Männer anhängig.
In dem Rechtsstreit
macht das
Leibnizinstitut für
Pflanzengenetik in Gatersleben als Kläger vertreten durch die Rechtsanwälte
Kropf und Rehberger in Saarbrücken
gegen 6 Beklagte
Susanne M. und Axel M.,
vertreten durch Rechtsanwalt Heiming aus Heidelberg
Tanja H. und Christian
P., vertreten durch Rechtsanwalt Leyrer aus Tübingen
Patrizia B und Mirjam
A, vertreten durch Rechtsanwältin Brockmann aus Berlin
Schadensersatzansprüche
in 6-stelliger Höhe geltend.
Welche
Farbveränderungen sind bei hochwertigen Möbeln hinzunehmen?
11 O 320/07 ¿ 11.
Zivilkammer
Prozesstermin:
Donnerstag, 30. April 2009, 13.30 Uhr, Saal A 14
Die Parteien (1
Privatperson als Kläger und 1 großes Möbelhaus als Beklagte) aus Magdeburg
streiten darüber, welche Farbveränderungen bei einem hochwertigen Regalsystem
eines deutschen Markenherstellers hinzunehmen sind. Am Prozesstag wird die
Kammer hierzu einen Tischlermeister als Sachverständigen hören.
II.
Strafprozesse
Schwarzfahrt mit der
Straßenbahn in Magdeburg
28 Ns 5/09
(Erschleichen von Leistungen) ¿ 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz
1 Angeklagte
Prozesstag: Mittwoch,
1. April 2009, 13.45 Uhr, Saal A 12
Die 35-jährige
Angeklagte Nicole H. wurde am 8. Dezember 2008 wegen zweier Schwarzfahrten mit
der Straßenbahn in Magdeburg im Mai und Juli 2008 zu einer Freiheitsstrafe von
9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagte verbüßte bereits in den
Jahren 2007 und 2008 u. a. auch wegen gleichartiger Delikte Freiheitsstrafen
und wurde erst am 6. Mai 2008 letztmalig aus der Haft entlassen.
Die geständige Frau hat
gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Schwarzfahrt mit der
Straßenbahn in Magdeburg
26 Ns 17/09
(Erschleichen von Leistungen) ¿ 6. Strafkammer als Gericht II. Instanz
1 Angeklagter
Prozesstag: Montag, 6.
April 2009, 10.00 Uhr, Saal A 12
Der 54-jährige
Angeklagte Peter Z. wurde am 8. Dezember 2008 durch das Amtsgericht Magdeburg
wegen dreier Fahrten mit der Straßenbahn in Magdeburg im März 2008 zu einer
Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt.
Der geständige
Angeklagte hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Teurer ¿Hitlergruß¿
26 Ns 180/08 ¿ 6. Strafkammer
als Gericht II. Instanz
1 Angeklagter
6 Zeugen
Prozesstag: Donnerstag,
9. April 2009, 9.00 Uhr, Saal A 12
Am 14. Oktober 2008
verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im März 1985 geborenen Angeklagten
Daniel H. wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen zu einer Geldstrafe von 8.100,00 ¿ (180 Tagessätze zu je 45,00
¿). Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 12.
April 2008 in Köthen um die Mittagszeit auf einem Parkplatz den sog.
¿Hitlergruß¿ gezeigt hat.
Der Angeklagte hat die
Tat bestritten, so dass das Gericht zur Klärung 6 Zeugen vernehmen wird.
Psychisch kranke
Mutter verletzte ihren Säugling schwer
24 KLs 4/08 ¿ 4.
Strafkammer
1 Angeklagte
2 psychiatrische
Sachverständige
Prozessbeginn:
Donnerstag, 16. April 2009, 9.30 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermin:
Montag, 20. April 2009, 10.00 Uhr, Saal B 12
Am 22. November 2007
verurteilte die 5. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg die im Juni
1983 geborene Angeklagte Heike S. wegen schwerer Körperverletzung und
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Das
Gericht ging dabei davon aus, dass die Angeklagte aufgrund einer psychischen
Erkrankung vermindert schuldfähig war.
Im Juli 2004 warf die
Angeklagte in ihrer damaligen Wohnung in Halberstadt ihre im Juni geborene
Tochter Melanie derart massiv zu Boden, dass das Baby einen Schädelbruch
erlitt. Im Juli 2005 verbrannte die Angeklagte ihre Tochter in der damaligen
Wohnung in Düren mit einem Bügeleisen. Das Kind befindet sich mittlerweile bei
Pflegeeltern und ist schwerstbehindert.
Gegen das Urteil des
Landgerichts ist die Angeklagte in Revision gegangen. Mit Beschuss vom 22.
April 2008 (4 StR 136/08, kann als PDF auf der Seite des Bundesgerichtshofs heruntergeladen
werden) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof
bestätigte den äußeren Tatablauf des Geschehens. Er hegte jedoch Zweifel daran,
ob nicht die Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht sogar schuldunfähig gewesen
ist. Außerdem war der Bundesgerichtshof der Auffassung, dass über die Frage
der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen
fortbestehender Gefährlichkeit neu zu entscheiden ist.
Neben dem Gutachter aus
dem Ursprungsverfahren wird die nun zur Entscheidung berufene 4. Strafkammer
auch einen weiteren psychiatrischen Sachverständigen zu diesen Fragen hören.
Drogenhandel in
Halberstadt
22 KLs 3/08 ¿ 2.
(Jugend-) Strafkammer
1 Angeklagter
3 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag,
17. April 2009, 9.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine:
Montag, 20. April 2008 und Mittwoch, 22. April 2009 jeweils 9.30 Uhr,
Saal E 12
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Dezember 1984 geborenen Angeklagten vor, als zur Tatzeit teilweise
Heranwachsender zwischen März 2005 und September 2008 in 81 Fällen gewerbsmäßig
mit Haschisch bis in den Bereich von jeweils 1 kg Handel getrieben zu haben.
Versuchter Totschlag
in Magdeburg im Dezember 2008
21 Ks 2/09 ¿ 1. Strafkammer
als Schwurgericht
1 Angeklagter
3 Sachverständige
23 Zeugen
Prozessbeginn:
Donnerstag, 02. April 2009, 14.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine:
Montag, 6. April 2009, Donnerstag, 16. April 2009, Mittwoch,
22. April 2009, Mittwoch, 6. Mai 2009, Donnerstag, 7. Mai 2009,
jeweils 9.30 Uhr,
Saal A 23
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im März 1979 geborenen Angeklagten Heiko K. vor, in den frühen
Morgenstunden des 13. Dezember 2008 in Magdeburg in einer Imbissgaststätte in
alkoholisiertem Zustand Streit gesucht haben. Im Rahmen des Streits soll er
dann mehrfach auf den Geschädigten K. und dem diesen zu Hilfe eilenden Zeugen
S. in Tötungsabsicht eingestochen haben.
Der Angeklagte befindet
sich seit 13. Dezember 2008 in Untersuchungshaft.
Christian
Löffler
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