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(LG MD) Landgericht untersagt
Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD den Stadtrat Sören Herbst als
"Oberhetzer" zu bezeichnen
08.05.2009, Magdeburg – 24
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 024/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 024/09
Magdeburg, den 8. Mai 2009
(LG MD) Landgericht untersagt
Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD den Stadtrat Sören Herbst als
"Oberhetzer" zu bezeichnen
Vor
wenigen Tagen erließ die 9. Zivilkammer auf Antrag des Magdeburger
Bündnis90/Die Grünen Politikers Sören Herbst (Antragsteller) ohne mündliche
Verhandlung in einem Eil-Verfahren eine einstweilige Verfügung gegen den
Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD Matthias G (Antragsgegner). Diesem wurde
gerichtlich untersagt,
a)
den Antragsteller als "Oberhetzer" zu bezeichnen,
b)
wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, dem Antragsteller seien "selbst
Menschenleben egal", wenn es um den Erhalt von Posten und Pfründen gehe.
Wegen
einer jeden Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld bis zur Höhe
von ¿ 250.000,- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann,
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten an.
Der Antragsteller hatte glaubhaft gemacht, dass der
Antragsgegner am 17.04.2009 als verantwortlich im Sinne des Presserechts für
das Mitteilungsblatt des NPD-Kreisverbandes, den sog. "Magdeburger
Stadtspiegel¿, in der Internetausgabe entsprechende Äußerungen zum Nachteil des
Antragsteller erschienen.
Das Gericht hat
festgestellt, dass die untersagten Äußerungen ehrverletzend sind und daher
nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind.
Christian Löffler
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