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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LGMD) Folgende Prozesse beginnen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2009 (Stand: 28. Mai 2009):

29.05.2009, Magdeburg – 26

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 026/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 026/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. Mai 2009

 

 

 

(LGMD) Folgende Prozesse beginnen

im Landgericht Magdeburg im Juni 2009 (Stand: 28. Mai 2009):

 

 

 

 

 

I.

Zivilprozesse

 

 

 

 

 

Vergütung für

¿Festveranstaltung zum Abschluss der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft¿ in der

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU

 

 

 

10 O 2101/08 ¿ 10.

Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

 

 

Prozessbeginn:

25.06.2009, 10.15 Uhr, Saal E 11

 

 

 

Die Klägerin, eine

Veranstaltungsorganisatorin mit den Leistungsangeboten von Catering,

Technikausrüstung, pp. nimmt das beklagte Land auf die Zahlung einer Vergütung

für die Durchführung einer Festveranstaltung am 28.06.2007 in der Vertretung

des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel in Anspruch.

Sie fordert zusätzliche 19.763,11 ¿, nachdem von dem beklagten Land ein Betrag

in Höhe von 16.617,55 ¿ bereits gezahlt worden ist.

 

 

 

Die Klägerin begründet

ihren behaupteten Anspruch u. a. mit Zusatzleistungen.

 

 

 

 

 

II.

Strafprozesse

 

 

 

Schüsse nach

Diebstahl im Harz

 

25 KLs 10/09 (Raub pp.)

¿ 5. Strafkammer  als Gericht I. Instanz

 

 

 

Prozessbeginn:

Dienstag, 02. Juni 2009, 9.00 Uhr, Saal  5

 

 

 

Fortsetzungstermin:

Montag, 15. Juni 2009, 9.00 Uhr Saal 5

 

 

 

 

 

3 Angeklagte

 

8 Zeugen

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft den im April 1984 und im September 1983 geborenen und derzeit in

Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten Martin K. und Marcel H. vor,

zusammen mit dem gleichfalls Angeklagten im Mai 1972 geborenen Andreas U. u.a.

in Benneckenstein in der Nacht vom 28.1. zum 29.1.2009 einen Einbruchsdiebstahl

in den PUG-Markt in Benneckenstein begangen zu haben. Dabei sei eine Waffe

mitgeführt worden.  Das Diebesgut soll einen Wert von 545,97 EUR besessen

haben.

 

 

 

Anschließend sollen die

Angeklagten in eine Esso-Tankstelle in Wernigerode eingebrochen sein und

Diebesgut im Werte von 5.954,60 EUR entwendet haben.

 

Bei der anschließenden

Flucht vor einem Polizeistreifenwagen soll der Angeklagte Martin K. den

Angeklagten Marcel H. aufgefordert haben, in Richtung des Polizeifahrzeuges

Schüsse abzugeben, was dieser auch getan haben soll. Die Flucht endete in

Seehausen, wo die Angeklagten von der Polizei gestellt wurden.

 

 

 

Die Angeklagten Marcel

H. und Andreas U. sind geständig

 

 

 

 

 

 

 

Versuchter Totschlag

in Magdeburg am 17.02.2008

 

 

 

22 Ks 8/08 ¿ 2. große

Strafkammer ¿ Jugendkammer ¿ als Gericht I. Instanz:

 

 

 

 

 

Es sind folgende

weitere Termine der nichtöffentlichen Sitzung der 2. Strafkammer

anberaumt worden 

 

 

 

Freitag, 19. Juni 2009,

10.30 Uhr,

 

Montag, 20. Juli 2009,

9.30 Uhr,

 

Freitag, 24. Juli 2009,

9.30 Uhr,

 

Montag, 17. August

2009, 9.30 Uhr,

 

Freitag, 21. August

2009, 11.00 Uhr,

 

Montag, 24. August

2009, 9.30 Uhr,

 

Donnerstag, 27. August.

9.30 Uhr,

 

 

 

Hintergrund: 

 

Dem im März 1990

geborenen Matthias H. sowie dem im Februar 1990 geborenen Enrico W. wirft die

Staatsanwaltschaft vor, als strafrechtlich verantwortliche Jugendliche einen

versuchten Totschlag begangen zu haben, ohne Mörder  zu sein.

 

 

 

Dabei sollen sie am

17.2.2008 in Magdeburg durch Tritte und Schläge einem Bekannten des gesondert

verfolgten David H. mehrere Brüche des Gesichtsschädels beigebracht haben und

dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben. Das Opfer konnte

dank Erster Hilfe von Passanten gerettet werden.

 

 

 

Der gesonderte

Verfolgte David H. ist in einem abgetrennten Verfahren wegen des gleichen

Vorwurfes von der selben Strafkammer am 21.10.2008 zu einer Jugendstrafe von 4

Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist vom Bundesgerichtshof am 8.4.2009

bestätigt worden und somit rechtskräftig.

 

 

 

 

 

 

 

Verdorbene

Lebensmittel in Imbisseinrichtung ¿ Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz

 

24 Ns 1/09 ¿ 4.

Strafkammer als Gericht II. Instanz

 

 

 

 

 

1 Angeklagte

 

4 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: 

 

 

 

Donnerstag, 18.6.2008,

9.30 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Der Angeklagten

deutscher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, als Inhaberin einer

orientalischen Imbisseinrichtung in Magdeburg am 19.07.2007 türkische

Blätterteigtaschen, die sie zuvor selbst zubereitet hatte, zum Verkauf

angeboten zu haben, welche jedoch verdorben gewesen seien.

 

 

 

Die Angeklagte hat

gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 05.02.2009, in dem die

Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zu einer Geldstrafe von

90 Tagessätzen zu je 13,00 ¿ verurteilt worden war, Berufung eingelegt, über

die nunmehr vor dem Landgericht Magdeburg als zweite Instanz verhandelt wird.

 

 

 

 

 

 

 

Sexuelle Nötigung,

Raub am 22.03.2007 in Magdeburg

 

22 KLs 17/07 ¿  2.

große Strafkammer als Jugendkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

1 Sachverständiger

 

3 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: Freitag,

26. Juni 2009, 9.00 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermin: Dienstag,

30. Juni 2009, 9.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft dem im Oktober 1977 geborenen Angeklagten Andreas B. , welcher zuletzt

ohne festen Wohnsitz war und sich derzeit in der JVA Dessau befindet, sowie der

im Februar 1990 geborenen Angeklagten  Vanessa D., diese als  strafrechtlich

verantwortliche Jugendliche, vor, nach einem Trinkgelage mit einem gesondert

Verfolgten dem später Geschädigten in dessen Wohnung unter Einsatz von Gewalt

ein Handy entwendet zu haben.

 

 

 

Ferner hätte der Angeklagte

Andreas B. unter Gewaltanwendung bei dem Geschädigten gegen dessen Willen den

Fingerverkehr durchgeführt.

 

 

 

 

 

Vergewaltigung in

Magdeburg, Wiener Straße im August 2008

 

25 Kls 17/09 ¿

Öffentliche Sitzung der 5. Strafkammer  als Gericht I. Instanz

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

4 Zeugen

 

1 Nebenklägerin

 

 

 

Prozessbeginn: Montag,

29. Juni 2009, 9.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:

Mittwoch, 01. Juli  2009,  9.00 Uhr,  Saal  C 12

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft dem im Dezember 1980 in Potsdam geborenen russischen Staatsangehörigen

Konstantin K., welcher sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, vor, am

17.09.2008 in Magdeburg eine Vergewaltigung begangen zu haben. So soll der

Angeklagte in der Wiener Straße gegen 4.00 Uhr die ihm unbekannte Geschädigte

nach deren Discothekenbesuch aufgelauert und unter Gewaltanwendung zum

Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Anschließend habe er das Handy der

Geschädigten entwendet.

 

 

 

 

 

 

 

(Thomas Kluger)

 

stellv. Pressesprecher

 

 

 

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