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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LGMD) Folgende Prozesse beginnen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2009 (Stand: 28. Mai 2009):
29.05.2009, Magdeburg – 26
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 026/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 026/09
Magdeburg, den 29. Mai 2009
(LGMD) Folgende Prozesse beginnen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2009 (Stand: 28. Mai 2009):
I.
Zivilprozesse
Vergütung für
¿Festveranstaltung zum Abschluss der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft¿ in der
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU
10 O 2101/08 ¿ 10.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Prozessbeginn:
25.06.2009, 10.15 Uhr, Saal E 11
Die Klägerin, eine
Veranstaltungsorganisatorin mit den Leistungsangeboten von Catering,
Technikausrüstung, pp. nimmt das beklagte Land auf die Zahlung einer Vergütung
für die Durchführung einer Festveranstaltung am 28.06.2007 in der Vertretung
des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel in Anspruch.
Sie fordert zusätzliche 19.763,11 ¿, nachdem von dem beklagten Land ein Betrag
in Höhe von 16.617,55 ¿ bereits gezahlt worden ist.
Die Klägerin begründet
ihren behaupteten Anspruch u. a. mit Zusatzleistungen.
II.
Strafprozesse
Schüsse nach
Diebstahl im Harz
25 KLs 10/09 (Raub pp.)
¿ 5. Strafkammer als Gericht I. Instanz
Prozessbeginn:
Dienstag, 02. Juni 2009, 9.00 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermin:
Montag, 15. Juni 2009, 9.00 Uhr Saal 5
3 Angeklagte
8 Zeugen
Die Staatsanwaltschaft
wirft den im April 1984 und im September 1983 geborenen und derzeit in
Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten Martin K. und Marcel H. vor,
zusammen mit dem gleichfalls Angeklagten im Mai 1972 geborenen Andreas U. u.a.
in Benneckenstein in der Nacht vom 28.1. zum 29.1.2009 einen Einbruchsdiebstahl
in den PUG-Markt in Benneckenstein begangen zu haben. Dabei sei eine Waffe
mitgeführt worden. Das Diebesgut soll einen Wert von 545,97 EUR besessen
haben.
Anschließend sollen die
Angeklagten in eine Esso-Tankstelle in Wernigerode eingebrochen sein und
Diebesgut im Werte von 5.954,60 EUR entwendet haben.
Bei der anschließenden
Flucht vor einem Polizeistreifenwagen soll der Angeklagte Martin K. den
Angeklagten Marcel H. aufgefordert haben, in Richtung des Polizeifahrzeuges
Schüsse abzugeben, was dieser auch getan haben soll. Die Flucht endete in
Seehausen, wo die Angeklagten von der Polizei gestellt wurden.
Die Angeklagten Marcel
H. und Andreas U. sind geständig
Versuchter Totschlag
in Magdeburg am 17.02.2008
22 Ks 8/08 ¿ 2. große
Strafkammer ¿ Jugendkammer ¿ als Gericht I. Instanz:
Es sind folgende
weitere Termine der nichtöffentlichen Sitzung der 2. Strafkammer
anberaumt worden
Freitag, 19. Juni 2009,
10.30 Uhr,
Montag, 20. Juli 2009,
9.30 Uhr,
Freitag, 24. Juli 2009,
9.30 Uhr,
Montag, 17. August
2009, 9.30 Uhr,
Freitag, 21. August
2009, 11.00 Uhr,
Montag, 24. August
2009, 9.30 Uhr,
Donnerstag, 27. August.
9.30 Uhr,
Hintergrund:
Dem im März 1990
geborenen Matthias H. sowie dem im Februar 1990 geborenen Enrico W. wirft die
Staatsanwaltschaft vor, als strafrechtlich verantwortliche Jugendliche einen
versuchten Totschlag begangen zu haben, ohne Mörder zu sein.
Dabei sollen sie am
17.2.2008 in Magdeburg durch Tritte und Schläge einem Bekannten des gesondert
verfolgten David H. mehrere Brüche des Gesichtsschädels beigebracht haben und
dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben. Das Opfer konnte
dank Erster Hilfe von Passanten gerettet werden.
Der gesonderte
Verfolgte David H. ist in einem abgetrennten Verfahren wegen des gleichen
Vorwurfes von der selben Strafkammer am 21.10.2008 zu einer Jugendstrafe von 4
Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist vom Bundesgerichtshof am 8.4.2009
bestätigt worden und somit rechtskräftig.
Verdorbene
Lebensmittel in Imbisseinrichtung ¿ Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz
24 Ns 1/09 ¿ 4.
Strafkammer als Gericht II. Instanz
1 Angeklagte
4 Zeugen
Prozessbeginn:
Donnerstag, 18.6.2008,
9.30 Uhr, Saal B 12
Der Angeklagten
deutscher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, als Inhaberin einer
orientalischen Imbisseinrichtung in Magdeburg am 19.07.2007 türkische
Blätterteigtaschen, die sie zuvor selbst zubereitet hatte, zum Verkauf
angeboten zu haben, welche jedoch verdorben gewesen seien.
Die Angeklagte hat
gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 05.02.2009, in dem die
Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zu einer Geldstrafe von
90 Tagessätzen zu je 13,00 ¿ verurteilt worden war, Berufung eingelegt, über
die nunmehr vor dem Landgericht Magdeburg als zweite Instanz verhandelt wird.
Sexuelle Nötigung,
Raub am 22.03.2007 in Magdeburg
22 KLs 17/07 ¿ 2.
große Strafkammer als Jugendkammer
2 Angeklagte
1 Sachverständiger
3 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag,
26. Juni 2009, 9.00 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermin: Dienstag,
30. Juni 2009, 9.30 Uhr, Saal E 12
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Oktober 1977 geborenen Angeklagten Andreas B. , welcher zuletzt
ohne festen Wohnsitz war und sich derzeit in der JVA Dessau befindet, sowie der
im Februar 1990 geborenen Angeklagten Vanessa D., diese als strafrechtlich
verantwortliche Jugendliche, vor, nach einem Trinkgelage mit einem gesondert
Verfolgten dem später Geschädigten in dessen Wohnung unter Einsatz von Gewalt
ein Handy entwendet zu haben.
Ferner hätte der Angeklagte
Andreas B. unter Gewaltanwendung bei dem Geschädigten gegen dessen Willen den
Fingerverkehr durchgeführt.
Vergewaltigung in
Magdeburg, Wiener Straße im August 2008
25 Kls 17/09 ¿
Öffentliche Sitzung der 5. Strafkammer als Gericht I. Instanz
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
4 Zeugen
1 Nebenklägerin
Prozessbeginn: Montag,
29. Juni 2009, 9.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin:
Mittwoch, 01. Juli 2009, 9.00 Uhr, Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Dezember 1980 in Potsdam geborenen russischen Staatsangehörigen
Konstantin K., welcher sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, vor, am
17.09.2008 in Magdeburg eine Vergewaltigung begangen zu haben. So soll der
Angeklagte in der Wiener Straße gegen 4.00 Uhr die ihm unbekannte Geschädigte
nach deren Discothekenbesuch aufgelauert und unter Gewaltanwendung zum
Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Anschließend habe er das Handy der
Geschädigten entwendet.
(Thomas Kluger)
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