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(LG MD) Teures Parken -
Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 5. Juni (Az. V ZR
144/08) über einen Fall aus Magdeburg
04.06.2009, Magdeburg – 27
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 027/09
Magdeburg, den 4. Juni 2009
(LG MD) Teures Parken -
Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 5. Juni (Az. V ZR
144/08) über einen Fall aus Magdeburg
Anliegend ein Auszug aus der Pressemitteilung des
Bundesgerichtshof 107/09:
¿AG Magdeburg - 151 C 2968/07 - Entscheidung
vom 31. Januar 2008
LG Magdeburg - 1 S 70/08 - Entscheidung vom 8.
Juli 2008
Dem Beklagten gehört ein Grundstück, das als Parkplatz für
einen Einkaufsmarkt genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern
hingewiesen, ebenso darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Am 20. April 2007 stellte der Kläger seinen PKW unbefugt
auf dem Parkplatz ab. Zwischen 19.00 Uhr und 19.15 Uhr wurde sein Fahrzeug von
einem Unternehmer abgeschleppt, der aufgrund Vertrages mit dem Beklagten
beauftragt ist, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und ¿ unter
bestimmten Voraussetzungen ¿ widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen.
Der Vertrag regelt auch die Höhe der Abschleppkosten. Der Kläger löste das
Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten (150 ¿) aus und nimmt mit der
vorliegenden Klage den Beklagten auf Erstattung der Kosten in Anspruch. Amts-
und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Revision
zur Klärung der Frage zugelassen, unter welchen Voraussetzung dem Besitzer bei
unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zusteht und ob er die
Wahrnehmung der damit verbundenen Maßnahmen einem Abschleppunternehmen
übertragen darf. ¿
Nähere
Informationen zum Sachverhalt ergeben sich auch aus unserer Pressemitteilung
36/08.
Christian
Löffler
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