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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Teures Parken -
Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 5. Juni (Az. V ZR
144/08) über einen Fall aus Magdeburg

04.06.2009, Magdeburg – 27

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 027/09

 

 

 

Magdeburg, den 4. Juni 2009

 

 

 

(LG MD) Teures Parken -

Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 5. Juni (Az. V ZR

144/08) über einen Fall aus Magdeburg

 

 

 

Anliegend ein Auszug aus der Pressemitteilung des

Bundesgerichtshof 107/09:

 

 

 

¿AG Magdeburg - 151 C 2968/07 - Entscheidung

vom 31. Januar 2008

 

LG Magdeburg - 1 S 70/08 - Entscheidung vom 8.

Juli 2008

 

Dem Beklagten gehört ein Grundstück, das als Parkplatz für

einen Einkaufsmarkt genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern

hingewiesen, ebenso darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge

kostenpflichtig abgeschleppt werden.

 

Am 20. April 2007 stellte der Kläger seinen PKW unbefugt

auf dem Parkplatz ab. Zwischen 19.00 Uhr und 19.15 Uhr wurde sein Fahrzeug von

einem Unternehmer abgeschleppt, der aufgrund Vertrages mit dem Beklagten

beauftragt ist, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und ¿ unter

bestimmten Voraussetzungen ¿ widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen.

Der Vertrag regelt auch die Höhe der Abschleppkosten. Der Kläger löste das

Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten (150 ¿) aus und nimmt mit der

vorliegenden Klage den Beklagten auf Erstattung der Kosten in Anspruch. Amts-

und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Revision

zur Klärung der Frage zugelassen, unter welchen Voraussetzung dem Besitzer bei

unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zusteht und ob er die

Wahrnehmung der damit verbundenen Maßnahmen einem Abschleppunternehmen

übertragen darf. ¿

 

Nähere

Informationen zum Sachverhalt ergeben sich auch aus unserer Pressemitteilung

36/08.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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