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(LG MD) Busunglück A 14 bei
Könnern am 18.06.2007: Verfahren wird fortgesetzt
02.07.2009, Magdeburg – 29
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 029/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 029/09
Magdeburg, den 2. Juli 2009
(LG MD) Busunglück A 14 bei
Könnern am 18.06.2007: Verfahren wird fortgesetzt
25 KLs 32/07
(fahrlässige Tötung u.a.) ¿ 5. Strafkammer
1 Angeklagter
13 Nebenkläger
4 Zeugen
Prozesstag: Donnerstag,
29. Oktober 2009, 9.30 Uhr, Saal 6
Der ursprünglich für
den 24. April 2008 geplante Prozessbeginn musste wegen Erkrankung des
Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Der Angeklagte war lebensbedrohlich
erkrankt. Diese Erkrankung stand in keinem Zusammenhang mit dem Unfall vom Juni
2007. Mit Beschluss vom 13. Juni 2008 hat das Gericht das Verfahren gegen den
LKW Fahrer vorläufig eingestellt. Mittlerweile ist der Angeklagte soweit
genesen, dass er wieder verhandlungsfähig ist. Die vorläufige Einstellung wurde
aufgehoben und das Verfahren geht weiter.
Die
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erhob am 20.11.2007 Anklage gegen den im
Februar 1961 geborenen Angeklagten Herrmann R. aus Niedersachsen. Ihm wird zur
Last gelegt, dass er am 18.06.2007 auf der Bundesautobahn 14 in Höhe der Stadt
Könnern in 13 Fällen durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen und in 22
Fällen durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person
verursacht haben soll.
Dem
Angeklagten wird vorgeworfen, als Fahrer eines LKW mit Anhänger aus
Unachtsamkeit den vor ihm fahrenden Reisebus aus dem Blick verloren zu haben.
Er sei deshalb mit seinem Lkw auf den Reisebus aufgefahren, so dass dieser die
Leitplanke durchbrach und die Autobahnböschung hinunterrutschte, wobei 13
Businsassen verstarben und 22 Personen verletzt wurden. Der Angeklagte hat sich
im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.
Im
Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Geldstrafe
oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen.
Christian
Löffler
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