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(LG MD) Busunglück A 14 bei
Könnern am 18.06.2007: Verfahren wird fortgesetzt

02.07.2009, Magdeburg – 29

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 029/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 029/09

 

 

 

Magdeburg, den 2. Juli 2009

 

 

 

(LG MD) Busunglück A 14 bei

Könnern am 18.06.2007: Verfahren wird fortgesetzt

 

 

 

25 KLs 32/07 

(fahrlässige Tötung u.a.) ¿ 5. Strafkammer  

 

 

 

1 Angeklagter

 

13 Nebenkläger

 

4 Zeugen

 

 

 

Prozesstag: Donnerstag,

29. Oktober 2009, 9.30 Uhr, Saal  6

 

 

 

 

 

Der ursprünglich für

den 24. April 2008 geplante Prozessbeginn musste wegen  Erkrankung des

Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Der Angeklagte war lebensbedrohlich

erkrankt. Diese Erkrankung stand in keinem Zusammenhang mit dem Unfall vom Juni

2007. Mit Beschluss vom 13. Juni 2008 hat das Gericht das Verfahren gegen den

LKW Fahrer vorläufig eingestellt. Mittlerweile ist der Angeklagte soweit

genesen, dass er wieder verhandlungsfähig ist. Die vorläufige Einstellung wurde

aufgehoben und das Verfahren geht weiter.

 

 

 

Die

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erhob am 20.11.2007 Anklage gegen den im

Februar 1961 geborenen Angeklagten Herrmann R. aus Niedersachsen. Ihm wird zur

Last gelegt, dass er am 18.06.2007 auf der Bundesautobahn 14 in Höhe der Stadt

Könnern in 13 Fällen durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen und in 22

Fällen durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person

verursacht haben soll.

 

Dem

Angeklagten wird vorgeworfen,  als Fahrer eines LKW mit Anhänger aus

Unachtsamkeit den vor ihm fahrenden Reisebus aus dem Blick verloren zu haben.

Er sei deshalb mit seinem Lkw auf den Reisebus aufgefahren, so dass dieser die

Leitplanke durchbrach und die Autobahnböschung hinunterrutschte, wobei 13

Businsassen verstarben und 22 Personen verletzt wurden. Der Angeklagte hat sich

im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.

 

Im

Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Geldstrafe

oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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