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Landgericht Magdeburg
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[LG MD] Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im August 2009 (Stand: 28.07.2009)
30.07.2009, Magdeburg – 36
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 036/09
Magdeburg, den 30. Juli 2009
[LG MD] Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im August 2009 (Stand: 28.07.2009)
I.
Zivilprozesse
Zwei sind einer
zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion
9 O 1286/09 (347) ¿ 9.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
9 O 1318/09 (355) ¿ 9.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Vor
dem Landgericht gibt es einen Zivilprozess zur Frage, wer die Zuschauer im
Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf.
Die
Klägerin, die Catering Company Magdeburg GmbH (= alter Caterer, vertreten durch
die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig) hatte mit der
vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag.
Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt.
Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer
für Handelssachen. Mittlerweile gibt es einen neuen Caterer und dem alten
Caterer gegenüber wurde ein Hausverbot für das Stadiongelände ausgesprochen.
Gegen dieses Hausverbot wendete sich der alte Caterer in einem Eilverfahren mit
Antrag vom 21.07.2009.
Nur
zwei Tage später hat die 9. Zivilkammer am Freitag, den 23.07.2009 - ohne
mündliche Verhandlung - es den drei Beklagten, dem neuen Caterer (Fa. Denise
Meyer, Inhaberin des Hotel und Gasthauses ¿Zum Lindenweiler¿, Magdeburg), der
Stadion Magdeburg GmbH & Co KG sowie dem 1. FC Magdeburg untersagt, den
alten Caterer darin zu hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen.
Erstmalig galt diese Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des
Verstoßes gegen die gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis
zu 250.000 ¿, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Gegen
die gerichtliche Anordnung haben zwei der Beklagten (vertreten durch die
Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg) Widerspruch eingelegt. Über diesen
Widerspruch verhandelt die 9. Zivilkammer in öffentlicher mündlicher Verhandlung
am
Mittwoch, den 12. August 2009 um 09.30, Saal B 11
Bis zu einer etwaigen
Änderung der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der mündlichen Verhandlung
dürfen bei den kommenden Spielen beide Caterer im Stadion ihren Geschäften
nachgehen.
II. Strafprozesse
Zweiter
Geldfälscherprozess beginnt
25 KLs 27/09 ¿ 5.
Strafkammer
1 Angeklagter
4 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
3 August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: Dienstag,
11. August 2009, 13.30 Uhr, Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. vor, von Oktober 2007
bis in den April 2009 hinein sieben Straftaten begangen zu haben. Bei sechs der
Straftaten soll es sich um Falschgelddelikte handeln, wobei der Angeklagte
sowohl Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert
soll zwischen 1.000 und 40.000 ¿ gelegen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten
vorgeworfen, ein Gewehr nebst Munition ohne die erforderliche Erlaubnis
verkauft zu haben.
Der Angeklagte hat sich
im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen und befindet sich seit
April 2009 in Untersuchungshaft.
Prozess um
Geiselnahme im Maßregelvollzug des Landeskrankenhauses in Bernburg wird neu
aufgerollt
25 KLs 25/09 ¿ 5.
Strafkammer
1 Angeklagter
Prozesstag: Donnerstag,
6. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Mit Urteil der 2. Strafkammer
vom 3. Juli 2008 wurde der Angeklagte Benny H. (geb. Mai 1982) wegen
Geiselnahme und Raub zu einer Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren verurteilt. Der
Angeklagte und ein mittlerweile rechtskräftig verurteilter Mittäter waren am
22. Juli 2007 im Landeskrankenhaus in Bernburg untergebracht, da ein Gericht
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hatte. Am 22. Juli
2007 gegen 15.00 Uhr brachen der Angeklagte und der Mittäter aus dem
Maßregelvollzug aus, indem sie Pfleger überwältigten und kurzzeitig als Geisel
nahmen. Auf die Revision des Angeklagten wurde durch den Bundesgerichtshof
(BGH) mit Beschluss vom 7. April 2009 (Az.: 4 Str 601/08) zu finden über www.bundesgerichtshof.de) die
Verurteilung teilweise aufgehoben. Zwar gelangte auch der Bundesgerichtshof zu
der Überzeugung, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten begangen
hatte, jedoch wurde der Strafausspruch aufgehoben. Dies bedeutet, dass die 5.
Strafkammer nunmehr über die Höhe der verhängten Strafe neu zu befinden hat.
Der Angeklagte befindet
sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Versuchte Erpressung
in Magdeburg
25 KLs 3/09 ¿ 5.
Strafkammer
1 Angeklagter
7 Zeugen
1 psychiatrischer
Sachverständiger
Prozessbeginn: Montag,
10. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: Mittwoch,
19. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Die
Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1983 geborenen Angeklagten Peter V. vor,
in Magdeburg am 24. Mai und 15. September 2008 versucht zu haben, 2 Menschen zu
erpressen.
Bei
der Tat im Mai 2008 soll es darum gegangen sein, dass der Geschädigte für den
Angeklagten via Internet Handyverträge für diesen abschließen sollte. Bei der
Tat im September 2008 soll der Angeklagte die Herausgabe eines Basecaps, eines
Handys sowie von Bargeld eines Opfers gefordert haben. In beiden Fällen gelang
des dem Angeklagten nicht, Beute zu machen.
Steuerdelikte
in Halberstadt aus den Jahren 2000-2001
24
KLs 1/09 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer
1
Angeklagter
7
Zeugen
Prozessbeginn:
Dienstag, 11. August 2009, 09.30 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine: 17.
August, 27. August, 16. September, 22. September und
5. Oktober 2009, jeweils 09.30 Uhr
Mit
Anklageschrift vom Februar 2009 wirft die Staatsanwaltschaft dem im Juli 1966
geborenen Angeklagten Ulrich L. vor, in Halberstadt im Mai 2000 und Februar
2001 drei Steuerdelikte begangen zu haben, wobei es jeweils um Mehrwertsteuer
gegangen sein soll. In dem ersten Fall soll der Angeklagt versucht haben, zu
Gunsten einer Gesellschaft einen Steuervorteil in Höhe von über 5 Mio. DM zu
erlangen. Das Geld ist jedoch durch das zuständige Finanzamt Halberstadt nicht
ausgezahlt worden. Bei der zweiten Tat sollen Umsatzsteuern in Höhe von über 1
Mio. DM verkürzt worden sein. Bei der dritten Tat soll ein ungerechtfertigter
Steuervorteil in Höhe von rund 26.000,00 DM erlangt worden sein.
Raub und
Vergewaltigung in Magdeburg
22 KLs 17/07 ¿ 2.
Jugend-Strafkammer
2 Angeklagte
1 medizinische
Sachverständige
4 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
12. August 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermin: 13.
August 13.00 Uhr, Saal E 12
Den 2 Angeklagten
Andreas B. (geb. Oktober 1977) und Vanessa D. (geb. Februar 1990) werden drei
Straftaten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen am 22. März 2007 in Magdeburg
einen Bekannten in dessen Wohnung beraubt, vergewaltigt und geschlagen haben.
Alle Beteiligten sollen unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
Überfall auf
Theaterschauspieler in Halberstadt am 9. Juni 2007
Berufungsprozess beginnt
(siehe bereits
Pressemitteilungen 32/09 und 33/09)
Am 17. August 2009
um 10.00 Uhr beginnt der Berufungsprozess wegen des Überfalls auf Theaterschauspieler in
Halberstadt am 9. Juni 2007. Vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg
muss sich in dem Verfahren 2. Instanz nur noch der im Februar 1985 geborene
Christian W. verantworten.
Christian W. ist am 28.
Mai 2008 in dem im Oktober 2007 begonnen Prozess durch das Amtsgericht
Halberstadt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2
Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil haben sich sowohl
der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft und Nebenklage gewandt. Die
drei Mitangeklagten sind im Verfahren vor dem Amtsgericht freigesprochen
worden. Christian W. hat im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Der
Angeklagte ist u.a. wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft.
Vorstrafen wegen
rechtsgerichteter Straftaten existieren nicht.
Der Prozess gegen
Christian W. muss weitgehend komplett neu aufgerollt werden. Das Gericht hat
vorerst die folgenden 11 Verhandlungstage anberaumt.
17. August,
1., 15. September
6., 27. Oktober
10., 24. November
1., 8., 15. und 22.
Dezember jeweils um 10.00 Uhr
Für Pressevertreter ist eine vorherige schriftliche Akkreditierung ( Telefax, Brief, KEINE
E-Mail) bis zum
Montag, den 10. August 2009
bei der Pressestelle des Landgerichts erforderlich.
Bei der Akkreditierung ist unbedingt anzugeben:
a.
Medium
und Funktion
b.
ob
ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird.
3. Die
Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sie gilt
für alle Prozesstage.
4. Akkreditierten
Journalisten wird eine Bestätigung der Akkreditierung übersandt. Diese ist bei
der Einlasskontrolle neben dem Presseausweis oder Personalausweis vorzuzeigen.
Dritter
Geldfälscherprozess beginnt
25 KLs 29/09 ¿ 5.
Strafkammer
1 Angeklagter
2 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
20. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: Freitag,
21. August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Juni 1967 geborenen Angeklagten Uwe S. vor, von Dezember 2008 bis
Februar 2009 hinein neun Straftaten begangen zu haben. Bei acht der Straftaten
soll es sich um Falschgelddelikte gehandelt haben, wobei der Angeklagte sowohl
Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert soll bis
30.000,00 ¿ betragen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, zwei
Pistolen und ein Gewehr gelagert zu haben.
Der Angeklagte hat sich
im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen und befindet sich seit
April 2009 in Untersuchungshaft.
Sexueller Missbrauch
und Vergewaltigung in Magdeburg
22 KLs 4/09 ¿ 2.
Jugendschutz - Strafkammer
1 Angeklagter
4 Nebenkläger
6 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
19. August 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine:
31. August, 9. September, 11. September jeweils 09.30 Uhr Saal E 12
Dem im November 1962
geborenen Angeklagten Ralf d. werden 4 Straftaten aus den Jahren 1992 bis 2000
vorgeworfen. Der Angeklagte soll 2 Jungen und 2 Mädchen sexuell missbraucht
haben. Die Taten soll der Angeklagte begangen haben als er die Kinder
beaufsichtigte.
Im Ermittlungsverfahren
hat der nicht vorbestrafte Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch
gemacht.
Christian Löffler
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