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[LG MD] Prozess gegen
Gentechnikgegner in Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg
30.07.2009, Magdeburg – 37
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 037/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 037/09
Magdeburg, den 30. Juli 2009
[LG MD] Prozess gegen
Gentechnikgegner in Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg
11 O 2106/08 ¿ 11.
Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg als Gericht I. Instanz
9 U 116/09 ¿ 9.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg als Gericht II. Instanz
In obigem Verfahren hat
das Landgericht am 11. Juni 2009 ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil
verkündet.
Das Landgericht hat
entschieden, dass die 6 Beklagten grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen.
Auf der anderen Seite hat es festgestellt, dass der vom Leibnizinstitut
insgesamt geltend gemachte Schaden von rund 245.000 ¿ deutlich überhöht ist und
die Klage des Instituts bereits in Höhe von rund 141.000 ¿ abgewiesen.
Gegen dieses Urteil
haben sowohl das Leibnizinstitut als auch die 6 Beklagten Berufung eingelegt.
Die Sache liegt dem
Oberlandesgericht Naumburg zur Entscheidung vor. Die Frist zur Begründung der
Berufung ist noch nicht abgelaufen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht
fest.
Die weitere
Pressearbeit erfolgt von der Pressestelle des Oberlandesgerichts.
Hintergrund:
In dem Rechtsstreit
macht das
Leibnizinstitut für
Pflanzengenetik in Gatersleben als Kläger vertreten durch die Rechtsanwälte
Kropf und Rehberger in Saarbrücken
gegen 6 Beklagte
Susanne M. und Axel M.,
vertreten durch Rechtsanwalt Heiming aus Heidelberg
Tanja H. und Christian
P., vertreten durch Rechtsanwalt Leyrer aus Tübingen
Patrizia B und Mirjam A,
vertreten durch Rechtsanwältin Brockmann aus Berlin
Schadensersatzansprüche
von rund 245.000 ¿ geltend. Die Beklagten haben am 21. April 208 ein
Versuchsfeld in Gatersleben u.a. mit gentechnisch veränderten Pflanzen beinahe
zur Hälfte zerstört. Dabei wurden sie durch ein Kamerateam und einen Fotografen
begleitet.
Christian Löffler
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