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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

[LG MD] Konkurrenz zweier Caterer
im Magdeburger Fußballstadion

31.07.2009, Magdeburg – 39

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 039/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 039/09

 

 

 

Magdeburg, den 31. Juli 2009

 

 

 

[LG MD] Konkurrenz zweier Caterer

im Magdeburger Fußballstadion

 

 

 

Zwei sind einer

zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

 

9 O 1286/09 (347) ¿ 9.

Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

9 O 1318/09 (355) ¿ 9.

Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

 

 

Hier ist in der

Monatsvorschau für August 2009 36/09 der Sachverhalt nicht ganz richtig

dargestellt worden. Daher nun eine korrigierte Fassung (Änderungen in

Fettdruck):

 

 

 

Vor

dem Landgericht gibt es einen Zivilprozess zur Frage, wer die Zuschauer im

Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf.

 

 

 

Die

Klägerin, die Catering Company Magdeburg GmbH (= alter Caterer, vertreten durch

die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig) hatte mit der

vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag.

Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt.

Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer

für Handelssachen. Mittlerweile gibt es einen neuen Caterer und dem alten

Caterer gegenüber wurde ein Hausverbot für das Stadiongelände ausgesprochen.

Gegen dieses Hausverbot wendete sich der alte Caterer in einem Eilverfahren mit

Antrag vom 21.07.2009.

 

 

 

Nur

zwei Tage später hat die 9. Zivilkammer am Freitag, den 23.07.2009 - ohne

mündliche Verhandlung - es zwei Beklagten der Stadion Magdeburg GmbH

& Co KG sowie dem 1. FC Magdeburg untersagt, den alten Caterer darin zu

hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese

Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die

gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise

Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

 

 

 

Gegen

die gerichtliche Anordnung hat die Stadion Magdeburg GmbH & Co KG (vertreten

durch die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg) Widerspruch eingelegt. Über

diesen Widerspruch verhandelt die 9. Zivilkammer in öffentlicher mündlicher

Verhandlung am

 

 

 

Mittwoch, den 12. August 2009 um 09.30, Saal B 11

 

 

 

Bis zu einer etwaigen

Änderung der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der mündlichen Verhandlung

dürfen bei den kommenden Spielen beide Caterer im Stadion ihren Geschäften

nachgehen.

 

 

 

 

 

 

 

Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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