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[LG MD] Konkurrenz zweier Caterer
im Magdeburger Fußballstadion
31.07.2009, Magdeburg – 39
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 039/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 039/09
Magdeburg, den 31. Juli 2009
[LG MD] Konkurrenz zweier Caterer
im Magdeburger Fußballstadion
Zwei sind einer
zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion
9 O 1286/09 (347) ¿ 9.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
9 O 1318/09 (355) ¿ 9.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Hier ist in der
Monatsvorschau für August 2009 36/09 der Sachverhalt nicht ganz richtig
dargestellt worden. Daher nun eine korrigierte Fassung (Änderungen in
Fettdruck):
Vor
dem Landgericht gibt es einen Zivilprozess zur Frage, wer die Zuschauer im
Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf.
Die
Klägerin, die Catering Company Magdeburg GmbH (= alter Caterer, vertreten durch
die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig) hatte mit der
vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag.
Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt.
Über die Wirksamkeit der Kündigung streiten die Parteien bereits vor der Kammer
für Handelssachen. Mittlerweile gibt es einen neuen Caterer und dem alten
Caterer gegenüber wurde ein Hausverbot für das Stadiongelände ausgesprochen.
Gegen dieses Hausverbot wendete sich der alte Caterer in einem Eilverfahren mit
Antrag vom 21.07.2009.
Nur
zwei Tage später hat die 9. Zivilkammer am Freitag, den 23.07.2009 - ohne
mündliche Verhandlung - es zwei Beklagten der Stadion Magdeburg GmbH
& Co KG sowie dem 1. FC Magdeburg untersagt, den alten Caterer darin zu
hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese
Anordnung für das Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die
gerichtliche Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Gegen
die gerichtliche Anordnung hat die Stadion Magdeburg GmbH & Co KG (vertreten
durch die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg) Widerspruch eingelegt. Über
diesen Widerspruch verhandelt die 9. Zivilkammer in öffentlicher mündlicher
Verhandlung am
Mittwoch, den 12. August 2009 um 09.30, Saal B 11
Bis zu einer etwaigen
Änderung der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der mündlichen Verhandlung
dürfen bei den kommenden Spielen beide Caterer im Stadion ihren Geschäften
nachgehen.
Christian Löffler
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