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[LG MD] Tötung der schwangeren
Ehefrau - Angeklagter in Psychiatrie vorläufig untergebracht
31.07.2009, Magdeburg – 38
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 038/09
Magdeburg, den 31. Juli 2009
[LG MD] Tötung der schwangeren
Ehefrau - Angeklagter in Psychiatrie vorläufig untergebracht
21 Ks 6/09 ¿ 1.
Strafkammer - Schwurgericht
Das Landgericht hat den
Haftbefehl gegen den Angeklagten in einen Unterbringungsbefehl (§ 126 a StPO)
umgewandelt.
Dies bedeutet, dass der
Angeklagte nunmehr in einem psychiatrischen Krankenhaus und nicht mehr in einer
Justizvollzugsanstalt untergebracht ist. Ursache hierfür ist, dass die
vorläufige Untersuchung durch einen psychiatrischen Sachverständiger ergeben
hat, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Angeklagte
bereits zum Zeitpunkt der Tat an einer schweren psychischen Erkrankung litt.
Der Angeklagte befindet
sich in der geschlossenen, gesicherten Abteilung und wird dort auch durch den
Sachverständigen weiter untersucht und beobachtet.
Der Angeklagte ist
dringend verdächtig in der Nacht zum 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine
hochschwangere Ehefrau getötet zu haben. Auch das ungeborene Kind hat die Tat
nicht überlebt.
Christian Löffler
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