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[LG MD] Tötung der schwangeren
Ehefrau - Angeklagter in Psychiatrie vorläufig untergebracht

31.07.2009, Magdeburg – 38

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 038/09

 

 

 

Magdeburg, den 31. Juli 2009

 

 

 

[LG MD] Tötung der schwangeren

Ehefrau - Angeklagter in Psychiatrie vorläufig untergebracht

 

 

 

21 Ks 6/09 ¿ 1.

Strafkammer - Schwurgericht

 

 

 

Das Landgericht hat den

Haftbefehl gegen den Angeklagten in einen Unterbringungsbefehl (§ 126 a StPO)

umgewandelt.

 

 

 

Dies bedeutet, dass der

Angeklagte nunmehr in einem psychiatrischen Krankenhaus und nicht mehr in einer

Justizvollzugsanstalt untergebracht ist. Ursache hierfür ist, dass die

vorläufige Untersuchung durch einen psychiatrischen Sachverständiger ergeben

hat, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Angeklagte

bereits zum Zeitpunkt der Tat an einer schweren psychischen Erkrankung litt.

 

 

 

Der Angeklagte befindet

sich in der geschlossenen, gesicherten Abteilung und wird dort auch durch den

Sachverständigen weiter untersucht und beobachtet.

 

 

 

Der Angeklagte ist

dringend verdächtig in der Nacht zum 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine

hochschwangere Ehefrau getötet zu haben. Auch das ungeborene Kind hat die Tat

nicht überlebt.

 

 

 

 

 

Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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