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(LG MD) "SUPERillu gewinnt
Zivilprozess gegen "illu der Frau"
7 O 234/09 - 7. Zivilkammer als Gericht I. Instanz

20.08.2009, Magdeburg – 41

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 041/09

 

 

 

Magdeburg, den 20. August 2009

 

 

 

(LG MD) "SUPERillu gewinnt

Zivilprozess gegen "illu der Frau"

7 O 234/09 - 7. Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

 

 

Mit

Urteil vom 18. August 2009 hat die Wettbewerbskammer dem ¿Alles Gute Verlag

Ltd¿ aus Oebisfelde unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿ oder

Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verurteilt

 

 

 

 

eine Zeitschrift unter der Bezeichnung ¿illu

der Frau¿ nicht mehr anzubieten

 

 

 

alle noch in seinem Besitz befindlichen

Zeitschriften mit diesem Titel zu vernichten

Auskunft über Einnahmen und Auflage erteilen

grundsätzlich Schadensersatz zu zahlen

 

 

 

 

Die

Höhe eines etwaigen Schadens ist noch nicht beziffert worden.

 

 

 

Damit war der Super Illu Verlag mit seiner Klage

weitestgehend erfolgreich. Er unterlag lediglich mit seinem Antrag, dass der

Alles Gute Verlag auf seine Kosten das Urteil im Format ¼ Seite in den

Zeitungen Süddeutsche und Frankfurter Allgemeine hätte bekannt machen müssen

 

 

 

Das Landgericht hat

festgestellt, dass die Beklagte mit dem Namen ¿illu der Frau¿ gegen das

Markenrecht verstößt, da der Name ¿SUPERillu¿ geschützt ist. Hier liegt eine

Verwechslungsgefahr vor. Dem Verbraucher gegenüber wird der Eindruck erweckt,

dass ¿illu der Frau¿ dem Verlag zugeordnet wird, der ¿SUPERillu¿ herausbringt.

Dies ist jedoch nicht der Fall.

 

 

 

Die Zeitschrift ¿illu

der Frau¿ (Preis: 60 ct ¿) erscheint seit Mai 2007 in einer Auflage von

mittlerweile gut 150.000 Exemplaren, die Zeitschrift ¿Super illu¿ ¿ (Preis:

1,50 ¿) erreichte eine Auflage zwischen 400.000 und etwa 600.000 Exemplaren im

Jahr 2008 und  Anfang 2009 pro Heft. Beide Zeitschriften werden vorwiegend in

den neuen Bundesländern vertrieben.

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig und kann binnen 1 Monats mit der Berufung zum Oberlandesgericht

angefochten werden.

 

 

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

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