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(LG MD) "SUPERillu gewinnt
Zivilprozess gegen "illu der Frau"
7 O 234/09 - 7. Zivilkammer als Gericht I. Instanz
20.08.2009, Magdeburg – 41
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 041/09
Magdeburg, den 20. August 2009
(LG MD) "SUPERillu gewinnt
Zivilprozess gegen "illu der Frau"
7 O 234/09 - 7. Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Mit
Urteil vom 18. August 2009 hat die Wettbewerbskammer dem ¿Alles Gute Verlag
Ltd¿ aus Oebisfelde unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿ oder
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verurteilt
eine Zeitschrift unter der Bezeichnung ¿illu
der Frau¿ nicht mehr anzubieten
alle noch in seinem Besitz befindlichen
Zeitschriften mit diesem Titel zu vernichten
Auskunft über Einnahmen und Auflage erteilen
grundsätzlich Schadensersatz zu zahlen
Die
Höhe eines etwaigen Schadens ist noch nicht beziffert worden.
Damit war der Super Illu Verlag mit seiner Klage
weitestgehend erfolgreich. Er unterlag lediglich mit seinem Antrag, dass der
Alles Gute Verlag auf seine Kosten das Urteil im Format ¼ Seite in den
Zeitungen Süddeutsche und Frankfurter Allgemeine hätte bekannt machen müssen
Das Landgericht hat
festgestellt, dass die Beklagte mit dem Namen ¿illu der Frau¿ gegen das
Markenrecht verstößt, da der Name ¿SUPERillu¿ geschützt ist. Hier liegt eine
Verwechslungsgefahr vor. Dem Verbraucher gegenüber wird der Eindruck erweckt,
dass ¿illu der Frau¿ dem Verlag zugeordnet wird, der ¿SUPERillu¿ herausbringt.
Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die Zeitschrift ¿illu
der Frau¿ (Preis: 60 ct ¿) erscheint seit Mai 2007 in einer Auflage von
mittlerweile gut 150.000 Exemplaren, die Zeitschrift ¿Super illu¿ ¿ (Preis:
1,50 ¿) erreichte eine Auflage zwischen 400.000 und etwa 600.000 Exemplaren im
Jahr 2008 und Anfang 2009 pro Heft. Beide Zeitschriften werden vorwiegend in
den neuen Bundesländern vertrieben.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig und kann binnen 1 Monats mit der Berufung zum Oberlandesgericht
angefochten werden.
Christian
Löffler
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