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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Falschgeldprozess Nummer
1 geht weiter
08.09.2009, Magdeburg – 44
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 044/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 044/09
Magdeburg, den 8. September 2009
(LG MD) Falschgeldprozess Nummer
1 geht weiter
25 Kls 22/09 ¿ 5.
Strafkammer
In dem am 2. Juli 2009
begonnen Prozess sind noch folgende Termine geplant:
14. September 2009,
10.00 Uhr
16. September 2009,
13.00 Uhr
In der Verhandlung am,
25. August 2009 hat die Kammer mitgeteilt, dass am 14. September mittels
Videokonferenz der verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes vernommen wird.
Für die Dauer der
Videovernehmung wird die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sicherheit des
Landes Sachsen-Anhalt und des Ermittlers nach § 172 Nr. 1 und 1 a
Gerichtsverfassungsgesetz ausgeschlossen.
Die Kammer hat dies am
25.08.09 wie folgt begründet:
Zitatbeginn: ¿Das Ministerium des Inneren
des Landes Sachsen-Anhalt hat mit seiner Sperrerklärung dargelegt, dass das
Wohl des Landes Sachsen-Anhalt gefährdet ist, wenn die Identität des Verdeckten
Ermittlers durch seine Vernehmung bekannt würde. Zugleich hat es ausgeführt,
dass aufgrund seiner Tätigkeit im Bereich der organisierten Kriminalität eine
unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Zeugen entstehen würde. Die Kammer
hat die Sperrerklärung und das weitere Schreiben des Ministeriums des Inneren
geprüft und hält das Ergebnis für plausibel. Trotz des Umstandes, dass der
Zeuge an einem unbekannten Ort und mittels Übertragung durch audiovisuelle
Medien vernommen wird, wäre ohne den Ausschluss der Öffentlichkeit eine
Gefährdung sowohl des Staatswohls als auch des Lebens des Verdeckten Ermittlers
zu befürchten. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit soll jede Möglichkeit
zur unerlaubten Aufzeichnung der Vernehmung etwa durch versteckte Mobiltelefone
mit dem Zweck, die Verfremdung der Stimme später rückgängig zu machen,
verhindert werden. Darüber hinaus soll auch die Erkennung des Verdeckten
Ermittlers durch Dritte anhand typischer Sprachmuster oder dialektaler
Einflüsse ausgeschlossen werden.¿ Zitatende
Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im März 1963 geborenen Angeklagten Ahmet Z. vor, Falschgeld- und
Drogendelikte begangen zu haben. Der Angeklagte soll im Zeitraum Dezember 2008
bis Februar 2009 Falschgeld im Nennwert zwischen 4.000 und 100.000 ¿ erworben
bzw. verkauft haben. Weiterhin soll der Angeklagte Falschgeld als ¿Bezahlung¿
von unversteueren Zigaretten und Kokain angeboten haben.
Der Angeklagte befindet
sich seit 17. Februar 2009 in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Falschgeldprozess
Nummer 2 geht weiter
25 KLs 27/09 ¿ 5.
Strafkammer
Prozessbeginn: Montag,
3 August 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: 16.09.2009
08.30 Uhr und 07.10. 2009 09.30 Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Mai 1951 geborenen Angeklagten Christian R. vor, von Oktober 2007
bis in den April 2009 hinein sieben Straftaten begangen zu haben. Bei sechs der
Straftaten soll es sich um Falschgelddelikte handeln, wobei der Angeklagte
sowohl Falschgeld angekauft als auch weiterverkauft haben soll. Der Nennwert
soll zwischen 1.000 und 40.000 ¿ gelegen haben. Weiterhin wird dem Angeklagten
vorgeworfen, ein Gewehr nebst Munition ohne die erforderliche Erlaubnis
verkauft zu haben.
Der Angeklagte hatte
sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen und befindet sich
seit April 2009 in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung hat er sein
Geständnis nicht wiederholt.
Falschgeldprozess
Nummer 3 ist mit Urteil vom 20.08.2009 beendet worden
25 KLs 29/09 ¿ 5.
Strafkammer
Der im Juni 1967
geborene Angeklagte Uwe S. ist hier wegen Falschgelddelikten und unerlaubtem
Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt
worden. Der Angeklagte war in der Hauptverhandlung weitgehend geständig.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Der Angeklagte hat bereits Revision zum Bundesgerichtshof
eingelegt.
(Christian Löffler)
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