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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Prozess um Millionenraub
- Zeugenvernehmung
14.09.2009, Magdeburg – 46
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 046/09
Magdeburg, den 14. September 2009
(LG MD) Prozess um Millionenraub
- Zeugenvernehmung
24 Kls 8/07
(schwerer Raub) ¿ 4. Strafkammer
7 Angeklagte
In dem seit 18. September 2008
laufenden Prozess vernimmt die Kammer am ¿Jahrestag¿
Freitag, den
18. September 2009, 09.30 Uhr, Saal 5
den Zeugen K. zum zweiten Mal.
Dieser war Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und von der Versicherung des
geschädigten Geldtransportunternehmens mit privaten Ermittlungen beauftragt.
In der 1. Vernehmung am 3. April
2009 berichtete der Zeuge über den 01. März 2005 als die Durchsuchungen und
Festnahmen erfolgten. An dem Tag wurde durch den Zeugen 5.000 ¿ in bar als Teil
einer ausgelobten Belohnung im Beisein der Polizei an den jetzigen Angeklagten
Enrico H. für dessen Informationen zu der Tat ausgezahlt.
Nunmehr soll der Zeuge über seine
eigenen privaten Ermittlungen zu den möglichen Tätern berichten. Der Zeuge
hatte Kontakt zu verschiedenen Informanten, die ihm über die Tat ¿ teilweise
gegen finanzielle Aufwandsentschädigungen ¿ berichtet haben.
In dem Verfahren sind noch
bis Montag, den 4. Januar 2010 Termine anberaumt.
Hintergrund:
Mit Urteil der 5.
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28. August 2006 wurden die 7
Angeklagten (Dennis H., geboren Oktober 1976, Christian D., geboren Januar
1981, Sebastian H., geboren Juli 1978, Christian H., geboren September 1978,
Marc F., geboren Mai 1975, Dimo H., geboren August 1981) vom Vorwurf der Beteiligung
an einem Raubüberfall freigesprochen. Enrico H. (geboren August 1974), der
Bruder von Dennis H. wurde vom Vorwurf der Nichtanzeige des Überfalls
freigesprochen.
Den Angeklagten war
durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am Sonntag, dem 19. Dezember
2004 in den Abendstunden das Geldtransportunternehmen GWS in Magdeburg
überfallen und mindestens 1,2 Mio. ¿ erbeutet zu haben. Die Täter bei dem
Überfall waren maskiert und bewaffnet.
Nach über einjähriger
Prozessdauer mit Urteil vom 28. August 2006 sprach die 5. Strafkammer des
Landgerichts die Angeklagten von den Vorwürfen frei, da sie die vorliegenden
Beweise und Indizien für nicht ausreichend erachtete, um die Angeklagten zu
überführen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision
ein.
Mit Urteil vom 23.
August 2007 (4 StR 180/07, Urteil siehe pdf Anlage, Fundstelle
www.bundesgerichtshof.de) hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche auf und
verwies das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. Der Bundesgerichtshof vertrat die
Auffassung, dass die Beweis-würdigung des landgerichtlichen Urteils insgesamt
überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche
Überzeugungsbildung stelle.
Aufgrund der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Prozess komplett neu durchgeführt
werden. Die Angeklagten haben sich im ersten Prozess nicht eingelassen und
damit von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Ebenfalls
freigesprochen wurde die Ehefrau von Enrico H.. Nicole H. sollte u.a. versuchte
Strafvereitelung dadurch begangen haben, dass sie Enrico H. heiratete, um sich
dann auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu können. Dieser Freispruch ist
durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden.
Christian
Löffler
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